468 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Bildungsausschusses
über den Antrag 732/A(E) der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtssicherheit für die Verwendung von Telepräsenzsystemen („Schulavatare“) schaffen!
Die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) ist eine schwere chronische Erkrankung, die auch bei Kindern und Jugendlichen auftreten kann. Sie führt zu starker Erschöpfung, Belastungsintoleranz und in vielen Fällen zu längeren Phasen, in denen ein regulärer Schulbesuch nicht möglich ist. Betroffene Kinder und Jugendliche sind dadurch häufig vom sozialen und schulischen Leben ihrer Klasse ausgeschlossen.
Telepräsenzsysteme („Schulavatare“) können für chronisch kranke Kinder und Jugendliche ein zentrales Hilfsmittel sein, um trotz gesundheitlicher Einschränkungen Kontakt zur eigenen Klasse zu halten und in vertretbarem Umfang am Unterrichts-geschehen teilzunehmen. Über den Einsatz, der oft auf Wunsch der Kinder und ihrer Eltern erfolgt, entscheiden die Schulen. Diese müssen auch die datenschutz-rechtliche Verantwortung übernehmen.
Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage „Teilhabe von Schüler:innen mit ME/CSF“[1] vom 18.02.2026 zeigt, dass betroffene Schüler:innen grundsätzlich entschuldigt sind, es bislang für derartige Fälle keine rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Telepräsenzsystemen im Regelunterricht gibt, folglich auch kein Zustimmungsrecht aller Eltern der Mitschüler:innen.
Solange verbindliche Regelungen fehlen, tragen einzelne Schulen und Schulleitungen die Verantwortung, was in der Praxis zu Unsicherheiten und faktischem Ausschluss führen kann – nicht aus pädagogischen oder medizinischen Gründen, sondern aufgrund rechtlicher Grauzonen. Hilfsmittel können abgelehnt werden, weil andere Eltern datenschutzrechtliche Bedenken anmelden, obwohl es keine rechtliche Grundlage für deren Zustimmungspflicht gibt.
Das Bildungsministerium gibt in der Anfragebeantwortung an, Empfehlungen für den Umgang mit Telepräsenzsystem ausarbeiten zu wollen und zu prüfen, ob mögliche schulrechtliche Anpassungen notwendig sind. Doch eine Prüfung schafft noch keine verbindliche Rechtssicherheit. Es gibt derzeit weder eine interimistische bundesweite Lösung noch konkrete Zeitpläne, die Schulen und Eltern Klarheit bieten.
Für betroffene Kinder und ihre Familien bedeutet dieses Zuwarten eine erhebliche Belastung: Bildung und Teilhabe hängen derzeit von der Interpretation einzelner Schulen und Beteiligter ab.
Gerade bei chronischen Krankheiten wie ME/CFS handelt es sich oft um monate-lange oder jahrelange Ausfälle, in denen Kinder ohne Schulavatare praktisch keinen Kontakt zu ihrer Klasse haben. Wollen wir ein inklusives Bildungssystem, brauchen wir auch klare Rechtsicherheit. Nur so ermöglichen wir die Teilhabe dieser Schüler:innen.“
Der Bildungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher und Mag. Martina von Künsberg Sarre sowie der Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA und der Ausschussobmann Abgeordneter Hermann Brückl, MA.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Heinrich Himmer, Mag. Martina von Künsberg Sarre und Ralph Schallmeiner einen selbständigen Entschließungsantrag gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche mit schweren chronischen Erkrankungen eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Für Kinder und Jugendliche, bei denen ein längerer Spitalsaufenthalt während des Schuljahrs unumgänglich ist, stehen mit den Heilstättenschulen und den zahlreichen Heilstättenklassen wichtige Bildungsangebote zur Verfügung, die ihnen nicht nur den Wiedereintritt in ihre Stammklasse erleichtern, sondern die auch eine wichtige Maßnahme gegen Isolation und Einsamkeit darstellen.
Zudem sind vermehrt Fälle von Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen, die unter einer schweren chronischen Krankheit wie zum Beispiel unter ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) leiden, die sich jedoch nicht in einer durchgehenden Spitalsbehandlung befinden. Diesen Kindern und Jugendlichen stehen die Angebote der Heilstättenschulen und -klassen meist nicht zur Verfügung, obwohl es gerade für diese Kinder und Jugendlichen wichtig ist, entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten am Unterricht ihrer Stammklasse teilnehmen zu können und auf diese Weise auch den sozialen Kontakt zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrkräften halten zu können.
Während an einem anzustrebenden Wiedereinstieg in den Schulalltag als Regelfall gearbeitet wird, können Telepräsenzsysteme („Schulavatare“) für chronisch kranke Kinder und Jugendliche ein zentrales Hilfsmittel sein, um trotz gesundheitlicher Einschränkungen Kontakt zur eigenen Klasse zu halten und in vertretbarem Umfang auch zwischenzeitlich am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen.
Derzeit sind die betroffenen Schulen bzw. Lehrkräfte sowie die betroffenen Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern in diesem Zusammenhang mit einer Vielzahl an Fragen konfrontiert, die den Einsatz von Avataren bzw. deren unkomplizierte und praxisnahe Verwendung erschweren.
Ziel ist es, den betroffenen Kindern und Jugendlichen die größtmögliche Unterstützung zuteilwerden zu lassen, ohne sie mit Blick auf ihre Erkrankung einer zusätzlichen Belastung auszusetzen.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 732/A(E) der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: S, V, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bildungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 732/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2026 04 15
Mag. Martina von Künsberg Sarre Hermann Brückl, MA
Berichterstattung Obmann
[1] Vgl. Parlamentarische Anfragebeantwortung 3831/AB:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/J/4335/fname_1732878.pdf, abgerufen am 20.02.2026.