Entschließung
betreffend Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche mit schweren chronischen Erkrankungen
Der Bundesminister für Bildung wird ersucht, bis zum Beginn des Schuljahrs 2026/27 ein Unterstützungspaket auszuarbeiten, das folgende Eckpunkte enthält:
1. Praxisnahe Handreichung zum Einsatz von Avataren an Schulen unter Berücksichtigung von pädagogischen Aspekten, Fragen der altersadäquaten Verwendung und im Zusammenhang mit Prüfungssituationen
2. In Abstimmung mit den Bundesländern Bündelung von Informationen bezüglich Einsatz, Bereitstellung und Beantragung, um den Einsatz von Schulavataren unbürokratisch zu ermöglichen
3. Klärung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz
4. Einbettung der Avatare in die Geräteinitiative und als ausgleichende Maßnahme
5. Prüfung der schulrechtlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls Vorschläge für notwendige Anpassungen ausarbeiten bzw. vorlegen
Damit soll die nötige Rechtssicherheit für Schulen, Schulleitungen, Eltern und Kinder gewährleistet und das Recht auf Bildung und soziale Teilhabe auch für Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen sichergestellt werden.