470 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 524/A(E) der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung des Wohnschirms

 

Die Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Wohnungslosigkeit ist eine der schwerwiegendsten Formen von Armut. Wer seine Wohnung verliert, verliert weit mehr als ein Dach über dem Kopf – oft auch soziale Kontakte, Stabilität und gesundheitliche Sicherheit. Daher ist es entscheidend, Wohnungslosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen.

Dazu braucht es rasche, unbürokratische und zielgerichtete Hilfe für Menschen, die durch Mietrückstände oder unbezahlte Energiekosten in eine existenzielle Notlage geraten. Genau hier setzt das erfolgreiche Instrument des Wohnschirms an: Er unterstützt Menschen dabei, ihre Wohnung zu behalten, bevor es zu Stromabschaltungen oder Delogierungen kommt.

Das Programm hat sich in den vergangenen Jahren als wirksames und menschliches Instrument der Sozialpolitik bewährt. Tausende Menschen konnten damit rechtzeitig vor drohender Wohnungslosigkeit geschützt werden. Auch die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat in einer jüngsten Pressekonferenz die Arbeit des Wohnschirms ausdrücklich gelobt und die große Wirksamkeit des Projekts hervorgehoben – gleichzeitig aber angekündigt, dass ab 2027 keine Finanzierung mehr vorgesehen ist.

Diese widersprüchliche Haltung ist politisch unverständlich und sozial unverantwortlich.

Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten, wachsender Wohnungsnot und Energiearmut ist der Rückzug des Bundes aus dieser Verantwortung ein massiver Rückschritt in der Armutsbekämpfung.

Projekte wie der Wohnschirm oder das Konzept ‚Housing First‘ haben bewiesen, dass zielgerichtete Sozialpolitik wirksam, effizient und menschlich sein kann. Es geht dabei nicht nur um kurzfristige Krisenintervention, sondern um nachhaltige Existenzsicherung und soziale Stabilität. Wenn die Finanzierung solcher Programme endet, drohen in den kommenden Jahren mehr Delogierungen, mehr Wohnungslosigkeit und höhere Folgekosten für die öffentliche Hand.

Statt funktionierende Instrumente abzuschaffen, muss die Bundesregierung die langfristige und verlässliche finanzielle Absicherung des Wohnschirms garantieren und ihn dauerhaft im Sozialbudget verankern.

Nur so kann verhindert werden, dass Menschen in existenzielle Not geraten, weil sie kurzfristig ihre Miete oder Energiekosten nicht begleichen können. Das ist nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern auch ökonomisch sinnvoll – denn Prävention ist immer günstiger als spätere Krisenintervention.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Michael Seemayer, Ralph Schallmeiner, Mag. Ernst Gödl, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Dr. Dagmar Belakowitsch und Christoph Steiner sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, dagegen: F, V, S, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Michael Seemayer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2026 04 15

                              Michael Seemayer                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann