471 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (448 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
Allgemeiner Teil
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.
Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf.
Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.
Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.
Kompetenzgrundlage:
In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützen sich die Änderungen auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 und Art. 102 Abs. 2 B-VG („Pflegegeldwesen“).
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. April 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Mag. Christian Ragger, Heike Eder, BSc MBA, Fiona Fiedler, BEd, Christoph Steiner, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler und Dr. Dagmar Belakowitsch sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (448 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2026 04 15
Mag. Verena Nussbaum Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann