478 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (475 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Organtransplantationsgesetz geändert wird

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Neben einer Klarstellung in Bezug auf die wissenschaftliche Forschung (zB im Bereich der ex situ Perfusion von zu Transplantationszwecken entnommenen Organen) soll aus aktuellem Anlass insbesondere eine Verschärfung der Regelungen des § 4 Abs. 4 und 5 OTPG über bestimmte Werbe- und Gewinnverbote (sowie der daran anknüpfenden Verwaltungsstrafbestimmungen) in Aussicht genommen werden. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss und die Bewerbung von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit der Organtransplantation haben sich insbesondere im Hinblick auf die stets voranschreitende Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle von (auch international agierenden) Organtourismusunternehmen als unzureichend erwiesen. Dies betrifft etwa eine aktuell bekannt gewordene Konstellation, wonach bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation von – mutmaßlich illegalen – Organtransplantationen im Ausland über das Internet in Österreich (sowie in weiteren europäischen Staaten) beworben und im Anschluss Gegenstand gewinnorientierter Rechtsgeschäfte werden. Vor diesem Hintergrund erscheinen die vorgeschlagenen Regelungen dringend geboten, um einer Umgehung der Bestimmungen des OTPG entgegenzuwirken und die Unzulässigkeit von Geschäftspraktiken sicherzustellen, die den zentralen Grundsätzen des Organtransplantationsrechts (insbesondere dem Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Spende) diametral zuwiderlaufen.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich dieser Entwurf auf Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG („Gesundheitswesen“).

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. April 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Mag. Christoph Pramhofer und Christoph Steiner sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (475 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2026 04 28

                         Mag. Verena Nussbaum                                                  Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann