Entschließung

betreffend „Weiterentwicklung der EU-Fluggastrechte unter Wahrung von Konsumentenschutz und Wettbewerbsfähigkeit“

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, werden ersucht, sich auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck für eine ausgewogene Weiterentwicklung der Fluggastrechteverordnung einzusetzen, die sowohl ein hohes Schutzniveau für Konsumentinnen und Konsumenten als auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrt gewährleistet.