480 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 719/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsumenten schützen – Verschlechterung der EU-Fluggastrechte verhindern!

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Europäische Kommission plant eine tiefgreifende Reform der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.[1] Während Fluglinien seit Jahren über angeblich überzogene Entschädigungszahlungen klagen, zeigt sich aus Sicht des Konsumentenschutzes ein völlig anderes Bild: Viel zu oft werden Passagiere bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen allein gelassen, ihre rechtlichen Ansprüche bewusst verschleppt oder sogar ignoriert.

Statt diese Missstände zu beheben, sieht der neue Reformvorschlag der Europäischen Kommission gravierende Einschränkungen der Passagierrechte vor. So sollen die Schwellenwerte für finanzielle Entschädigungen massiv angehoben werden. Für Flüge bis 3.500 km soll eine Entschädigung erst ab einer Verspätung von fünf statt drei Stunden fällig werden. Bei Flugstrecken zwischen 3.500 und 6.000 km sollen Passagiere erst ab einer neunstündigen, bei Langstreckenflügen über 6.000 km bei einer über zwölfstündigen Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben.

Nachdem sich die meisten Verspätungen im Rahmen von zwei bis vier Stunden bewegen, würden die geplanten Änderungen dazu führen, dass mehr als zwei Drittel aller Passagiere ihren bisher bestehenden Anspruch auf Entschädigung verlieren. Gerade in Zeiten zunehmender Unzuverlässigkeit im Luftverkehr, wachsender Streikfrequenz, Personalengpässen sowie steigender Ticketpreise ist ein Rückbau der bestehenden Passagierrechte absolut unverständlich und inakzeptabel.

Am 5. Juni 2025 konnte nun im Rat eine politische Einigung erzielt werden. In den folgenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, beginnend mit Oktober 2025, konnte weiter kein Kompromiss herbeigeführt werden.

Nunmehr wurde im Europäischen Parlament am 20. Jänner 2026 eine nach wie vor stark von der Position des Rates der Mitgliedstaaten abweichende ‚Verhandlungsgrundlage‘ beschlossen, um eine Aushöhlung der Fluggastrechte noch zu verhindern.[2]

‚So wollen die EU-Abgeordneten einen Anspruch auf Entschädigung wie bisher bereits nach drei Stunden Verspätung, […]‘[3]

Der Rat der Mitgliedstaaten möchte diesbezüglich die Fluggastrechte schmälern und eine Entschädigung erst nach vier bis sechs Stunden Flugverspätung normieren.

‚Der Vorschlag des Parlaments enthält eine genaue Liste außergewöhnlicher Umstände, die Fluggesellschaften von der Pflicht einer Entschädigung befreien. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse oder Streik. Der Rat bevorzugt dagegen eine offene Liste. Nach den Plänen der Abgeordneten sollen Reisende ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand - etwa Handtasche, Rucksack oder Laptop - sowie einen kleinen Koffer mit an Bord nehmen dürfen. Dafür gibt es von den EU-Ländern aber keine Mehrheit.‘3

Nunmehr gilt es, im Vermittlungsausschuss des Europäischen Parlaments nach Möglichkeit einen gemeinsamen Standpunkt von Rat und Parlament zu erarbeiten.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Manuel Pfeifer, die Abgeordneten MMag. Jakob Grüner, LL.M. sowie Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 5. Mai 2026 hat der Ausschuss für Konsumentenschutz den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Michael Seemayer, Sebastian Schwaighofer, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Alma Zadić, LL.M., Mag. Christoph Pramhofer, Ines Holzegger, Andreas Kühberger sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig und der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G; dagegen: V, S, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ines Holzegger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2026 05 05

                                 Ines Holzegger                                                                    Peter Wurm

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] https://www.consilium.europa.eu/de/policies/air-passenger-rights/ (aufgerufen am 09.02.2026)

[2] https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260116IPR32442/europaisches-parlament-will-bestehende-fluggastrechte-sichern (aufgerufen am 09.02.2026)

[3] APA0229 „EU-Parlament will Entschädigung bei drei Stunden Flugverspätung“ vom 21.01.2026