483 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Ausgewählte Tourismusförderungen des Bundes – Reihe BUND 2022/8 (III-8 der Beilagen)
Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Ausgewählte Tourismusförderungen des Bundes
getroffen hat.
Der gegenständliche Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagenbezeichnung III-592 d.B. (XXVII. GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXVII. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.
Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.
Dieser Bericht wurde in der 10. Sitzung des Nationalrates der XXVIII. Gesetzgebungsperiode am 26. Februar 2025 mit der Beilagenbezeichnung III-8 d.B. (XXVIII. GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen
Bericht in seiner 2. Sitzung am 26. März 2025 zur
Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die
Abgeordnete
Mag. Karin Greiner die Beratungen vertagt.
Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 5. Mai 2026 behandelt.
10 . Sitzung am 5. Mai 2026
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Bernhard Höfler gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Ausgewählte Tourismusförderungen des Bundes – Reihe BUND 2022/8 (III-8 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2026 05 05
Bernhard Höfler Mag. Karin Greiner
Berichterstattung Obmann-Stellvertreterin