484 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR auf Prüfung sämtlicher Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder vergleichbare Gesellschaftsformen, unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in Österreich oder im Ausland haben, etwa als Subventionen oder aufgrund von Leistungsvereinbarungen (insb. Werk- bzw. Dienstleistungsverträge) in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 – 23.10.2024) sowie in dieser Gesetzgebungsperiode (24.10.2024 – 23.09.2025) durch die Bundesministerien sowie die Unternehmen und Einrichtungen des Bundes (1/URH2 XXVIII. GP)
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht am 5. Mai 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Christoph Pramhofer die Abgeordneten Ricarda Berger, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Paul Hammerl, MA sowie die Ausschussobmann-Stellvertreterin Abgeordnete Mag. Karin Greiner und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.
Bei der Abstimmung am 5. Mai 2026 hat der Rechnungshofausschuss gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG-NR mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G dagegen: F) beschlossen, den Bericht des Ständigen Unterausschusses als Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat vorzulegen.
Weiters beschloss der Rechnungshofausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) dem Nationalrat die Kenntnisnahme dieses Berichts zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. den angeschlossenen Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR betreffend „Prüfung sämtlicher Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder vergleichbare Gesellschaftsformen, unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in Österreich oder im Ausland haben, etwa als Subventionen oder aufgrund von Leistungsvereinbarungen (insb. Werk- bzw. Dienstleistungsverträge) in der zurückliegen den Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 – 23.10.2024) sowie in dieser Gesetzgebungsperiode (24.10.2024 – 23.09.2025) durch die Bundesministerien sowie die Unternehmen und Einrichtungen des Bundes (1/URH2 XXVIII. GP)“ zur Kenntnis nehmen,
2. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 05 05
Mag. Christoph Pramhofer Mag. Karin Greiner
Berichterstattung Obmann-Stellvertreterin
Anlage
Bericht
des Ständigen Unterausschusses
des Rechnungshofausschusses
gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR
betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2
GOG-NR auf Prüfung sämtlicher Zahlungen an Vereine,
gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder vergleichbare Gesellschaftsformen,
unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in Österreich oder im Ausland
haben, etwa als Subventionen oder aufgrund von Leistungsvereinbarungen (insb.
Werk- bzw. Dienstleistungsverträge) in der zurückliegenden
Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 – 23.10.2024) sowie in dieser
Gesetzgebungsperiode (24.10.2024 – 23.09.2025) durch die
Bundesministerien sowie die Unternehmen und Einrichtungen des Bundes
(1/URH2 XXVIII. GP)
1. Allgemeine Einleitung
Am 24. September 2025 haben ein Viertel der Mitglieder des Nationalrates ein Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Prüfung im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG-NR hinsichtlich
„sämtlicher Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder vergleichbare Gesellschaftsformen, unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in Österreich oder im Ausland haben, etwa als Subventionen oder aufgrund von Leistungsvereinbarungen (insb. Werk- bzw. Dienstleistungsverträge) in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 – 23.10.2024) sowie in dieser Gesetzgebungsperiode (24.10.2024 – 23.09.2025) durch die Bundesministerien sowie die Unternehmen und Einrichtungen des Bundes hinsichtlich
a. der zunehmenden Belastung für den Steuerzahler durch die leichtfertige Vergabe von Subventionen in Milliardenhöhe;
b. den parteipolitisch definierten Entscheidungsgrundlagen für das Eingehen von Leistungsvereinbarungen;
c. der unzweckmäßigen Mittelverwendung, zumal das Tätigkeitsfeld vieler Vereine, gemeinnütziger GmbHs oder vergleichbarer ausländischer Gesellschaftsformen und Stiftungen, die sich als NGO bezeichnen, breiter als ihr Kompetenzbereich ist;
d. der unzureichenden Kontrolle der Mittelverwendung und Leistungserbringung;
e. der quasi automatisierten Verlängerung von Subventionen und Leistungsvereinbarungen ohne Prüfung einer Anpassungsnotwendigkeit.
Im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, soll sich die Prüfung insbesondere mit folgenden Fragen befassen:
Subventionen
1. Welche Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen haben im Prüfzeitraum nach Jahren aufgeschlüsselt Subventionen durch die Bundesministerien oder die Unternehmen und Einrichtungen des Bundes bezogen?
2. In welcher Gesamthöhe haben Bundesministerien bzw. Unternehmen und Einrichtungen des Bundes jeweils im Prüfzeitraum Subventionen an Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen ausbezahlt?
3. Welche Förderkriterien wurden von den jeweiligen Fördergebern bei der Auswahl und Bewilligung von Förderungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen zur Anwendung gebracht?
4. Wurde der bestehende Rechtsrahmen jeweils eingehalten, einschließlich der Vorgaben des EU-Beihilferechts?
5. Welche Transparenzpflichten werden geförderten Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen – etwa im Hinblick auf Jahresabschlüsse, Eigentümerstruktur, politische Positionierungen oder Auslandsfinanzierung – auferlegt und inwiefern wird deren Einhaltung kontrolliert?
6. Welche Organisationseinheit bzw. welche dieser Organisationseinheit vorstehende Person des Bundesministeriums oder der Unternehmen und Einrichtungen des Bundes war für die Zusage der Subvention jeweils verantwortlich?
7. In welchen Fällen wurden Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen von Bundesministerien bzw. Unternehmen und Einrichtungen des Bundes nicht-monetäre öffentliche Ressourcen zur Verfügung gestellt – etwa Räumlichkeiten, Personal, Infrastruktur oder Dienstleistungen?
8. In welchem Umfang und nach welchen Kriterien fanden Kontrollen der Subventionsempfänger (z. B. durch Anforderung von Verwendungsnachweisen, Überprüfung der Buchhaltung vor Ort, Abgleich Endberichte bei Projekten, usw.) statt?
9. In welchen Fällen und aus welchen Gründen wurden an Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen ausbezahlte Subventionen zurückgefordert?
10. Bestehen oder bestanden personelle oder institutionelle Verflechtungen zwischen Vertretern subventionierter Vereine, gemeinnütziger GmbHs oder vergleichbarer ausländischer Gesellschaftsformen und Stiftungen und jenen Organisationseinheiten der Bundesministerien oder Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die für die Vergabe von Subventionen oder auch die Kontrolle der Mittelverwendung zuständig sind?
11. Gab es politische Einflussnahmen hinsichtlich der Vergabe von Subventionen an einzelne Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen oder hinsichtlich der Konzentration auf ideologisch motivierte Organisationen mit Parteinähe?
Leistungsvereinbarungen
1. Für welche Leistungen und zu welchem Zweck wurden von Bundesministerien oder Unternehmen und Einrichtungen des Bundes mit Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen im Prüfzeitraum nach Jahren aufgeschlüsselt Leistungsvereinbarungen, insbesondere Werk- und Dienstleistungsverträge, abgeschlossen?
2. In welcher Gesamthöhe haben Bundesministerien bzw. Unternehmen und Einrichtungen des Bundes jeweils im Prüfzeitraum Leistungsvereinbarungen mit Vereinen, gemeinnützigen GmbHs und Stiftungen abgeschlossen?
3. Welche Vertragsinhalte wurden standardisiert bzw. individuell auf einzelne Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen zugeschnitten in die Leistungsvereinbarungen aufgenommen?
4. Welche Transparenzpflichten werden Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen – etwa im Hinblick auf Jahresabschlüsse, Eigentümerstruktur, politische Positionierungen oder Auslandsfinanzierung – auferlegt und inwiefern wird deren Einhaltung kontrolliert?
5. Welche Organisationseinheit bzw. welche dieser Organisationseinheit vorstehende Person des Bundesministeriums oder der Unternehmen und Einrichtungen des Bundes war für den Vertragsabschluss jeweils verantwortlich?
6. In welchen Fällen und aus welchen Gründen wurden Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen im Hinblick auf die vertragsgemäße Leistungserbringung kontrolliert?
7. In welchen Fällen und aus welchen Gründen wurden mit Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen geschlossene Leistungsvereinbarungen vorzeitig gekündigt oder nach Vertragserfüllung nicht fortgesetzt?
8. Bestehen oder bestanden personelle oder institutionelle Verflechtungen zwischen Vertretern von Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen, mit welchen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen wurden, und Führungspersonal und jenen Organisationseinheiten der Bundesministerien oder Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die für die Vergabe von Leistungsverträgen oder auch die Kontrolle der Leistungserbringung zuständig sind?
9. Gab es politische Einflussnahmen hinsichtlich des Abschlusses von Leistungsvereinbarungen mit einzelnen Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen oder hinsichtlich der Konzentration auf ideologisch motivierte Organisationen mit Parteinähe?“
gestellt.
Das Verlangen wurde wie folgt begründet:
„Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zum Thema „Wie viel Steuergeldmillionen verschlingt das NGO-Business in Österreich?“ hat deutlich gemacht, dass zahlreiche NGOs nicht nur Förderungen in Milliardenhöhe erhalten, sondern dass diese massive staatliche Finanzierung unweigerlich grundlegende Fragen nach Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung aufwirft.
Während ehrenamtliche Vereine – etwa im Rettungswesen, in Sport- und Kulturvereinen oder bei den Feuerwehren – mit ihrem uneigennützigen Einsatz einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten, stellt sich bei NGOs ein anderes Bild dar: Dort, wo sie erhebliche öffentliche Mittel beziehen und zugleich aktiv in politische Meinungsbildung eingreifen, entsteht ein Spannungsverhältnis – einerseits zwischen staatlicher Finanzierung und behaupteter Unabhängigkeit, andererseits zwischen parteipolitischer Neutralität und faktischer Einflussnahme.
Nicht nur auf nationaler Ebene sind diese Geldflüsse intransparent, denn auch ein aktueller Bericht des Europäischen Rechnungshofes[1] hat europaweit gravierende Missstände bei der Vergabe von Fördergeldern an NGOs aufgezeigt. Zwischen 2021 und 2023 flossen demnach EU-weit 7,4 Milliarden Euro an NGOs – ohne verlässlichen Überblick, wohin genau diese Gelder fließen und wofür sie verwendet werden.
Transparenz wurde bislang ausschließlich dort erzwungen, wo parlamentarische Anfragen der Opposition im Einzelfall Zahlungen ans Licht gebracht haben. Das Transparenzportal erfasst beispielsweise nur Förderungen (keine Werk- und Dienstleistungsverträge), bietet keine Übersicht über die Gesamtauszahlungen und blendet ausgezahlte Beträge unter 1.500.- Euro aus. Außerdem können Rückforderungen und etwaige Mehrfachförderungen nicht ausgelesen werden.
Auch das NPO-Satellitenkonto[2] oder der veraltete Förderbericht des Bundes[3] schaffen keine vollständige, prüffähige Transparenz über ausbezahlte öffentliche Mittel. Das Satellitenkonto deckt die Jahre 2018 – 2021 ab und bietet lediglich einen volkswirtschaftlichen Überblick, jedoch keine Angabe zu einzelnen NGOs. Im Förderbericht bleibt der Sammelposten „nicht einzeln anzuführende Subventionen“ in der Höhe von rund 440 - 450 Millionen Euro völlig undurchsichtig und intransparent.
Das Argument, dass „alles online zu finden wäre“ ist schlichtweg falsch: Das seit 1. September 2025 geltende Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet zur proaktiven Veröffentlichung ab Inkrafttreten, die im Rahmen der parlamentarischen Anfragen abgefragten Jahre davor bleiben unberührt. Fakt ist: Solange nicht alle Daten zu allen Auszahlungen, Förderverträgen und sonstigen Leistungsvereinbarungen für jede NGO jahrweise vorliegen, gibt es keine vollständige Transparenz·öffentlicher Gelder. Angesichts knapper Kassen und des Gebots sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Mittelverwendung ist das inakzeptabel.
Aufgrund der bis jetzt eingelangten Anfragebeantwortungen ist erkennbar, dass Missbrauch, Freunderlwirtschaft und Verschwendung nicht ausgeschlossen werden können. Daraus ergibt sich das klare öffentliche Interesse an einer umfassenden Prüfung.“
Mit Schreiben vom 3. Oktober 2025 teilte die Präsidentin des Rechnungshofes mit, dass zu diesem Prüfgegenstand kein Prüfverfahren beim Rechnungshof anhängig ist. Eine Unzulässigkeit des Verlangens gemäß § 32e Abs. 3 GOG-NR lag daher nicht vor.
2. Ausschusssitzungen – Ablauf
Dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses (konstituiert am 26.02.2025) gehören
vom Freiheitlichen Parlamentsklub
die Abgeordneten Ricarda Berger, Mag. Paul Hammerl, MA, Christoph Steiner, Ing. Harald Thau,
vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Andreas Hanger, Carina Reiter, Mag. Harald Servus,
von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion
die Abgeordneten Mag.a Karin Greiner, Bernhard Höfler, Paul Stich,
vom NEOS Parlamentsklub
der Abgeordnete Mag. Christoph Pramhofer,
vom Grünen Klub im Parlament
der Abgeordnete Mag. Lukas Hammer, an.
Obmann dieses Ständigen Unterausschusses ist der Abgeordnete Mag. Paul Hammerl, MA, Stellvertreter und Stellvertreterinnen sind die Abgeordneten Mag. Harald Servus, Ing. Harald Thau sowie Mag.a Karin Greiner, Schriftführer und Schriftführerinnen sind die Abgeordneten Bernhard Höfler, Ricarda Berger und Carina Reiter.
2. Sitzung am 16. Oktober 2025
Zur Durchführung der gegenständlichen Prüfung bestand im Ständigen Unterausschuss Einvernehmen, den Präsidenten des Nationalrates gem. § 39 Abs. 2 GOG-NR zu ersuchen, durch die Abteilung 1.4 – Stenographische Protokolle eine Auszugsweise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu lassen.
Da die Sitzungen des Ständigen Unterausschusses grundsätzlich gem. § 35 Abs. 7 iVm § 37a Abs. 3 GOG-NR vertraulich sind, wurden die Auszugsweisen Darstellungen grundsätzlich als „NICHT ÖFFENTLICH“ im Sinne des § 3 Abs. 2 InfOG gekennzeichnet und entsprechend behandelt. Im Einzelfall konnte der Ausschuss anderes beschließen bzw. sofern in einer Sitzung klassifizierte Informationen nach dem InfOG verwendet wurden.
Anlässlich der 2. Sitzung des Ständigen Unterausschusses in der XXVIII. GP am 16. Oktober 2025 befasste sich dieser erstmalig mit dem gegenständlichen Prüfverlangen und fasste gem. § 40 Abs. 1 GOG‑NR einstimmig folgende Beschlüsse:
„Der Präsident des Nationalrats wird ersucht,
2. den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
3. die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
4. den Bundesminister für Bildung
5. die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt
6. die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
7. den Bundesminister für Finanzen
8. die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
9. den Bundesminister für Inneres
10. den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
11. die Bundesministerin für Justiz
12. den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
13. die Bundesministerin für Landesverteidigung
14. den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
um die Einleitung von Erhebungen in Bezug auf die Finanzierung von NGOs aus Steuermitteln hinsichtlich sämtlicher Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder vergleichbare Gesellschaftsformen, unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in Österreich oder im Ausland haben, etwa als Subventionen oder aufgrund von Leistungsvereinbarungen (insb. Werk- bzw. Dienstleistungsverträge) in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 – 23.10.2024) sowie in dieser Gesetzgebungsperiode (24.10.2024 – 23.09.2025) durch die Bundesministerien sowie die Unternehmen und Einrichtungen des Bundes hinsichtlich der zunehmenden Belastung für den Steuerzahler durch die leichtfertige Vergabe von Subventionen in Milliardenhöhe; den parteipolitisch definierten Entscheidungsgrundlagen für das Eingehen von Leistungsvereinbarungen; der unzweckmäßigen Mittelverwendung, zumal das Tätigkeitsfeld vieler Vereine, gemeinnütziger GmbHs oder vergleichbarer ausländischer Gesellschaftsformen und Stiftungen, die sich als NGO bezeichnen, breiter als ihr Kompetenzbereich ist; der unzureichenden Kontrolle der Mittelverwendung und Leistungserbringung; der quasi automatisierten Verlängerung von Subventionen und Leistungsvereinbarungen ohne Prüfung einer Anpassungsnotwendigkeit und im Besonderen mit folgenden Fragen zum Themenbereich Subventionen:
1. Welche Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen haben im Prüfzeitraum nach Jahren aufgeschlüsselt Subventionen durch die Bundesministerien oder die Unternehmen und Einrichtungen des Bundes bezogen?
2. In welcher Gesamthöhe haben Bundesministerien bzw. Unternehmen und Einrichtungen des Bundes jeweils im Prüfzeitraum Subventionen an Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen ausbezahlt?
3. Welche Förderkriterien wurden von den jeweiligen Fördergebern bei der Auswahl und Bewilligung von Förderungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen zur Anwendung gebracht?
4. Wurde der bestehende Rechtsrahmen jeweils eingehalten, einschließlich der Vorgaben des EU-Beihilferechts?
5. Welche Transparenzpflichten werden geförderten Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen – etwa im Hinblick auf Jahresabschlüsse, Eigentümerstruktur, politische Positionierungen oder Auslandsfinanzierung – auferlegt und inwiefern wird deren Einhaltung kontrolliert?
6. Welche Organisationseinheit bzw. welche dieser Organisationseinheit vorstehende Person des Bundesministeriums oder der Unternehmen und Einrichtungen des Bundes war für die Zusage der Subvention jeweils verantwortlich?
7. In welchen Fällen wurden Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen von Bundesministerien bzw. Unternehmen und Einrichtungen des Bundes nicht-monetäre öffentliche Ressourcen zur Verfügung gestellt – etwa Räumlichkeiten, Personal, Infrastruktur oder Dienstleistungen?
8. In welchem Umfang und nach welchen Kriterien fanden Kontrollen der Subventionsempfänger (z. B. durch Anforderung von Verwendungsnachweisen, Überprüfung der Buchhaltung vor Ort, Abgleich Endberichte bei Projekten, usw.) statt?
9. In welchen Fällen und aus welchen Gründen wurden an Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen ausbezahlte Subventionen zurückgefordert?
10. Bestehen oder bestanden personelle oder institutionelle Verflechtungen zwischen Vertretern subventionierter Vereine, gemeinnütziger GmbHs oder vergleichbarer ausländischer Gesellschaftsformen und Stiftungen und jenen Organisationseinheiten der Bundesministerien oder Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die für die Vergabe von Subventionen oder auch die Kontrolle der Mittelverwendung zuständig sind?
11. Gab es politische Einflussnahmen hinsichtlich der Vergabe von Subventionen an einzelne Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen oder hinsichtlich der Konzentration auf ideologisch motivierte Organisationen mit Parteinähe?
und zum Themenbereich Leistungsvereinbarungen
1. Für welche Leistungen und zu welchem Zweck wurden von Bundesministerien oder Unternehmen und Einrichtungen des Bundes mit Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen im Prüfzeitraum nach Jahren aufgeschlüsselt Leistungsvereinbarungen, insbesondere Werk- und Dienstleistungsverträge, abgeschlossen?
2. In welcher Gesamthöhe haben Bundesministerien bzw. Unternehmen und Einrichtungen des Bundes jeweils im Prüfzeitraum Leistungsvereinbarungen mit Vereinen, gemeinnützigen GmbHs und Stiftungen abgeschlossen?
3. Welche Vertragsinhalte wurden standardisiert bzw. individuell auf einzelne Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen zugeschnitten in die Leistungsvereinbarungen aufgenommen?
4. Welche Transparenzpflichten werden Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen – etwa im Hinblick auf Jahresabschlüsse, Eigentümerstruktur, politische Positionierungen oder Auslandsfinanzierung – auferlegt und inwiefern wird deren Einhaltung kontrolliert?
5. Welche Organisationseinheit bzw. welche dieser Organisationseinheit vorstehende Person des Bundesministeriums oder der Unternehmen und Einrichtungen des Bundes war für den Vertragsabschluss jeweils verantwortlich?
6. In welchen Fällen und aus welchen Gründen wurden Vereine, gemeinnützige GmbHs oder vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen und Stiftungen im Hinblick auf die vertragsgemäße Leistungserbringung kontrolliert?
7. In welchen Fällen und aus welchen Gründen wurden mit Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen geschlossene Leistungsvereinbarungen vorzeitig gekündigt oder nach Vertragserfüllung nicht fortgesetzt?
8. Bestehen oder bestanden personelle oder institutionelle Verflechtungen zwischen Vertretern von Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen, mit welchen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen wurden, und Führungspersonal und jenen Organisationseinheiten der Bundesministerien oder Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die für die Vergabe von Leistungsverträgen oder auch die Kontrolle der Leistungserbringung zuständig sind?
9. Gab es politische Einflussnahmen hinsichtlich des Abschlusses von Leistungsvereinbarungen mit einzelnen Vereinen, gemeinnützigen GmbHs oder vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen und Stiftungen oder hinsichtlich der Konzentration auf ideologisch motivierte Organisationen mit Parteinähe?
zu ersuchen und dem ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses einen Erhebungsbericht binnen einer Frist von fünf Wochen gegebenenfalls unter Anschluss zweckdienlicher Dokumente und Unterlagen zukommen zu lassen. Ausgenommen sind jene Teilbereiche entsprechend dem beiliegenden Schreiben der Präsidentin des RH vom 3. Oktober 2025 (EGZ: 378-NR/2025) soweit und solange der Rechnungshof ebendiese prüft.[4]
Des Weiteren wird
1. der Bundeskanzler
2. der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
3. die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
4. der Bundesminister für Bildung
5. die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt
6. die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
7. der Bundesminister für Finanzen
8. die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
9. der Bundesminister für Inneres
10. der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
11. die Bundesministerin für Justiz
12. der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
13. die Bundesministerin für Landesverteidigung
14. der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
ersucht, eine zu den Förderungen auskunftsfähige Person zu nennen, die dem Unterausschuss als Expertin bzw. Experte zur Verfügung steht.“
3. Sitzung am 27. November 2025
Anlässlich der 3. Sitzung am 27. November 2025 standen dem Ständigen Unterausschuss von der Wirtschaftsuniversität Wien Univ.-Prof. Dr. Michael Meyer sowie vom Rechnungshof Sektionschef Mag. Dr. Robert Sattler und MMag.a Dr.in Claudia KronederPartisch als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Christoph Steiner, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Lukas Hammer, Mag.a Karin Greiner, Mag. Christoph Pramhofer, Paul Stich, Ing. Harald Thau und Bernhard Höfler.
4. Sitzung am 13. Jänner 2026
Anlässlich der 4. Sitzung am 13. Jänner 2026 standen dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Finanzen Walter Gründler, Dr. Alfred Katterl und Mag. Martin Mareich sowie aus dem Bundesministerium für Inneres Mag. Rene Delevigné, MA, Michael Hartl, BA MA, Dipl.‑Ing.in Margret Mitteregger und Mag. Thomas Mühlhans als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Ing. Thomas Elian, Ricarda Berger, Ing. Harald Thau, Mag.a Karin Greiner, Mag. Christoph Pramhofer, Christoph Steiner, Paul Stich, Bernhard Höfler und Carina Reiter.
5. Sitzung am 30. Jänner 2026
Anlässlich der 5. Sitzung am 30. Jänner 2026 standen dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Bildung Sektionschef Mag. Martin Netzer, MBA und Mag.a Anna-Maria Gruber als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Mag. Christoph Pramhofer, Christoph Steiner, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag.a Karin Greiner, Ricarda Berger und Ing. Harald Thau.
Der von Abgeordnetem Christoph Steiner eingebrachte Antrag gemäß § 18 Abs. 3 GOG-NR, mit dem die Anwesenheit des Bundesministers für Bildung Christoph Wiederkehr, MA bei den Verhandlungen verlangt wurde, fand keine Mehrheit (dafür: F, G; dagegen: V, S, N).
Der von Abgeordnetem Christoph Steiner eingebrachte Antrag gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR auf Ladung von BM a.D. Dr. Martin Polaschek fand ebenfalls keine Mehrheit (dafür: F, G, dagegen: V, S, N).
6. Sitzung am 10. Februar 2026
Anlässlich der 6. Sitzung am 10. Februar 2026 (ab 10 Uhr) standen dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung Dipl.-Kfm. Peter Wanka, Sektionschef Mag. Elmar Pichl, Sektionschefin Mag.a Barbara Weitgruber, MA und Sektionschefin Mag.a Jennifer Resch sowie aus der OeAD-GmbH — Agentur für Bildung und Internationalisierung Geschäftsführer Jakob Calice, PhD als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Christoph Steiner, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Lukas Hammer, Mag.a Karin Greiner, Franz Hörl, Ing. Harald Thau, Mag. Christoph Pramhofer, Ricarda Berger und Paul Stich.
Der von Abgeordnetem Christoph Steiner eingebrachte Antrag gemäß § 18 Abs. 3 GOG-NR, mit dem die Anwesenheit der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc bei den Verhandlungen verlangt wurde, fand keine Mehrheit (dafür: F, G, dagegen: V, S, N).
7. Sitzung am 10. Februar 2026
Anlässlich der 7. Sitzung am 10. Februar 2026 (ab 13 Uhr) standen dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung Generalmajor Mag. Ronald Vartok, Brigadier Mag. Dietmar Schinner und Oberst des Generalstabsdienstes Mag. Karl Wöhl-Danzinger als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Ricarda Berger, Christoph Steiner, Mag. Christoph Pramhofer, Mag. Lukas Hammer, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag.a Karin Greiner und Bernhard Höfler.
Der von Abgeordnetem Christoph Steiner eingebrachte Antrag gemäß § 18 Abs. 3 GOG-NR, mit dem die Anwesenheit der Bundesministerin für Landesverteidigung Mag.a Klaudia Tanner bei den Verhandlungen verlangt wurde, fand keine Mehrheit (dafür: F, G, dagegen: V, S, N).
8. Sitzung am 9. März 2026
Anlässlich der 8. Sitzung am 9. März 2026 (ab 10 Uhr) standen dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport MMag. Jakob Prammer, Florian Schneemann, BSc (WU) und Dieter Brosz, MSc als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Ricarda Berger, Mag.a Karin Greiner, Mag. Lukas Hammer, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Christoph Pramhofer, Sebastian Schwaighofer und Paul Stich.
Der von Abgeordneter Ricarda Berger eingebrachte Antrag gemäß § 18 Abs. 3 GOG-NR, mit dem die Anwesenheit des Vizekanzlers und Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Andreas Babler, MSc bei den Verhandlungen verlangt wurde, fand keine Mehrheit (dafür: F, G, dagegen: V, S, N).
9. Sitzung am 9. März 2026
Anlässlich der 9. Sitzung am 9. März 2026 (ab 14 Uhr) standen dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundeskanzleramt sowie aus dem Bundesministerium für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Gernot Wiedermann, Mag.a Sabrina Gili, Mag.a Elisabeth Graf-Pasecky, MBA, Sektionschef Mag. Martin Kienl, M.A.I.S., Sektionschef Mag. Andreas Buchta-Kadanka, Sektionschef Mag. Clemens Mayr-Harting, Mag. Dr. Antonio Martino, LL.M., Sektionschef Mag. Wolfgang Ebner, Roland Kaimbacher, MA und Sektionschefin Bernadett Humer, MSc als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Ricarda Berger, Mag.a Karin Greiner, Mag. Lukas Hammer, Mag. Christoph Pramhofer, Mag. Wolfgang Gerstl, Ing. Harald Thau und Bernhard Höfler.
Der von Abgeordneter Ricarda Berger eingebrachte Antrag gemäß § 18 Abs. 3 GOG-NR, mit dem die Anwesenheit des Bundeskanzlers Dr. Christian Stocker sowie der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Bauer bei den Verhandlungen verlangt wurde, fand keine Mehrheit (dafür: F, G, dagegen: V, S, N).
10. Sitzung am 17. März 2026
Anlässlich der 10. Sitzung am 17. März 2026 standen dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Sektionschef Mag. Roland Weinert, MAS, MSc, Dipl.-Ing. Matthias Benda, Mag. Dr. Stefan Buchinger, Mag.a Michelle Lackner, Mag. Florian Eichberger, Mag.a Judith Neyer, Phillip Kirchler, BA MA und Mag. Anton Zimmermann sowie aus dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Sektionschefin Henriette Spyra, MA, Ferry Elsholz, Sektionschefin Dipl.-Ing.in Kathrin Renz, BA, Edward Nawrot, BA und Mag.a Evelyn Schögl, LL.M. als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Christoph Steiner, Mag. Wolfgang Gerstl, David Stögmüller, Mag. Christoph Pramhofer, Mag. Harald Servus, Mag.a Karin Greiner, Bernhard Höfler, Ing. Harald Thau, Lukas Brandweiner, Paul Stich und Michael Bernhard.
Der von Abgeordnetem Christoph Steiner eingebrachte Antrag gemäß § 18 Abs. 3 GOG-NR, mit dem die Anwesenheit des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer sowie des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke bei den Verhandlungen verlangt wurde, fand keine Mehrheit (dafür: F, G, dagegen: V, S, N).
Der Obmann wies darauf hin, dass die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus vorgelegten Akten und Unterlagen in der Klassifizierungsstufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ gem. § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG übermittelt wurden. Da diese Unterlagen Gegenstand der Verhandlungen waren, wurde jener Teil der Auszugsweisen Darstellung, der die Befragung von Auskunftspersonen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus betraf, mit der Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ gem. § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG klassifiziert.
11. Sitzung am 7. April 2026
Anlässlich der 11. Sitzung am 7. April 2026 (ab 10 Uhr) standen dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Mag. Andreas Buzek, Mag.a Judith Benedics, Gerald Szecsenyi, Mag.a Ulrike Neufang, Claudia Kafka, Mag. Alexander Miklautz, MMag.a Romana Brait, Mag. Florian Fellinger, Sektionschefin Dr.in Brigitte Zarfl, Philipp Czerny, BA (Econ.), Matija Rutar, MSc (WU), Thomas Schüller und Sektionschefin Dr.in med. univ. Katharina Reich. als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Mag.a Karin Greiner, Christoph Steiner, Mag. Christoph Pramhofer, Mag. Wolfgang Gerstl, Paul Stich und Ing. Harald Thau.
Der von Abgeordnetem Christoph Steiner eingebrachte Antrag gemäß § 18 Abs. 3 GOG-NR, mit dem die Anwesenheit der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann bei den Verhandlungen verlangt wurde, fand keine Mehrheit (dafür: F, G, dagegen: V, S, N).
12. Sitzung am 7. April 2026
Anlässlich der 12. Sitzung am 7. April 2026 (ab 14 Uhr) standen dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft MMag.a Gertrude Lindbaum, Dipl.-Ing. Dr. Konrad Blaas, Dipl.‑Ing. Alois Grabner, Rudolf Grasmann, Dr. Johannes Schima, Dipl.-Ing. Paul Schenker, Mag.a Sarah Warscher, Roland Haag, Ing.in Mag.a Eva Dvorak, MBA, und Mag. Anton Fischer, MBA als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Ricarda Berger, Mag. Christoph Pramhofer, Mag. Lukas Hammer, Carina Reiter, Mag.a Karin Greiner, Bernhard Höfler, Christoph Steiner sowie der Obmann Mag. Paul Hammerl, MA.
Der von Abgeordnetem Christoph Steiner eingebrachte Antrag gemäß § 18 Abs. 3 GOG-NR, mit dem die Anwesenheit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc bei den Verhandlungen verlangt wurde, fand keine Mehrheit (dafür: F, G, dagegen: V, S, N).
13. Sitzung am 14. April 2026
Anlässlich der 13. Sitzung am
14. April 2026 (ab 10 Uhr) standen dem Ständigen Unterausschuss
aus dem Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten Mag. Clemens Mantl,
Mag.a Viktoria Wagner, Botschafterin Mag.a Ulrike Butschek,
Sektionschefin Botschafterin Dr.in Hannah Liko, Mag.a Dr.in
Alice Irvin, Mag. Dr. Johannes Aigner, Botschafter Mag. Rupert Weinmann,
Sektionschefin Botschafterin Mag.a Karin Fichtinger-Grohe,
Sektionschef Botschafter Dr. Peter Huber, Mag. Helmut Gschladt,
Angelina Migsich, Botschafter Dr. Klaus Famira und Sektionschefin
Botschafterin Mag.a Regina Rusz als Auskunftspersonen
gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Mag. Wolfgang Gerstl, Ricarda Berger, Mag.a Karin Greiner, Ines Holzegger, Christoph Steiner und Paul Stich.
Der von Abgeordnetem Christoph Steiner eingebrachte
Antrag gemäß § 18 Abs. 3 GOG-NR, mit dem die Anwesenheit der
Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
Mag.a Beate Meinl-Reisinger, MES bei den Verhandlungen
verlangt wurde, fand keine Mehrheit (dafür: F, G, dagegen:
V, S, N).
Anlässlich der 14. Sitzung am 14. April 2026 (ab 14 Uhr) standen dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Justiz Mag. Andreas Sachs und Mag.a Dr.in Caroline Walser als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung.
Das Wort ergriffen die Abgeordneten Ing. Harald Thau, Mag.a Karin Greiner, Mag. Lukas Hammer, Lisa Aldali, Mag. Wolfgang Gerstl und Bernhard Höfler.
Der von Abgeordnetem Christoph Steiner eingebrachte Antrag gemäß § 18 Abs. 3 GOG-NR, mit dem die Anwesenheit der Bundesministerin für Justiz Dr.in Anna Sporrer bei den Verhandlungen verlangt wurde, fand keine Mehrheit (dafür: F, G, dagegen: V, S, N).
Der von Abgeordnetem Christoph Steiner eingebrachte Antrag gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR den Leiter der Austrian Development Agency (ADA) Herrn Mag. (FH) Bernd Brünner als Auskunftsperson zu den Verhandlungen beizuziehen fand ebenfalls keine Mehrheit (dafür: F, G, dagegen: V, S, N).
Aufgrund der Aufhebung der Klassifizierung der vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus übermittelten Akten und Unterlagen wurde einstimmig beschlossen, die Auszugsweise Darstellung der Befragung der Auskunftspersonen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus in der 10. Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses, die bislang mit der Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ klassifiziert war, nunmehr als „NICHT ÖFFENTLICH“ gemäß § 3 Abs. 2 InfOG einzustufen.
15. Sitzung am 22. April 2026
Die Beratungen wurden in der 15. Sitzung am 22. April 2026 abgeschlossen.
In dieser Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über den Bericht des Unterausschusses an den Rechnungshofausschuss.
3. Auskunftspersonen und Sachverständige
Der Unterausschuss hat die nachfolgend aufgelisteten Auskunftspersonen und Sachverständigen in seinen Sitzungen befragt. Im Sinne der raschen Zuordnung der einzelnen Auskunftspersonen zu den konkreten Sitzungen und somit auch zu den Protokollen der Befragungen in den Sitzungen des Unterausschusses werden die Auskunftspersonen und Sachverständigen in einer Tabelle dargestellt:
3.1 Auskunftspersonen und Sachverständige geordnet nach Sitzungstagen:
|
Sitzungstag |
Sitzungs-Nr. |
Auskunftspersonen (inkl. Sachverständige) |
|
27.11.2025 |
3 |
Univ.-Prof. Dr. Michael Meyer |
|
27.11.2025 |
3 |
SC Mag. Dr. Robert Sattler Rechnungshof |
|
27.11.2025 |
3 |
MMag.a Dr.in
Claudia KronederPartisch |
|
13.01.2026 |
4 |
Walter Gründler |
|
13.01.2026 |
4 |
Dr. Alfred Katterl |
|
13.01.2026 |
4 |
Mag. Martin Mareich |
|
13.01.2026 |
4 |
Mag. Rene Delevigné,
MA |
|
13.01.2026 |
4 |
Michael Hartl, BA MA |
|
13.01.2026 |
4 |
Dipl.-Ing.in Margret Mitteregger |
|
13.01.2026 |
4 |
Mag. Thomas Mühlhans |
|
30.01.2026 |
5 |
SC Mag. Martin Netzer, MBA Bundesministerium für Bildung |
|
30.01.2026 |
5 |
Mag.a Anna-Maria Gruber Bundesministerium für Bildung |
|
10.02.2026 |
6 |
Dipl.-Kfm. Peter Wanka Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung |
|
10.02.2026 |
6 |
SC Mag. Elmar Pichl Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung |
|
10.02.2026 |
6 |
SCin Mag.a Barbara Weitgruber, MA Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung |
|
10.02.2026 |
6 |
SCin Mag.a Jennifer Resch Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung |
|
10.02.2026 |
6 |
Jakob Calice, PhD Geschäftsführer OeAD-GmbH — Agentur für Bildung und Internationalisierung |
|
10.02.2026 |
7 |
Generalmajor Mag. Ronald Vartok Bundesministerium für Landesverteidigung |
|
10.02.2026 |
7 |
Brigadier Mag. Dietmar Schinner Bundesministerium für Landesverteidigung |
|
10.02.2026 |
7 |
Oberst des Generalstabsdienstes Bundesministerium für Landesverteidigung |
|
09.03.2026 |
8 |
MMag. Jakob Prammer Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport |
|
09.03.2026 |
8 |
Florian Schneemann, BSc (WU) Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport |
|
09.03.2026 |
8 |
Dieter Brosz, MSc Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport |
|
09.03.2026 |
9 |
Gernot Wiedermann Bundeskanzleramt |
|
09.03.2026 |
9 |
Mag.a Sabrina Gili Bundeskanzleramt |
|
09.03.2026 |
9 |
Mag.a Elisabeth Graf-Pasecky, MBA Bundeskanzleramt |
|
09.03.2026 |
9 |
SC Mag. Martin Kienl, M.A.I.S. Bundeskanzleramt |
|
09.03.2026 |
9 |
SC Mag. Andreas Buchta-Kadanka Bundeskanzleramt |
|
09.03.2026 |
9 |
SC Mag. Clemens Mayr-Harting Bundeskanzleramt |
|
09.03.2026 |
9 |
Mag. Dr. Antonio Martino, LL.M. Bundeskanzleramt |
|
09.03.2026 |
9 |
SC Mag. Wolfgang Ebner Bundeskanzleramt |
|
09.03.2026 |
9 |
Roland Kaimbacher, MA Bundeskanzleramt |
|
09.03.2026 |
9 |
SCin Bernadett Humer, MSc Bundeskanzleramt |
|
17.03.2026 |
10 |
SC Mag. Roland Weinert, MAS, MSc Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus |
|
17.03.2026 |
10 |
Dipl.-Ing. Matthias Benda Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus |
|
17.03.2026 |
10 |
Mag. Dr. Stefan Buchinger Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus |
|
17.03.2026 |
10 |
Mag.a Michelle Lackner Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus |
|
17.03.2026 |
10 |
Mag. Florian Eichberger Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus |
|
17.03.2026 |
10 |
Mag.a Judith Neyer Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus |
|
17.03.2026 |
10 |
Phillip Kirchler, BA MA Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus |
|
17.03.2026 |
10 |
Mag. Anton Zimmermann Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus |
|
17.03.2026 |
10 |
SCin Henrietta Spyra, MA Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur |
|
14.04.2026 |
13 |
Mag. Helmut Gschladt Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten |
|
14.04.2026 |
13 |
Angelina Migsich Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten |
|
14.04.2026 |
13 |
Botschafter Dr. Klaus Famira Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten |
|
14.04.2026 |
13 |
SCin Botschafterin Mag.a Regina Rusz Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten |
|
14.04.2026 |
14 |
Mag. Andreas Sachs Bundesministerium für Justiz |
|
14.04.2026 |
14 |
Mag.a Dr.in Caroline Walser Bundesministerium für Justiz |
4. Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Der Bundeskanzler und Bundesministerinnen und Bundesminister haben in den jeweiligen Erhebungsberichten einleitend ausgeführt:
„Zunächst darf festgehalten werden, dass die Bundesregierung stets um größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit bemüht ist. Sämtliche Ausgaben erfolgen nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. Seit dem 1. September 2025 werden aufgrund des Inkrafttretens der Informationsfreiheit alle Informationen von allgemeinem Interesse verpflichtend proaktiv veröffentlicht.
Die von den Bundesministerien geförderten Organisationen decken ein breites Spektrum des zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich ab: von Einsatzorganisationen wie dem Roten Kreuz, dem Samariterbund und der Freiwilligen Feuerwehr über Blasmusik und Kulturprojekten sowie Umwelt- und Naturschutzinitiativen, sozialen Hilfsorganisationen wie Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe oder Diakonie bis hin zu Menschenrechts- und Bildungsinitiativen, Einrichtungen des Kinderschutzes und der Kinderbetreuung, Obdachlosen- und Hospizbetreuung. Diese Vielfalt macht unsere Gesellschaft reicher und ist Ausdruck der unterschiedlichen Interessen, Anliegen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinnützige Organisationen sind außerdem unersetzbare Dienstleister im Auftrag von Bund, Ländern und Gemeinden – etwa in Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen, bei Projekten für und mit Menschen mit Beeinträchtigungen, in der humanitären Hilfe im In- und Ausland und in der Obdachlosenbetreuung. Sie bieten verlässliche Strukturen der Katastrophenhilfe und Sozialarbeit sowie Angebote, die der Staat allein nicht in gleicher Breite und Nähe zu den Menschen bereitstellen könnte. Gerade in den Ausnahmesituationen der vergangenen Jahre (Umweltkatastrophen, Teuerung, Pandemie) hat sich diese Partnerschaft bewährt.
Engagierte Vereine und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure sind eine zentrale Säule unserer Gesellschaft. Das gemeinnützige Engagement der Bürgerinnen und Bürger stärkt den sozialen Frieden, den Zusammenhalt und die Demokratie in Österreich und trägt zur hohen Lebensqualität in unserem Land bei.
In einer lebendigen Demokratie sind gemeinnützige Organisationen wichtige Partnerinnen und Partner – und zugleich ein geschätztes, kritisches Gegenüber der Regierungen. Auf allen Ebenen des politischen Handelns bringen sie praktische Erfahrung und Expertise ein – sei es in Begutachtungen oder in der öffentlichen Debatte. Die Bundesregierung schätzt die Organisationen als verlässliche Partnerinnen, konstruktive Kritikerinnen und praxiserfahrene Expertinnen.
Autoritäre Staaten beschränken und überwachen zivilgesellschaftliches Engagement. Österreich bekennt sich hingegen zu einer unabhängigen, freien Zivilgesellschaft, zu Versammlungs-, Koalitions- und Vereinsfreiheit und zur Unterstützung der gemeinnützigen Tätigkeit. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie weiter gestärkt werden muss. Zivilgesellschaftliche Organisationen nehmen hier eine Schlüsselrolle ein.
Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz der Organisationen hat jede Bundesregierung in den letzten Jahrzehnten – in einem parteiübergreifenden Konsens – gemeinnütziges Engagement unterstützt und gefördert, um ein vielfältiges und demokratisches Miteinander in der Gesellschaft zu stärken.
Allen Zahlungen, die seitens des Bundes erfolgen, stehen erbrachte oder beabsichtigte Leistungen gegenüber, an der ein erhebliches, vom Bund wahrzunehmendes öffentliches Interesse besteht. Diese Leistungen und die dafür abgerechneten Kosten sind gemäß den jeweiligen Förderrichtlinien der Ressorts – die auf den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) basieren – zu dokumentieren und werden im Einzelnen überprüft. Die Förderkriterien umfassen auf Basis des Bedarfs und klarer Ziele im Sinne der Republik Österreich im Regelfall die Gemeinnützigkeit (keine Gewinnerzielung, unmittelbare Tätigkeit im Sinne der Allgemeinheit), die wirtschaftliche und operative Leistungsfähigkeit, fachliche Qualifikation sowie entsprechende Erfahrungen und Referenzen. Der Bund orientiert sich hier an den wesentlichen Leitlinien und Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, die auch in der Bundesverfassung festgehalten sind. Finanzierungsentscheidungen werden auf Basis von Anträgen getroffen, die Konzepte, Kostenaufstellungen und Zielbeschreibungen enthalten. Darüber hinaus sind Zwischen- und Endberichte oder externe Evaluierungen vorzulegen; eine regelmäßige Überprüfung erfolgt auch im Rahmen der Prüfungsvorgänge des Rechnungshofes. Sollten Leistungen, nicht wie vereinbart erbracht worden sein, werden die von den jeweiligen Ressorts ausgezahlten Fördermittel rückgefordert.
Die gewährten Fördermittel der öffentlichen Hand stellen außerdem nur eine Ergänzung zur umfangreichen ehrenamtlichen Tätigkeit, die in den Organisationen geleistet wird und zu den Spenden der Bürgerinnen und Bürger, dar. Rund 3,8 Millionen Menschen sind in Österreich ehrenamtlich aktiv, das sind 48 % der Bevölkerung über 15 Jahre. Das Volumen der Spenden umfasst eine Milliarde Euro jährlich. Damit werden etwa Aktionen wie „Österreich hilft Österreich“ für die Opfer der Hochwasserkatastrophe im Vorjahr ermöglicht.
Dieser gesellschaftliche Mehrwert wird auch durch die ökonomische Bedeutung der gemeinnützigen Organisationen ergänzt. Sie sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und stabiler Beschäftigungssektor: Die Gesamtwertschöpfung von freiwilliger und bezahlter Arbeit in den gemeinnützigen Organisationen Österreichs beträgt pro Jahr rund 22 Milliarden Euro. Etwa 6 % der Beschäftigten arbeiten gemeinsam mit den vielen Ehrenamtlichen rund 840 Millionen Stunden pro Jahr im Dienste der Allgemeinheit (Daten: NPO-Satellitenkonto, Statistik Austria 2024).
Vor diesem Hintergrund sei darauf hingewiesen, dass schon der Titel des Prüfverlangens – „Wie viele Millionen verschlingt das NGO-Business in Österreich?“ – mehrere Unterstellungen gegenüber diesen Organisationen enthält, die entschieden zurückgewiesen werden. Weder werden hier Gelder der öffentlichen Hand „verschlungen“ – schließlich entsteht durch die Organisationen ein immenser Mehrwert und alle Förderungen erfolgen nach klaren, transparenten Kriterien und werden laufend evaluiert –, noch handelt es sich bei den Organisationen um „Business“, also profitorientierte Unternehmungen. Im Gegenteil: Es geht um Organisationen, in denen sich viele engagierte Bürgerinnen und Bürger beteiligen, die mehrheitlich unbezahlte Arbeit leisten, um einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit zu erbringen. Diese Menschen haben sich Wertschätzung verdient und die Bundesregierung wird daher die enge Zusammenarbeit mit diesen Organisationen fortsetzen.“
In der Sitzung am 27. November 2025 sind dem Ständigen Unterausschuss von der Wirtschaftsuniversität Wien Univ. Prof. Dr. Michael Meyer und vom Rechnungshof Dr. Robert Sattler sowie MMag. Dr. Claudia Kroneder-Partisch als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben.
Auskunftsperson Univ.-Prof. Dr. Michael Meyer beschreibt den Begriff „NGO“ als unscharf und wissenschaftlich nicht sauber abgrenzbar; er spricht daher lieber von gemeinnützigen Organisationen. Die Anfrage erfasse seiner Ansicht nach einen sehr breiten und heterogenen Sektor. Historisch sei dieser tief in Österreich verankert. Heute gebe es einen sehr dichten Bestand von rund 130.000 bis 140.000 gemeinnützigen Organisationen; laut Vereinsregister etwa 125.000 Vereine, davon nach seinen Studien 70.000 bis 80.000 aktive. Dazu kämen rund 700 gemeinnützige Stiftungen und einige Tausend gemeinnützige GmbHs. Nur rund 20.000 Organisationen hätten bezahlte Beschäftigte; der große Rest bestehe aus reinen Freiwilligenorganisationen.
Zur Finanzierung betont Meyer, dass der Sektor nicht bloß von Förderungen lebe, sondern von Spenden, Markteinkünften, Leistungsverträgen mit der öffentlichen Hand und Projektförderungen. Klassische pauschale Subventionen „einfach so“ gebe es seiner Darstellung nach kaum noch; Förderungen seien heute überwiegend projektbezogen. Die Unterscheidung zwischen Förderung und Leistungsvereinbarung sei in der Praxis oft fließend, weil auch Förderungen an konkrete Leistungen gebunden seien.
Besonders stark hebt Meyer den volkswirtschaftlichen Nutzen hervor. Die Wertschöpfung des NPO-Sektors bewege sich je nach Berechnung zwischen 13 und 22 Milliarden Euro. Das von ihm erläuterte Satellitenkonto der Statistik Austria komme auf rund 15 Milliarden Euro; mit zusätzlichen Effekten und dem Wert der Freiwilligenarbeit lasse sich der Beitrag auf bis zu etwa 22 Milliarden Euro beziffern. Beschäftigt seien etwa 200.000 bis 220.000 hauptamtliche Mitarbeiter:innen; zusätzlich gebe es rund 300.000 Vollzeitäquivalente an Freiwilligenarbeit. Meyer betont, dass ein Wegfall dieses Sektors massive Mehrkosten für die öffentliche Hand verursachen würde, weil viele Leistungen sonst staatlich ersetzt werden müssten.
Zur Kontrolle und Transparenz sagt Meyer, gemeinnützige Organisationen unterlägen strengen Prüf- und Abrechnungsregeln, teils sogar strenger als privatwirtschaftliche Auftragnehmer. Förderungen und Leistungsvereinbarungen würden laufend kontrolliert; bei Abweichungen drohten Rückzahlung oder Schadenersatz. Die Transparenzdatenbank bewertet er grundsätzlich als brauchbares Instrument, weil sich damit Fördervolumina und Empfängerkategorien sichtbar machen ließen. Zugleich räumt er ein, dass die Handhabung nicht immer einfach sei und er die Vollständigkeit der Einmeldungen durch alle Ressorts nicht selbst beurteilen könne. Einen groß angelegten systematischen Missbrauch sieht er jedoch nicht.
Zusammenfassend können die Aussagen von Prof. Meyer so dargestellt werden, dass der gemeinnützige Sektor aus seiner Sicht groß, gesellschaftlich und demokratiepolitisch wichtig, wirtschaftlich hoch relevant und insgesamt eng kontrolliert ist.
Auskunftsperson Sektionschef Dr. Robert Sattler und Auskunftsperson Ministerialrätin MMag. Dr. Claudia Kroneder-Partisch, beide aus dem Rechnungshof, erläuterten, neben einzelnen Prüfungsergebnissen von konkreten Förderprüfungen, die Prüfungsplanungsprozesse (Risikopotential, Gebarungsvolumen, öffentliches Interesse,…), Prüfungskriterien und Prüfungsmaßstäbe des Rechnungshofes und gaben umfassend Auskunft zu Fragen der Kontrolle und Transparenz.
Hinsichtlich der im Ausschuss mehrfach angesprochenen Thematik möglicher Doppelförderungen wurde festgehalten, dass das Vorliegen von mehreren Förderungen in einem Themenbereich allein noch keine Doppelförderung darstelle. Unzulässig wäre es „einen ausgegebenen Euro“ zweimal zu bezahlen.
Zusammengefasst wurde zur Wirksamkeit der Transparenzdatenbank ausgeführt, dass sich diese in den letzten Jahren zu einem zentralen und wirksamen Instrument für mehr Nachvollziehbarkeit staatlicher Förderungen entwickelt habe. Auf Bundesebene besteht bereits eine halbwegs vollständige und funktionierende Datenbasis, die sowohl Förderangebote als auch Auszahlungen abbildet. Die Zahlungen der Bundesländer werden im Laufe des Jahres 2026 in die Transparenzdatenbank aufgenommen werden. Um einen Gesamtüberblick der Förderungen der Gebietskörperschaften zu erhalten sind noch die Zahlungen der Gemeinden aufzunehmen.
In der Sitzung am 13. Jänner 2026 sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) Amtsdirektor Regierungsrat Walter Gründler, Dr. Alfred Katterl und Mag. Martin Mareich als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Erhebungsbericht des BMF stellt voran, dass das Ministerium Transparenz, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit betone und gemeinnützige Organisationen als gesellschaftlich und wirtschaftlich relevant ansieht. Als allgemeine Eckdaten nennt der Bericht rund 3,8 Millionen ehrenamtlich aktive Menschen in Österreich, ein jährliches Spendenvolumen von rund 1 Milliarde Euro, eine Gesamtwertschöpfung gemeinnütziger Organisationen von rund 22 Milliarden Euro, rund 6 % Beschäftigungsanteil sowie etwa 840 Millionen ehrenamtlich geleistete Stunden pro Jahr. Gleichzeitig weist das BMF die Formulierung eines „NGO-Business“ ausdrücklich zurück.
Der Erhebungsbericht sagt ausdrücklich, dass nur die Gebarung der Zentralstelle in der UG 15 (Finanzverwaltung) und der UG 45 (Bundesvermögen) dargestellt wird. Beteiligungen werden nicht behandelt. Für Leistungsvereinbarungen verweist der Erhebungsbericht zusätzlich auf eine Beilage „UG 15 Sonstige“.
Das BMF hält fest, dass Förderungen auf Sondergesetzen, bereichsspezifischen Sonderrichtlinien oder den ARR 2014 beruhen und nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel gewährt werden. Die Einhaltung des Rechtsrahmens einschließlich EU-Beihilfenrecht wird ausdrücklich hervorgehoben. Transparenzpflichten, Kontrollen und gegebenenfalls Rückforderungen seien nach den einschlägigen Regelungen erfolgt. Nicht-monetäre Ressourcen seien grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt worden. Personelle oder institutionelle Verflechtungen sowie politische Einflussnahme auf Vergaben werden kategorisch zurückgewiesen.
Der Erhebungsbericht verweist für Leistungen und Vertragssummen auf die Beilage „UG 15 Sonstige“. Inhaltlich betont das BMF das Vergaberecht, insbesondere das BVergG 2018, sowie standardisierte Vertragsgrundlagen wie das Muster für Werkverträge über geistige Dienstleistungen und die AVB des Bundes. Auch hier werden Verflechtungen und politische Einflussnahme verneint.
Auskunftsperson Mag. Martin Mareich erklärt vor allem die Datenherkunft und technische Einordnung. Die dem Ausschuss übermittelten Listen seien von der zuständigen BMF-Fachabteilung zentral aus der Haushaltsverrechnung erstellt und den Ressorts getrennt zur Verfügung gestellt worden; die Angaben beträfen die Zentralstelle, eine Abstimmung zwischen den Ressorts habe es nicht gegeben. Mareich konzentriert sich auf einzelne Posten, die administrativ erklärt werden müssen: Er bezeichnet manche Umstellungen ausdrücklich als „technische Übung“ ohne materielle Änderung. Bei kleineren Positionen erläutert er, dass es sich teils um historisch gewachsene Beschaffungen oder Medienkooperationen handle. Zugleich betont er, dass diese Ausgaben seit 2023 rückläufig seien und inzwischen kritischer geprüft würden. Außerdem erklärt er, dass Förderungen für Sportvereinigungen keine Doppelförderungen, sondern historisch gewachsene Unterstützungsvereine des Ressorts seien; bei Rotem Kreuz und Grünem Kreuz gehe es um Erste-Hilfe-Kurse für BMF-Einheiten wie etwa die Finanzpolizei.
Auskunftsperson Dr. Alfred Katterl hat den Lead unter den Auskunftspersonen des BMF. Seine Grundlinie ist, dass das BMF kein klassisches Förderministerium sei; der NGO-/NPO-Bereich des Ressorts sei relativ klein, und über 90 Prozent der einschlägigen Mittel gingen an Wirtschaftsforschungsinstitute wie WIFO, IHS und WIIW (Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche). Diese Institute erzeugen nach seiner Darstellung öffentliche Güter – etwa Wirtschaftsprognosen, Konjunkturbeobachtung, Studien und Bibliotheksleistungen –, von denen nicht nur das Ministerium, sondern auch Unternehmen, Haushalte und die Öffentlichkeit profitierten. Der Mehrwert gegenüber einer unmittelbaren staatlichen Leistungserbringung liege für ihn in drei Punkten: Kosteneffizienz, weil andere Financiers wie Sozialpartner, OeNB und teils Private mitzahlen; Spezialisierung, weil der Bund diese Expertise nicht selbst dauerhaft vorhalten müsse; und Glaubwürdigkeit, weil unabhängige Institute vertrauenswürdiger seien als ministeriumseigene Aussagen.
Zu Kontrolle und Förderpraxis erklärt Katterl, es gebe zwei Hauptformen: Leistungsvereinbarungen für klar definierte Leistungen und Projektförderungen mit Einzelabrechnung. Bei den großen Instituten verweist er auf externe Rechnungsprüfung, auf beschlussfassende Gremien und darauf, dass Fördersummen bzw. Leistungen laufend nachjustiert würden. Rückforderungen seien ihm bei den großen Instituten in mehr als 20 Jahren nicht bekannt; bei kleineren Veranstaltungsförderungen habe es aber Nachforderungen von Rechnungen gegeben. Verbesserungsbedarf sieht er eher bei Vereinfachungen: Die allgemeinen Förderrichtlinien seien sehr detailliert und administrativ aufwendig; mehr Einfachheit sei möglich, müsse aber gegen Missbrauchsvermeidung abgewogen werden. Strategisch fehle aus seiner Sicht vor allem eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern, um Doppelförderungen einzudämmen.
Das BMF vergebe dem IRE (Institut der Regionen Europas) keine Dauerförderung, sondern jährlich neu zu beantragende Veranstaltungsförderungen für die Europakonferenz in Salzburg. Die Förderwürdigkeit werde mit dem Europafokus des Instituts und dessen Netzwerk begründet. Ob es persönliche Kontakte zwischen Minister und Vorstandsmitgliedern gegeben habe, könne er nicht sagen; seine Wahrnehmung beschränke sich auf den formalen Verwaltungsprozess. Generell sagt Katterl auch, dass das BMF Förderanträge ablehne oder an andere Ressorts verweise, wenn sie nicht in die Zuständigkeit des Finanzministeriums fallen.
Auskunftsperson Walter Gründler beantwortet vor allem spezielle Verwaltungsfragen. Zum Sozialwerk für Ressortbedienstete führt er aus: Dabei handle es sich nicht um eine klassische politische Förderung, sondern um zweckgebundene Einzahlungen aus Disziplinarstrafen von Bediensteten, die aufgrund eines älteren Bundesgesetzes an das Sozialwerk überwiesen werden. Dass diese Mittel im Material als „Förderung“ erscheinen, erklärt er damit, dass sie haushaltsrechtlich so verrechnet werden. Über die konkrete Mittelverwendung des Sozialwerks könne er allerdings keine nähere Auskunft geben.
Der Erhebungsbericht des BMI umfasst eine Stellungnahme zu Förderungen, Subventionen und Leistungsvereinbarungen sowie umfangreiche Anlagen mit nach Jahren aufgeschlüsselten Zahlungen des BMI und ausgelagerter Einrichtungen.
Die Finanzmittel aus der UG 11 (Inneres) und der UG 18 (Fremdenwesen) sind insbesondere für Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Migration und Rückkehr, öffentliche Sicherheit, Gewaltprävention, Opferschutz, Resozialisierung sowie Rettungs- und Zivilschutz bestimmt. Förderungen werden auf Grundlage der ARR 2014 sowie einschlägiger Sonderrichtlinien, insbesondere im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF 2021–2027), gewährt. Zudem werden durch Sondergesetze wie das Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz Zuwendungen unter dem Förderbegriff an die Dachverbände anerkannter Rettungsorganisationen sowie den Zivilschutzverband ausbezahlt.
Insgesamt leistete das Innenministerium aus Förderungen und Leistungsverträgen Zahlungen in Höhe von rd. 188,7 Mio. Euro. Schwerpunkte liegen im Bereich Asyl, Migration, Rückkehr und Betreuung (rd. 64,9 Mio. Euro), im Bereich Bewährungshilfe und Resozialisierung (rd. 43,7 Mio. Euro) sowie im Bereich öffentliche Sicherheit und Rettungswesen (rd. 34,9 Mio. Euro). Weitere Mittel betreffen Gewaltprävention, Opferschutz und Kinderschutz sowie Forschung. Ergänzend werden Zahlungen über ausgelagerte Einrichtungen ausgewiesen, darunter die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (rd. 3,2 Mio. Euro) sowie das Mauthausen Memorial mit 703.373,02 Euro.
Nach den Angaben des Innenministeriums wurde der bestehende Rechtsrahmen einschließlich der Vorgaben des EU-Beihilfenrechts eingehalten. Förderungen erfolgen auf Basis schriftlicher Förderverträge und setzen Förderwürdigkeit, Übereinstimmung mit der ressortinternen Strategie, Wirtschaftlichkeit sowie budgetäre Bedeckung voraus. Kontrollmechanismen umfassen insbesondere Verwendungsnachweise, Sachberichte, Belegprüfungen sowie Vor-Ort-Kontrollen. Rückforderungen sind bei nicht widmungsgemäßer Verwendung vorgesehen. Die Zuständigkeit für Förderentscheidungen liegt grundsätzlich bei den jeweils budgetführenden Sektionen bzw. deren Leitungen. Personelle bzw. institutionelle Verflechtungen werden durch interne Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten ausgeschlossen; politische Einflussnahmen werden verneint.
Leistungsvereinbarungen unterliegen den vergaberechtlichen Bestimmungen des BVergG 2018. Hervorgehoben werden die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und des Wettbewerbs. Die Vertragsabwicklung erfolgt durch die jeweils zuständigen Fachabteilungen; Kontrollmechanismen ergeben sich aus den vertraglichen Verpflichtungen sowie aus haushaltsrechtlichen Prüfpflichten.
Der Unterausschuss befasste sich ua mit der Frage, der Vergabe, Doppelförderungen, Kontrolle und Zweckmäßigkeit von Förderungen.
Auskunftsperson Mag. Thomas Mühlhans zu den Zielsetzungen von Strategie, Prozess und Kontrolle im Förderwesen:
Auskunftsperson Mag. Thomas Mühlhans: Na ja, die inhaltlichen Schwerpunkte einer Strategie ergeben sich teilweise eben aus dem Regierungsprogramm.
Zuerst einmal hat das BMI insgesamt eine Förderstrategie, wo die einzelnen Bereiche festgelegt werden, was förderbar ist. Darunter fällt auch der Bereich Asyl und Migration. Diese Bereiche sind dann auch - - Und daraus ergeben sich einzelne förderbare Maßnahmen, die natürlich immer mit den jeweiligen Schwerpunkten und Inhalten des Ressorts insgesamt und dann natürlich auch in dem Asyl- und Migrationsbereich deckungsgleich ist. Wenn jetzt ein Projekt eingereicht wird - und das ist eben im Bereich der Förderungen immer vielleicht vom Grundsatz her wichtig zu verstehen -, ist es so, dass wir unsere Förderschwerpunkte haben, und ein Fördernehmer kann sich dann mit einem Projekt, das unter Umständen in einen dieser Schwerpunkte reinpasst, dann bewerben. Diese Anträge, die dann bei uns eingehen, werden dann inhaltlich bewertet und werden dann einer Prüfung unterzogen. Das passiert aber nicht im Rahmen der Förderabteilung, sondern im Rahmen der Bewertung werden da auch sämtliche andere potentiell betroffenen Fachabteilungen hinzugezogen, und es wird gesagt - -, wird gefragt, was diese Fachabteilung aus ihrer fachspezifischen Sicht dann zu einem Projektantrag sagen.
Das heißt, man hat auch immer die
aktuelle Sicht einer Fachabteilung - aus dem Migrationsbereich im konkreten
Fall - auf ein Projektvorhaben und kann diese Meinung einer Fachabteilung dann
in eine
Förderbewertung einfließen lassen. Und daraus ergibt sich schon
einmal, dass ein Projekt, das nach diesen Schwerpunkten, die hier zur
Verfügung stehen, wohl nie gefördert werden würden, wenn es
inhaltlich nicht da reinpassen würde. Das ist eine sehr intensive
Prüfung. Wenn dann ein Projekt in weiterer Folge wirklich genehmigt werden
sollte und gefördert wird, muss dieses Projekt in dem Lauf – und das
gilt für alle Projekte, nicht nur im Migrationsbereich, sondern auch in
allen anderen Bereichen natürlich entsprechende Berichte liefern, Indikatoren
erfüllen und so weiter, und auch das wird überprüft.
Zusätzlich finden auch Vor-Ort-Kontrollen immer wieder statt. Das
heißt, man kann sich beim Projektträger selbst ansehen: Was macht
der? Wie tut der das? Passt das zu den Zielen? Und er muss dann natürlich
nach Ablauf eines Projekts einen entsprechenden Endbericht liefern, der auch
wieder geprüft wird. Das heißt, man hat vor Projektbeginn
beziehungsweise während der Projektlaufzeit genug Möglichkeiten, um
überprüfen zu können, ob Projekte sich im inhaltlichen Rahmen,
der hier vorgegeben ist, bewegen.
Auskunftsperson Mag. Rene Delevigné, MA, führt weiters auf die Frage zur Verhinderung von Doppelförderungen aus:
Auskunftsperson Mag. Rene Delevigné, MA: Im Vorherigen liefert die Transparenzdatenbank gute Informationen. Das heißt schon in der Prüfungsphase bei den Förderansuchen wird dort kontrolliert: Gibt es andere Förderungen für dieses Vorhaben, oder gab es in der Vergangenheit andere Förderungen für ein Vorhaben? Wenn solche aufscheinen, nimmt man in der Phase schon Kontakt mit anderen Ressorts auf, beziehungsweise in der Abrechnungsphase. Schon bei der Einreichung muss ja auch angegeben werden: Wie finanziert sich das Projekt? Gibt es andere Fördergeber, gibt es andere Förderstellen? Und in dem Moment, wo man weiß, ja, es gibt weitere Förderstellen, ist in der Antragsphase schon eine Abstimmung und dann in der Abrechnungsphase.
Auskunftsperson Mag. Thomas Mühlhans führt über die Entscheidung von Förderanträgen aus:
Auskunftsperson Mag. Thomas Mühlhans: Das heißt, im Bereich des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds – das ist ein europäisches Finanzierungsinstrument, das von uns verwaltet wird – entscheidet eine Auswahlkommission, die vom Bundesminister ernannt wurde. In den anderen Fällen wird in der Linie entschieden, das heißt bis zum Sektionschef, also im nationalen Förderungsbereich.
Auskunftsperson Mag. Thomas Mühlhans
führt auf die Frage aus, ob Förderprojekte politisch beurteilt
werden:
Auskunftsperson Mag. Thomas Mühlhans: Nein, ein Projekt wird nicht
politisch beurteilt, sondern ein Projekt wird inhaltlich beurteilt.
Auskunftsperson Mag. Thomas Mühlhans führt zu konkreten Förderprojekten aus:
Auskunftsperson Mag. Thomas Mühlhans: Wenn Sie Asylströme oder Migrationsströme ansprechen, ist das wieder was anderes. Wir haben in den vergangenen Jahren, nach der Migrationskrise 2015/2016, strategisch umgedacht und haben auch sehr verstärkt darauf gesetzt, Projekte auch in Drittstaaten zu finanzieren und umzusetzen, um einfach genau das zu tun, das heißt, damit beizutragen, dass es geordnete Migrationsströme gibt. Das ist die Zielsetzung dieser Projektschienen. […] ich kann jetzt nur für den Bereich Asyl und Migration und Rückkehr sprechen. Hier haben wir jetzt - - Größter Schwerpunkt, würde ich sagen, im Bereich innerhalb von Österreich ist eben der Bereich der psychologischen Betreuung von Asylwerberinnen und Asylwerbern. Das ist wohl die Maßnahme, die hier aktuell am größten finanziert wird und von NGOs durchgeführt wird. Ansonsten haben wir einen sehr starken Schwerpunkt auch bei Projekten in Drittländern, wo auch NGOs wie beispielsweise die Caritas tätig waren.
In der Sitzung am 30. Jänner 2026 sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Bildung (BMB) Sektionschef Mag. Martin Netzer, MBA und Ministerialrätin Mag. Anna-Maria Gruber als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Erhebungsbericht des BMB umfasst eine 21-seitige Übersicht über die einzelnen Förderungen und Leistungsvereinbarungen im Zeitraum vom 23. Oktober 2019 bis 23. September 2025. Förderungen wurden im Haushaltsverrechnungssystem des BMB vor dem Jahr 2022 in der Regel nicht nach dem Geschäftspartnermodell erfasst. Das BMB führte hierzu im Bericht aus, dass vor 2022 ausbezahlte Förderungen aus diesem Grund in den vorliegenden Auswertungen grundsätzlich nicht enthalten seien. Die einzelnen Förderungen für den Zeitraum von Oktober 2019 bis 31. Dezember 2021 wurden nachträglich übermittelt.
Die Förderungen im Bereich der UG 30 betrafen die Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung, nachgeordnete Dienststellen waren nicht zur Vergabe von Förderungen oder zum Abschluss von Förderungsverträgen befugt. Die Mittel dienten insbesondere der Finanzierung von Bildungsprogrammen und -maßnahmen über den OeAD, der Volksgruppenförderung, der Unterstützung von Schulen in freier Trägerschaft sowie der Subventionierung konfessioneller und sonstiger Privatschulträger. Überdies war der Innovationsstiftung Bildung aufgrund gesetzlicher Vorgaben jährlich ein Betrag von mindestens 2 Mio. Euro bereitzustellen. Im Prüfungszeitraum erfolgten aufgrund von Förderungen insgesamt Zahlungen iHv. rund 98,3 Mio. Euro. Förderungen wurden ausschließlich im Rahmen der ARR 2014, nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, bei Vorliegen der Förderwürdigkeit und gesicherter Gesamtfinanzierung sowie unter Einhaltung des EU-Beihilfenrechts gewährt. Die Entscheidung setzte die verpflichtende Vorlage prüfungsrelevanter Unterlagen voraus, die Vergabe erfolgte nach sachlicher und rechnerischer Prüfung grundsätzlich auf Grundlage eines Vorschlags eines ressortinternen Panels. Die widmungsgemäße Verwendung war nachzuweisen. Bei Verstößen gegen gesetzliche oder vertragliche Vorgaben waren Rückforderungen, gegebenenfalls samt Zinsen, vorgesehen.
Nach Angeben des BMB wurden in der UG 30 Zahlungen im Zusammenhang mit Leistungsvereinbarungen auf Basis der Geschäftspartnernummernabfrage des Bundesministeriums für Finanzen ausgewertet. Bei den entgeltlichen Vertragsverhältnissen handelte es sich nach Angaben des Ministeriums durchwegs um Werk- und Dienstleistungsverträge. Das Ministerium verweist auf die Einhaltung des BVergG 2018, insbesondere der Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Kontrolle der Leistungserbringung erfolgt vor Auszahlung. Zur Vermeidung bzw. Aufdeckung von Compliance-Verstößen dienen insbesondere Vier-Augen-Prinzip, Funktionentrennung, Interne Revision, Buchhaltungsagentur des Bundes sowie die Befangenheitsregelungen des Dienstrechts. Im Prüfungszeitraum erfolgten aufgrund von Leistungsvereinbarungen insgesamt Zahlungen iHv. rund 120,4 Mio. Euro.
Der Unterausschuss befasste sich u.a. mit der Frage wie Ermessensentscheidungen getroffen werden, ob diese objektiv und unabhängig von der politischen Ressortleitung entschieden werden. Hierzu führte Sektionschef Mag Martin Netzer aus:
Auskunftsperson Mag. Martin Netzer: Da bin ich wieder bei den Kriterien, die wir am Anfang diskutiert haben: Wie kommt diese Entscheidung überhaupt zustande? Ich kann da wirklich guten Gewissens sagen – ich habe ja schon verschiedene Ressortleitungen in unterschiedlichen Couleurs in meinem Ministerium erlebt-: Ich habe es noch nicht einmal erlebt, dass hier wirklich eine politische Entscheidung getroffen worden ist, sondern die jeweilige Ressortleitung und die Kabinette haben die Einschätzung, die aus der Beamtenschaft gekommen ist, dankbar zur Kenntnis genommen. Manchmal hat es ein bisschen mehr Nachfragen gegeben, wieso die Entscheidung so gefallen ist und nicht so, aber definitiv habe ich hier kein Overrulen jemals von einer Ressortleitung erlebt.
Auch der Aufwand für die Bearbeitung und Verwaltung von Förderungen, die Transparenz der Fördervergabe sowie die Kontrolle der Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer wurden thematisiert.
Zu diesen Themenbereichen sowie zum Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden führte Sektionschef Mag. Martin Netzer aus:
Auskunftsperson Mag. Martin Netzer: Die Frage im Punkt Kosten – Nutzen, ja, muss man sich stellen: Zahlt es sich aus, Förderpanel mit den ganzen Vorbereitungen dann für 3.000 Euro? – Wir glauben ja, weil es sozusagen in der Gesellschaft in der Vereinsstruktur eine wichtige Hebelwirkung hat….
Was das Zusammenspiel mit den Gebietskörperschaften betrifft, so müssen ja die Förderantragstellerinnen, -antragsteller angeben, wo sie noch Förderungen beantragt haben, wo sie welche bekommen. Manchmal fehlen da wirklich ein paar Tausend Euro….. Das sind ja oft Vereine, die einen hohen Anteil an Ehrenamtlichen haben, halt aber für Bürobetrieb und so weiter ein bisschen Förderungen brauchen….
Die Frage ist immer sozusagen: Wie zuverlässig pflegen alle in die Transparenzdatenbank ein? Da sind ja die Länder, Gemeinden gefordert. Wir wissen, dass das vielleicht nicht immer – mag auch am Tool liegen – ganz einfach einzupflegen ist. Darauf müssen wir uns verlassen; alles, was da drinnen ist, ist für uns überprüft worden, das wird auch regelmäßig von uns gemacht. Darüber hinaus verpflichten sich ja auch die Fördernehmerinnen und -nehmer, die ihren Zuschlag bekommen, dass sie für Vor-Ort-Prüfungen Unterlagen offenlegen müssen, sozusagen Dokumentationspflichten, und da machen wir auch immer wieder Stichproben. […]
Wir haben natürlich die schlichte Belegprüfung. Bei jedem Förderansuchen, Leistungsvertrag muss das natürlich belegmäßig nachgewiesen werden: Sachmittel, entsprechende Rechnungen, Personalkosten, entsprechende anteilige Darstellungen über die Gehaltskostenaufzeichnung und so weiter. Dann gibt es natürlich immer die Möglichkeit, dass es auch Vor-Ort-prüfungen gibt, ja, vertiefende Ad hoc-Prüfungen. Unsere Fördernehmer müssen sich auch verpflichten, dem Rechnungshof entsprechende Unterlagen vorzulegen.
Im Zuge der Sitzung wurde auch zu den Einsparungen der aktuellen Bundesregierung um Auskunft ersucht. Sektionschef Mag. Martin Netzer führte aus:
Auskunftsperson Mag. Martin Netzer: Die Bundesregierung hat sich hier ganz klar committet, im Förderbereich generell sozusagen Kassasturz zu machen und zu konsolidieren. Es gibt ja auch eine entsprechende Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Finanzen, wo sich das Bildungsministerium beteiligt hat oder nach wie vor beteiligt ist, und wir haben das zum Anlass genommen, jetzt in den letzten Förderpanelentscheidungen einmal genau darauf zu schauen: Wie ist aus dem Haus heraus die Einschätzung, die Wirkung für Schulen, für Schülerinnen und Schüler insbesondere, und vor dem Hintergrund, dort, wo wir sagen, das ist ein – mag sein – wichtiges Projekt – auch sinnvoll und so weiter –, aber wir sehen sozusagen den Wirkungsgrad für Schülerinnen und Schüler nicht in dem Ausmaß gegeben, herunterzufahren? Es betrifft größere Positionen zum Teil, ja, eher nicht die kleinen; wir versuchen vor diesem Hintergrund, wieder diesen Katalysator da auch weiterwirken zu lassen, auf einigen größeren Positionen haben wir tatsächlich konsolidiert.
Sektionschef Mag. Martin Netzer zum Thema, wie das Bildungsministerium sicherstellt, dass Vereine, die im Bereich Extremismusprävention vom Ministerium Mittel erhalten ihrem Auftrag nachkommen:
Auskunftsperson Mag. Martin Netzer: Ja, da sind wir überzeugt, weil die ja auch hier entsprechende Konzepte vorlegen müssen. Das ist ja kein Blindflug, wo jemand sagt: Okay, ich mache Workshops und die Schulen können sie buchen. Da gibt es ja auch formale Kriterien davor, auch hier wieder Beutelsbacher Konsens, Indoktrinationsverbot, Verbot der Vereinnahmung und so weiter, da müssen sich die Vereine daran halten. Jetzt gibt es wie überall schwarze Schafe, wie überall in einem komplexen System, geht gar nicht anders, die haben wir manchmal auch. Das Gute daran ist: Das erfahren wir sehr schnell, denn gerade in so sensiblen Themen sagen uns auch die Schulleiter:innen, sagen uns die Lehrer:innen, manchmal auch die Eltern: Das, was da gelaufen ist, war nicht ganz so, wie wir uns das vorgestellt haben; und dann reden wir mit den Vereinen.
Zu der Nachfrage, warum das Bildungsministerium Verträge mit Kulturvereinen abschließt, führte Sektionschef Mag. Martin Netzer wie folgt aus:
Auskunftsperson Mag. Martin Netzer: Es gibt eine Reihe von Kulturvereinen, die im musikalisch-kreativen Bereich so etwas wie Summer-Schools, teilweise auch so campähnliche Geschichten machen. Die fördern wir, weil wir sagen, wir haben auch entsprechende Schwerpunkte, die Musikgymnasien und so weiter. Das heißt, das ist etwas, wo… über den Unterricht hinaus eine Förderung erfolgt.
Zur Frage, ob das Ministerium Doppelförderungen feststellen konnte, führte Sektionschef Mag. Martin Netzer wie folgt aus:
Auskunftsperson Mag. Martin Netzer: Wir haben es nicht festgestellt […] Wie gesagt, mit der Transparenzdatenbank, wo man dann auch die Förderung nachvollziehen kann, würde ich mich wagen zu behaupten, dass wir keine Doppelförderungen unterwegs haben.
In der Sitzung am 10. Februar 2026 sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) Dipl.-Kfm. Peter Wanka, Sektionschef Mag. Elmar Pichl, Sektionschefin Mag.a Barbara Weitgruber und Sektionschefin Mag.a Jennifer Resch sowie aus der OeAD-GmbH — Agentur für Bildung und Internationalisierung Geschäftsführer Jakob Calice, PhD als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Erhebungsbericht des BMFWF betont eingangs Transparenz, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit und stellt gemeinnützige Organisationen als wichtige Partnerinnen des Staates dar. Als allgemeine Hintergrundzahlen nennt der Bericht – wie auch andere Ressorts – rund 3,8 Millionen ehrenamtlich aktive Menschen in Österreich bzw. 48 % der Bevölkerung über 15 Jahre. Zugleich hebt das BMFWF hervor, dass seine Förderungen vor allem die Bereiche Frauenangelegenheiten, Fachhochschulen, Erwachsenenbildung und Forschung betreffen.
Der Erhebungsbericht führt aufgrund des Ressortwechsels nur den Bereich Frauenangelegenheiten und Gleichstellung an.
Die Förderungen werden laut BMFWF auf Basis der ARR 2014 und fachlicher Sonderrichtlinien vergeben. Förderbar seien grundsätzlich nur Projekte, die den Zuständigkeitsbereich des Ressorts betreffen, rechtlich und inhaltlich förderwürdig sind und über eine gesicherte Gesamtfinanzierung verfügen. Die Einhaltung des Rechtsrahmens einschließlich EU-Beihilfenrecht ist dabei obligatorisch. Bei Verstößen oder nicht widmungsgemäßer Verwendung komme es zu Rückforderungen, gegebenenfalls auch verzinst.
Der Erhebungsbericht hält ausdrücklich fest, dass keine Räumlichkeiten, kein Personal, keine Infrastruktur und keine Dienstleistungen als nicht-monetäre Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso verneint das BMFWF politische Einflussnahme auf die Vergabe sowie personelle oder institutionelle problematische Verflechtungen und verweist dabei auf Compliance- und Revisionsprozesse.
Neben den Förderungen nennt der Erhebungsbericht auch die Gesamthöhe der abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen in einer Gesamthöhe von € 28,6 Mio. abgeschlossen.
Verträge würden auf Basis standardisierter Muster, vergaberechtlicher Vorgaben und bundesweiter Vorlagen abgeschlossen; Transparenzpflichten und Kontrollen seien abhängig von Auftragswert und Leistungsgegenstand ausgestaltet.
Vorzeitig gekündigte Leistungsvereinbarungen habe es laut Erhebungsbericht nicht gegeben. Nicht fortgesetzte Vereinbarungen ergäben sich nur dann, wenn nach Vertragserfüllung der Bedarf entfällt oder nach den Regeln des BVergG 2018 kein neuer Vertrag zustande kommt. Auch die Leistungserbringung werde standardmäßig sachlich und rechnerisch kontrolliert.
Es wurden vom BMFWF Förderungen in der Höhe von € 2,6 Mrd. ausbezahlt, zum größten Teil an Fachhochschulen.
Auskunftsperson Dipl.-Kfm. Peter Wanka erklärt dem Unterausschuss vor allem die formale und haushaltsrechtliche Einordnung der gelieferten Daten. Unterschiede bei den OeAD-Summen erklärt er damit, dass zuerst nur Zahlungen an Institutionen, später auch jene an Einzelpersonen berücksichtigt wurden, etwa Erasmus-Zahlungen. Inhaltlich betont Wanka, dass das BMFWF vieles, was haushaltsrechtlich als „Förderung“ erscheine, in Wahrheit als institutionelle Finanzierung verstehe, etwa im Fachhochschulbereich, in der Forschung oder bei Frauen- und Gewaltschutzeinrichtungen. Zudem stellt er klar, dass das Ministerium keine politischen Parteien fördere. Förderungen würden insgesamt nur nach sachlichen Kriterien und unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben vergeben.
Auskunftsperson Mag. Elmar Pichl konzentriert sich fast ausschließlich auf die Fachhochschulen. Seine Kernaussage ist, dass die Zahlungen an Fachhochschulen keine Subventionen im eigentlichen Sinn, sondern faktisch institutionelle Finanzierungen seien. Dass sie trotzdem als Förderungen erscheinen, erklärt er historisch: Als das Fachhochschulwesen 1994 eingeführt wurde, habe das Haushaltsrecht kein besseres Instrument gekannt. Heute seien Fachhochschulen eine tragende Säule des Hochschulsystems, mit 21 Einrichtungen, rund 500 Mio. Euro Bundesmitteln pro Jahr, bisher etwa 275.000 Absolvent:innen, jährlich rund 25.000 Anfänger:innen und 18.000 Absolvent:innen. Pichl betont, dass der Bund im Schnitt etwa 80 Prozent der Finanzierung trage und die Bezeichnung „Förderung“ daher sachlich irreführend sei; im Gesetz werde bereits von Finanzierungsvereinbarungen gesprochen. Außerdem beschreibt er das System als mehrstufig kontrolliert: mit Entwicklungs- und Finanzierungsplänen, Sonderrichtlinien, Rahmenförderverträgen, Jahresverträgen und vielfachen Prüfungen durch Rechnungshöfe. Beim Vergleich von Universitäten und Fachhochschulen warnt er vor „Äpfel-mit-Birnen“-Vergleichen, weil Universitäten neben Lehre auch Forschung und teils klinischen Aufwand finanzieren, während Fachhochschulen anders organisiert seien.
Auskunftsperson Mag.a Barbara Weitgruber erläutert vor allem die Bereiche Forschung, DÖW und Bruno-Kreisky-Forum. Zum Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) führt sie aus, dass es sich um eine Stiftung handelt, die vom Bund und Wien getragen wird; beide Stifter zahlten jährlich 855.000 Euro als Stiftungsbeitrag. Frühere Förderungen, etwa für den Aufbau der Rechtsextremismusstelle, seien inzwischen in diesen erhöhten Stiftungsbeitrag integriert. Änderungen daran könnten nur über den Stiftungsrat erfolgen; seitens des Ressorts sei derzeit keine Änderung geplant, vielmehr sei zusätzlich Unterstützung für die Übersiedlung des DÖW vorgesehen. Die wissenschaftliche Seriosität des DÖW begründet Weitgruber mit dessen Stiftungszweck, den Publikationen, der Teilnahme an internationalen Konferenzen und der Drittmitteleinwerbung. Zum Bruno-Kreisky-Forum sagt sie, dieses erhalte einen mehrjährigen Fördervertrag für Dialogveranstaltungen zu europäischen und internationalen Demokratiefragen, in der Größenordnung von rund 35.000 Euro jährlich. Im Forschungsbereich schildert sie die Finanzierung als Teil einer gesamtstaatlichen Logik: FTI-Strategie 2030, dreijährige FTI-Pakte, interministerielle Abstimmung und Leistungs- bzw. Finanzierungsvereinbarungen mit zentralen Einrichtungen. Außerdem verweist sie auf die Bundesforschungsdatenbank und darauf, dass die „Loipersdorfer Beschlüsse“ die Forschungslandschaft stark geprägt hätten, indem alte Basissubventionen beendet und stärker auf wettbewerbliche, größere und international anschlussfähige Strukturen umgestellt worden sei.
Auskunftsperson Mag.a Jennifer Resch ist die zentrale Auskunftsperson für den Frauen- und Gleichstellungsbereich. Sie erklärt, dass die vielfach vorkommenden 55.000 Euro ein standardisierter Betrag für Frauen- und Mädchenberatungsstellen seien. Finanziert würden damit im Kern die Gehaltskosten einer Beraterin oder eines Beraters; es gehe um niederschwellige, kostenlose Beratung zu Gewalt, Scheidung, Bildung, Armut, beruflichem Umstieg sowie Krisen- und Notsituationen. Resch betont, dass 55.000 Euro nicht einmal ganz einem Vollzeitäquivalent entsprechen und nur als Anreizfinanzierung zu verstehen seien; viele Einrichtungen seien auf Kofinanzierungen angewiesen. Zugleich weist sie den Vorwurf von Doppelförderungen ausdrücklich zurück: Kofinanzierungen würden ex ante offengelegt, andere Ressorts aktiv informiert und ex post kontrolliert. Am Beispiel Lefö erläutert sie ein fixes 50:50-Modell mit dem Innenressort für die Interventionsstelle bei Frauenhandel. Grundsätzlich begründet Resch diese Förderungen mit der Staatszielbestimmung zur Gleichstellung, der EMRK, der Istanbul-Konvention, dem Gewaltschutzgesetz und der Gleichbehandlungsgesetzgebung. Später erläutert sie auch LEA: LEA arbeite mit Role-Models, Schulworkshops und Finanzbildungsformaten, habe gesetzliche Kontrollorgane wie Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfung, unterliege der Prüfkompetenz des Rechnungshofes und richte sich bei Förderungen an Dritte an den Allgemeinen Rahmenrichtlinien sowie an veröffentlichten Kriterien auf der Homepage aus. Inhaltlich sagt sie außerdem, dass die Finanzierung von Frauen- und Gewaltschutzeinrichtungen seit 2019 deutlich erhöht worden sei, zugleich aber aus fachlicher Sicht weiterer Bedarf bestehe.
Die Kernaussage von der Auskunftsperson Jakob Calice, PhD, Geschäftsführer des OeAD ist, dass der OeAD vor allem Abwickler, Dienstleister und Expertenorganisation für Programme verschiedener öffentlicher Auftraggeber, insbesondere Ministerien und die Europäische Kommission ist. Er betont, dass der OeAD sondern strategische Vorgaben von den Auftraggebern erhält und diese operativ umsetzt.
Zur Transparenz sagt Calice, dass der bisherige Jahresbericht des OeAD nur globale Zahlen enthalte und nicht nach einzelnen Förderlinien aufschlüssele, kündigt er an, dass der OeAD den Jahresbericht im Rahmen einer neuen Unternehmensstrategie überarbeiten will und eine detailliertere Darstellung dabei naheliege.
Bei den Finanzzahlen nennt Calice für 2025 insgesamt 165 Mio. Euro Mittel aus öffentlicher Hand für den OeAD. Davon seien 124,99 Mio. Euro Fördermittel, die an Fördernehmer weitergeleitet werden, und 37,5 Mio. Euro operative Mittel für Personal- und Sachaufwand. Er sagt ausdrücklich, ihm falle aktuell keine Förderung ein, die nicht aus dem öffentlichen Sektor komme. Für die vom OeAD abgewickelten Wissenschaftsprogramme aus UG 31 nennt er für 2025 folgende Auszahlungen an Fördernehmer: 6,16 Mio. Euro Incoming-Programme, 1,07 Mio. Euro Outgoing-Programme, 2,44 Mio. Euro Programmstipendien wie CEEPUS, 2,17 Mio. Euro Lektoratsprogramm, 3,84 Mio. Euro Maßnahmen zur Internationalisierung, 1,50 Mio. Euro Kinder- und Jugenduniversitäten und 4,99 Mio. Euro Sparkling Science. Insgesamt ergibt das 19,75 Mio. Euro, ausdrücklich ohne Erasmus und ohne Mittel der Frauensektion.
Warum die Förderhöhen zwischen den Jahren teils stark schwanken, erklärt Calice mit zwei Punkten: Erstens habe der OeAD mehrere Geldgeber, etwa auch die Austrian Development Agency. Zweitens handle es sich bei den ausgewiesenen Beträgen um Liquiditätsflüsse, also tatsächlich angeforderte und ausbezahlte Mittel, nicht zwingend um die maximal zugesagten Summen. Das Ressort ergänzt dazu, dass in früheren Jahren vorhandene OeAD-Liquidität verwendet wurde und 2020 wegen der Pandemie insbesondere die internationale Mobilität massiv zurückging.
Ein Teil der Befragung betrifft die Extremismuspräventions-Workshops. Hier grenzt Calice die Verantwortung des OeAD klar ein: Das Auswahlverfahren der Anbieter sei durch das Bildungsministerium erfolgt, nicht durch den OeAD. Es habe Ausschreibungsrunden gegeben, bei denen Qualifikation, Erfahrung, Qualität der Angebote und Ressourcen der Anbieter durch eine Jury — unter anderem mit Expertinnen und Experten von Universitäten — bewertet wurden; nicht alle Anbieter und Formate seien zugelassen worden. Der OeAD habe danach die Liste der ausgewählten Organisationen übernommen und mit ihnen die Vereinbarungen abgeschlossen. Zu möglichen Juryprotokollen könne er deshalb nichts sagen.
Zum Erasmus-plus-Programm sagt Calice, das Budget steige seit Jahren. Für 2025 nennt er 95 Mio. Euro an Zuwendungen inklusive Abwicklungskosten beim OeAD. Im Jahr 2025 seien knapp 40.000 Auslandsaufenthalte genehmigt worden; für 2026 und 2027 rechne man mit einem Anstieg auf bis zu 45.000. Das betreffe alle Erasmus-Bereiche: Hochschule, Schule, berufliche Bildung, Lehrlinge, Erwachsenenbildung, Jugend und Europäisches Solidaritätskorps. Auf die Frage, ob man Geld „statt nach Afrika“ lieber in Österreich belassen sollte, reagiert er wie folgt: Über solche strategischen Zuweisungen entscheide nicht der OeAD, sondern in diesem Fall die EU. Aufgabe des OeAD sei es, die Österreich zugewiesenen Mittel auch tatsächlich für Österreich nutzbar zu machen; wenn Österreich sie nicht abrufe, gingen sie an andere.
In der Sitzung am 10. Februar 2026 sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) Generalmajor Mag Ronald Vartok, Generalmajor Mag Dietmar Schinner und Oberst des Generalstabsdienstes Mag. Karl Wöhl‑Danzinger als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Erhebungsbericht des BMLV umfasst eine Stellungnahme (Förderungen, Subventionen sowie Leistungsvereinbarungen) und eine 75-seitige Übersicht der einzelnen Leistungsvereinbarungen des BMLV.
Die in der UG 14 veranschlagten Finanzmittel sind für Soldatenvereinigungen, zur Förderung der Körperertüchtigung im Rahmen von Heeressportvereinigungen und zur Unterstützung von Vereinen bestimmt, deren Zweck auf dem Gebiet der umfassenden Landesverteidigung liegt. Der Antragsteller muss ein wehrpolitischer Verein bzw. Partner des Bundesheeres sein. Insgesamt leistete das BMLV im Untersuchungszeitraum Zahlungen in Höhe von 2,4 Mio. Euro an Förderungen. Der Heeres-Sport-Verband wird auf Grundlage des Heeressportförderung – Förderungserlasses durch – nichtmonetäre – Leistungen (Beistellung von Personal, Ausrüstung und Bekleidung, Durchführung von Veranstaltungen, Errichtung und Erhaltung von Sportstätten, „Sonderleistungen“…) unterstützt.
Nach den Angaben des BMLV wurde der bestehende Rechtsrahmen eingehalten. Für die Erteilung der Förderzusage war die Budgetabteilung verantwortlich und es gab keine personellen bzw. institutionellen Verflechtungen und keine politischen Einflussnahmen.
Aufgrund von Leistungsvereinbarungen erfolgten im Prüfungszeitraum insgesamt Zahlungen in Höhe von 26,5 Mio. Euro – die höchsten Zahlungen betrafen Gesundheit und Rettung (2,8 Mio.), Ausbildung und Schulung (1,6 Mio.), Unterbringung, Nächtigung und Mieten (2,3 Mio.), Forschung und Entwicklung (4,2 Mio.), Internationale Kooperation und Dialog (2,4 Mio.).
Vom BMLV wurde angemerkt, dass es zu den grundlegenden Zielsetzungen des Vergaberechts gehört, die Durchführung von transparenten und fairen Vergabeverfahren zu gewährleisten, bei welchen die Gleichbehandlung von Unternehmen und die Hintanhaltung einer Bevorzugung einzelner Unternehmen sicherzustellen ist. Dezidiert wurde auf die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes hingewiesen.
Der Unterausschuss befasste sich ua intensiv mit den Leistungsvereinbarungen mit den wissenschaftlichen Kooperationsinstituten auf den Gebieten der Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Dazu führte Oberst des Generalstabsdienstes Mag. Karl Wöhl-Danzinger aus:
Auskunftsperson Oberst des Generalstabsdienstes Mag. Karl Wöhl-Danzinger: Wir haben vier Partnerinstitute beim österreichischen Bundesheer. Das entspricht nicht nur internationalen Gepflogenheiten, wo man bewusst die Außensicht einholt. Das ist gleich der zweite Punkt: die bewusste Einholung der Außensicht von außeruniversitären Instituten, um Expertise hereinzuholen, die zum Teil nicht im eigenen Haus vorhanden ist;
dazu ergänzte Generalmajor Mag Ronald Vartok:
Auskunftsperson Generalmajor Mag Ronald Vartok: Selbstverständlich gibt es einen ganz konkreten Plan, welche Leistungen wir hier von diesen Kooperationsinstituten abrufen, was wir von denen brauchen … Die Erstellung des gesamtstaatlichen Risikobildes ist eines, wo wir bemüht sind, nicht nur das Wissen und die Expertise des Bundesministeriums für Landesverteidigung einfließen zu lassen, nein, im Gegenteil; wir schauen hier auf Experten aus dem universitären Bereich von den Kooperationsinstituten, nutzen auch deren Vernetzungswerk, international wie national, um letztendlich das in unsere gesamtstaatliche Expertise einfließen zu lassen. … Trotzdem gibt es große und große Herausforderungen, vor denen wir stehen, die wir derzeit noch nicht ausreichend abdecken können. Deswegen kommt es gemäß dem Kernprofil dieser Kooperationsinstitute zu besonderen Aufträgen. Zum Beispiel der Raum des Indopazifiks ist einer, der die Zukunft bestimmen wird, besonders in der Auseinandersetzung zwischen den USA und China. …Natürlich sind wir derzeit in Österreich noch nicht ausreichend aufgestellt, um diese Entwicklungen auch in der Arktis mit der erforderlichen Tiefe beleuchten zu können. Auch das ist ein Grund, warum wir uns hier einer Expertise außerhalb des Hauses, aber – das möchte ich nochmal betonen – auch international bedienen.
Auch die Nutzung von externer Infrastruktur und externer Dienstleistungen bei Vorhandensein eigener Infrastruktur (Bspw. Krankentransporte, Schulungen, …) wurde thematisiert.
Dazu führte Generalmajor Mag. Dietmar Schinner aus:
Auskunftsperson Generalmajor Mag. Dietmar Schinner: Sie wissen, die Rekrutinnen und Rekruten sind nicht unfallversichert, sind nicht krankenversichert, das heißt, sie müssen verpflichtend in die Heeressanitätsanstalten gehen. Wir haben nur zwei Heeressanitätsanstalten, eine ist in Wien und eine ist in Innsbruck … wenn es ein Beinbruch ist, ein Zahnersatz nötig ist oder sonst irgendetwas passiert, dann sind sie in zivile Krankenhäuser zu bringen und natürlich holen wir …die Rettung, das Rote Kreuz, das Grüne Kreuz, den Samariterbund … und das ist natürlich zu bezahlen. Das gleiche gilt für Heilbehelfe. … Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Heeresgebührengesetz.
In der Sitzung am 09. März 2026 sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) MMag. Jakob Prammer, Florian Schneemann, BSc (WU) und Dieter Brosz, MSc als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Erhebungsbericht des BMWKMS betont Transparenz, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit und stellt geförderte gemeinnützige Organisationen als wichtige Partner für Gesellschaft, Demokratie, Kultur und Sport dar.
Ein im Erhebungsbericht ausdrücklich genannter Betrag betrifft den NPO-Unterstützungsfonds: Auf der Website des Ressorts würden alle aus Mitteln des NPO-Fonds gewährten Förderungen über € 1.500 veröffentlicht. Das ist aber ein Veröffentlichungsschwellenwert, nicht die Gesamthöhe der Subventionen in UG 17 oder UG 32.
Im Bereich Sport nennt der Erhebungsbericht dann konkrete Beträge für das Förderprogramm „Sport und Gesellschaft“ bzw. die einschlägigen Innovationscalls, in Summe 5 Mio. Euro, die für Projekte in den Bereichen Gleichstellung, Inklusion und Integration vorgesehen waren bzw. sind (2021: 2 Mio. Euro & 2023 bis 2025 jeweils 1 Mio. Euro).
Der Erhebungsbericht behandelt von der UG 17 vor allem den Sportbereich. Dort werden als Förderzwecke unter anderem Nachwuchs-, Leistungs- und Spitzensport, Prävention, Inklusion und Integration beschrieben. Fördernehmer seien vor allem Sportdachverbände, Bundes-Sportfachverbände und Organisationen wie das Österreichische Olympische Comité, Special Olympics Österreich, der Österreichische Behindertensportverband oder Sport Austria. Der Erhebungsbericht hebt die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports besonders hervor.
UG 32 betrifft den Bereich Kunst und Kultur. Dort werden Museen, Theater, Literaturhäuser, Filmarchiv, Büchereiverband, Architekturzentrum Wien und Interessenvertretungen als Beispiele genannt. Für diesen Bereich erläutert der Erhebungsbericht die Förderlogik über das Kunstförderungsgesetz, Beratungs- und Jurystrukturen sowie qualitative Auswahlkriterien.
Förderungen würden auf Basis von Sondergesetzen, Sonderrichtlinien oder der ARR 2014 vergeben. Seit 2020 seien die internen Kontrollstellen für Förderungen von den Fachsektionen herausgelöst worden. Als Förderkontrolle werden insbesondere Genehmigung von Abrechnungen, Entlastung aus Vorhaben, Fristverlängerungen, Rückforderungen und Kürzung von Restraten genannt. Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung oder nicht nachweisbarem Zahlungsfluss komme es zu Rückforderungen, gegebenenfalls auch unter Verrechnung von Zinsen.
Außerdem wird festgehalten, dass in keinen Fällen nicht-monetäre öffentliche Ressourcen wie Räumlichkeiten, Personal, Infrastruktur oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt worden seien. Politische Einflussnahme auf Subventionen oder Leistungsvereinbarungen werde nicht konstatiert. Dasselbe gilt für personelle oder institutionelle Verflechtungen; verwiesen wird auf Compliance- und Befangenheitsregeln.
Auskunftsperson MMag. Jakob Prammer ist die zuständige Person für die Budget- und Vergabeverfahren. Er erklärt, dass Förderungen im Ressort rechtlich auf den jeweiligen Materiengesetzen beruhen, also vor allem auf dem Kunstförderungsgesetz und im Sport auf dem Bundes-Sportförderungsgesetz, während das Bundesfinanzgesetz den budgetären Rahmen vorgibt. Für den Kunstbereich schildert er einen formalen Ablauf mit Antrag, fachlicher Prüfung, Transparenzdatenbank-Abfrage und gestaffelten Genehmigungskompetenzen. Er betont außerdem die Trennung von Fördervergabe und Förderkontrolle: Die fachlich zuständige Sektion soll nicht zugleich auch die Endabrechnung prüfen; diese Kontrolle liegt daher in der Präsidialsektion.
Zu Kontrolle und Rückforderungen sagt Prammer, dass Abrechnungen grundsätzlich geprüft werden und bei zu Unrecht anerkannten Kosten Rückforderungen möglich seien. Einen genauen Prozentsatz der problematischen Fälle könne er nicht nennen. Verbesserungen sieht er eher in technischen und budgetären Fragen, nicht in einem grundsätzlich anderen Fördersystem; zentral sei für ihn, dass das Ressort nicht mehr ausgeben dürfe als das vom Parlament bewilligte Budget.
Auskunftsperson Florian Schneemann, BSc (WU), präzisiert vor allem die Organisationsfrage der Förderkontrolle. Er widerspricht dem Eindruck einer bloßen „Selbstkontrolle“: Früher seien Fördervergabe und Kontrolle zwar innerhalb derselben Sektion, aber in getrennten Abteilungen erfolgt. Mittlerweile sei die Förderkontrolle jedoch vollständig in die Präsidialsektion ausgelagert und damit klar von der Fördervergabe getrennt. Für den Sport betont er zudem, dass sehr vieles bereits gesetzlich formalisiert sei; das Bundes-Sportförderungsgesetz schreibe bestimmte Mittel und Abwicklungswege vor, wodurch die Verwaltung in diesem Bereich vergleichsweise stark gebunden sei. Er nennt auch eine Größenordnung für Rückzahlungen im Sport: In der Allgemeinen Bundes-Sportförderung flössen etwa 1 bis 1,5 Prozent der jährlich ausgezahlten Summen wieder zurück.
Auskunftsperson Dieter Brosz, MSc, ist die zuständige Auskunftsperson für den Sportbereich. Er erklärt zunächst den Sportbericht als wesentliches Transparenzinstrument: Seit 2020 werde wieder jährlich berichtet; darin seien Förderungen mit Zahlen und Projektbeschreibungen erfasst, ergänzt um relevante sportbezogene Ausgaben und Beiträge anderer sportrelevanter Ressorts und Organisationen. Der Sportbericht habe die Nachvollziehbarkeit stark verbessert, auch wenn historische Vergleiche vor 2018 wegen Ressortwechseln und fehlender Alt-Dokumentation schwierig seien.
Ein zweiter Schwerpunkt bei Brosz ist die Good-Governance-Förderung. Er bestätigt, dass dieses Programm budgetbedingt, ein Jahr früher beendet wurde als geplant. Gleichzeitig sagt er klar, dass es gewirkt habe: Viele Verbände hätten sich erstmals systematisch mit Themen wie Unabhängigkeit, Transparenz, Gleichstellung, Vertrauenspersonen und Gewaltschutz befasst. Die Zahl der Verbände, die die Kriterien erfüllten, sei deutlich gestiegen. Künftig sollen wesentliche Elemente dieser Good-Governance-Kriterien in verbindlichere Integritätsstandards überführt werden; diskutiert werde dabei auch eine unabhängige Integritätsstelle nach Schweizer Vorbild. Brosz weist aber darauf hin, dass nicht alle 100 Einzelpunkte einfach eins zu eins übertragbar seien und kleinere Verbände andere Voraussetzungen hätten als große.
Zur Kontrolle von Fördermitteln im Sport sagt Brosz, dass mehrjährige Projekte mit Zwischenberichten begleitet würden und die eigentliche Endprüfung danach durch die Förderkontrolle erfolge. Häufiger als klassische Rückforderungen sei, dass Projekte nicht vollständig umgesetzt würden und deshalb Restzahlungen gekürzt oder nicht mehr ausbezahlt würden. Fälle echten Missbrauchs oder mutwillig zweckwidriger Mittelverwendung bezeichnet er als absolute Ausnahme. Als Beispiel für eine vollständige Rückforderung nennt er ein Projekt im Bereich Entwicklungszusammenarbeit, das gar nicht im vorgesehenen Land umgesetzt worden sei.
Schließlich erklärt Brosz auch die Schwerpunkte im Integrations- und Extremismuspräventionsbereich des Sports. Ebenso beschreibt er Projekte wie „Sport verbindet“ nicht als bloße Laufprojekte, sondern als breitere Bewegungs- und Integrationsangebote mit etwa Schwimmen, Radfahren und Fitness. Sein Grundtenor ist, dass der Sport hier als integrative und präventive Kraft genutzt werde.
In der Sitzung am 9. März 2026 sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundeskanzleramt (BKA) (Bundesministerium für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt) Abteilungsleiter Ministerialrat Gernot Wiedermann, Abteilungsleiterin Rätin Mag. Sabrina Gilli, Gruppenleiterin Ministerialrätin Mag. Elisabeth Graf-Pasecky, MBA, Sektionschef Mag. Martin Kienl, M.A.I.S, Sektionschef Mag. Andreas Buchta-Kadanka, Sektionschef Botschafter Mag. Clemens Mayr-Harting, Abteilungsleiter Ministerialrat Mag. Dr. Antonio Martino, LL.M., Sektionschef Mag. Wolfgang Ebner, Abteilungsleiterstellvertreter Roland Kaimbacher, MA, sowie Sektionschefin Bernadett Humer, MSc, als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Bericht stützt sich auf tabellarische Beilagen zu Zahlungen der Untergliederungen UG 10 (Bundeskanzleramt) und UG 25 (Familie und Jugend) und umfasst Angaben zu Subventionen sowie sonstigen Zahlungen.
Im Bereich der UG 10 wurde ein Fördervolumen von rd. 395,90 Mio. Euro und 480,88 Mio. Euro an weiteren Zahlungen, welche als „Rest“ ausgeschildert wurden, ausbezahlt. Den größten Anteil bildet der Bereich Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, wobei der Österreichische Integrationsfonds mit rd. 600,33 Mio. Euro die höchsten Zahlungen erhielt. Weitere wesentliche Positionen sind Zuwendungen an politische Akademien, Volksgruppenförderung sowie Förderungen im Bereich Frauen, Gleichstellung und Gewaltschutz.
Für die UG 25 wurden im Bereich der Förderungen rd. 149,10 Mio. Euro sowie unter dem Titel „Rest“ rd. 38,90 Mio. Euro ausgewiesen, wobei die Schwerpunkte bei den Förderungen auf Familienberatung, (rd. 69,60 Mio. Euro) sowie auf der Bundes-Jugendförderung (rd. 44,80 Mio. Euro) lagen.
Das Bundeskanzleramt führt aus, dass Förderungen auf Grundlage von Sondergesetzen, bereichsspezifischen Richtlinien sowie der ARR 2014 vergeben werden und kein Rechtsanspruch besteht. Förderentscheidungen erfolgen durch fachlich besetzte Auswahlkommissionen, Beiräte sowie die jeweilige Organisationseinheit im Ressort, wobei ausschließlich Projekte mit Zuständigkeit im Ressort, rechtlicher und inhaltlicher Förderungswürdigkeit sowie gesicherter Gesamtfinanzierung berücksichtigt werden. Förderanträge sind verpflichtend über elektronische Systeme einzubringen und werden vor Vergabe in der Zentralstelle inhaltlich geprüft. Sämtliche Förderungen unterliegen einer sachlichen und rechnerischen Kontrolle, einschließlich belegmäßiger Nachweise und Sachberichte; die widmungsgemäße Verwendung wird überprüft.
Das Bundeskanzleramt hält fest, dass der bestehende Rechtsrahmen bei Leistungsvereinbarungen eingehalten wurde. Vergaberechtlich wird auf die Grundsätze des BVergG 2018 verwiesen, insbesondere Gleichbehandlung, Transparenz und Wettbewerb.
Personelle oder institutionelle Verflechtungen werden ausdrücklich verneint; zur Vermeidung von Befangenheit bestehen Meldepflichten. Politische Einflussnahmen auf Förderentscheidungen oder Leistungsvereinbarungen werden ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Unterausschuss befasste sich unter anderem mit Fragen zu Prozessen, Strukturen und Kontrollen im Förderwesen sowie zu den Förderschwerpunkten.
Auf die Frage hinsichtlich der Kontrolle und der Grundlage von Förderschwerpunkten führt Sektionschefin Bernadett Humer, MSc, folgendes aus:
Auskunftsperson Bernadett Humer, MSc: Natürlich haben wir im Bereich der UG 25 spezifische gesetzliche Grundlagen und Richtlinien, auf Basis derer wir uns entsprechend orientieren. Wenn ich beispielsweise nur das Familienlastenausgleichsgesetz, das natürlich eine zentrale Grundlage für familienpolitische Förderungen bildet, oder – weil es zuvor schon gefragt worden ist – das Bundes-Jugendförderungsgesetz und seine entsprechenden Richtlinien nennen darf: Das sind beispielhaft unsere Grundlagen, mit denen wir arbeiten. Aber wie gesagt: Fragen der Förderabwicklung, der Förderkontrolle sind bei uns genauso wie in anderen Bereichen des Bundeskanzleramts gewährleistet.
Die Gruppenleiterin Ministerialrätin Mag. Elisabeth Graf-Pasecky, MBA, führt zum Förderprozess vom Förderantrag bis zur Förderkontrolle folgendes aus:
Auskunftsperson Mag. Elisabeth Graf-Pasecky, MBA: Im Bundeskanzleramt haben wir für sämtliche Untergliederungen ein gemeinsames System, durchgetaktet von Onlienförderungsanträgen bis hin zur Kontrolle. Das gilt jetzt einheitlich für alle Bereiche, die heute Gegenstand der Befragung sind. Wir haben sämtliche Leistungsangebote, sprich Förderungsangebote des Bundeskanzleramts, sowohl auf der BKA-Website als auch im Transparenzdatenbank veröffentlicht, und zwar auch gemeinsam mit den rechtlichen Grundlagen, die jeweils für die Förderungsvergaben maßgeblich sind. Wenn Anträge hereinkommen, werden sie zuerst einmal daraufhin geprüft, ob sie formal korrekt eingebracht worden sind. Ich weiß nicht, ob ich darauf jetzt näher eingehen soll, ich kann das aber gerne nachher noch ausführen. Sämtliche formal korrekt eingebrachten Anträge werden dann in weiterer Folge der zuständigen Auswahlkommission im Bundeskanzleramt zugeordnet, oder es gibt eben einen gesetzlich eingerichteten Beirat, dann wird der Förderantrag oder werden die Anträge diesem zugeordnet. Dort, in den Kommissionen und Beiräten fallen dann die Förderungsempfehlungen aufgrund von zuvor verschriftlichten Auswahlkriterien, Zielesetzungen, Schwerpunkten. Und bei jeder Förderungsempfehlung treffen drei Kriterien zu, die immer angesehen werden: Das ist einerseits die inhaltliche Beurteilung, zweitens die budgetäre Beurteilung, und das Dritte ist: Gibt es einen Bedarf an diesem Projekt?
Nach der Förderungsempfehlung erfolgt dann die Förderungszusage oder –absage durch die förderungsabwickelnde Stelle im Bundeskanzleramt, das ist also nach der Geschäftseinteilung festgelegt, wer das dann entsprechend fachlich ist. Ja, und danach wird das Projekt oder das Vorhaben durchgeführt. Nach dem festgelegten Förderungszeitraum tritt dann eine Abrechnungsfrist in Kraft, die ist dann eben in den Förderungsverträgen – denn es gibt keine Förderung ohne Vertrag – mit kommuniziert; und dann erfolgt die Förderungskontrolle. […] Ja, grundsätzlich ist es so, dass in der Förderungskontrolle im Bundeskanzleramt mehrere Aspekte beurteilt werden. Einerseits wird beurteilt, ob sämtliche vertragliche Auflagen, Förderungsbedingungen et cetera eingehalten worden sind. Das Zweite ist die sachliche Kontrolle: Es gibt einen Sachbericht, der herangezogen wird und daraufhin, ob das geförderte Vorhaben ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und ob der entsprechende Erfolg auch eingetreten ist, beurteilt wird. Zusätzlich ist ein zahlenmäßiger Nachweis vorzulegen, und dieser zahlenmäßige Nachweis wird auch daraufhin überprüft, ob es allfällige Co-Fördergeber gibt, die dann hier entsprechend zu berücksichtigen sind.
Wir sehen uns neben den einzelnen Belegen auch an, ob sie in den entsprechenden Förderungszeitraum fallen oder nicht, ob sie inhaltlich entsprechenden Förderungszeitraum fallen oder nicht, ob sie inhaltlich entsprechend qualifiziert sind, ob es den Rechnungsmerkmalen entspricht du so weiter. Und wir überprüfen darüber hinaus immer die finanzielle Gesamtsituation von Projekten und lassen uns Einnahmen- und Ausgabenrechnungen vorlegen beziehungsweise sogar Jahresabschlüsse.
Zu Förderschwerunkten führte die Auskunftsperson Gernot Wiedermann aus:
Auskunftsperson Gernot Wiedermann: Das sind einerseits die strukturellen Kompetenzverschiebungen, die stattfinden. Wir haben zum Beispiel die Frauenagenden und die Medienförderung bis in das Jahr 2025 bei uns im Haus gehabt, die verließen dann das Haus, wurden an das BMWKMS übergeben, Integration ist seit 2020 bei uns im Haus und Digitalisierung seit 2024. Das führt natürlich zu massiven Verschiebungen im Förderbereich.
Wir haben auch Einmaleffekte gehabt: 2020 und 2024; das waren im Jahr 2020 die Covid Förderung und im Jahr 2024 der Bereich der EU-Wahlwerbungskosten. Das führt auch zu zyklischen Spitzen. Es hat dann im Jahr 2023 noch eine Systemeinstellung im Bereiche der Förderabwicklung, der Sprachrahmenförderung der Integrationssektion gegeben – das kann vielleicht der Herr Sektionschef dann näher ausführen. Es hat auch inhaltliche Schwerpunktverlagerungen gegeben: Im Jahr 2022 hat es Novellen zum KommAustria-Gesetz und zum Digitalsteuergesetz gegeben. Es wurde die digitale Transformation mit jährlich 20 Millionen eingepreist. Die Erstrate im Jahr 2022 waren 34 Millionen Euro. Im Jahr 2024 kam es noch zu spezifischen Medienförderungen wie der Qualitätsjournalismusförderung und den RTR-Fondsdotierungen waren auch ungefähr bei 60 Millionen Euro. Im Jahr 2020 wurde die Volksgruppenförderung verdoppelt, im Jahr 2021 Förderungen im Bereich des jüdischen Lebens substanziell erhöht und im Jahr 2024 die Gewaltschutzzentren massiv verstärkt.
In der Sitzung am 17. März 2026 sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) Sektionschef Mag. Roland Weinert, MAS MSc, Ministerialrat Dipl.-Ing. Matthias Benda, Ministerialrat Mag. Dr. Stefan Buchinger, Kommissärin Mag. Michelle Lackner, Oberrat Mag. Florian Eichberger, Oberrätin Mag. Judith Neyer, Kommissär Philipp Kirchler, BA MA sowie Ministerialrat Mag. Anton Zimmermann als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Erhebungsbericht des BMWET umfasst Darstellungen zu Subventionen und Leistungsvereinbarungen im Zuständigkeitsbereich der Untergliederungen 33 (Wirtschaft – Forschung) und 40 (Wirtschaft) sowie Beilagen zu Zahlungen von nachgeordneten Dienststellen, ausgegliederten Einrichtungen bzw. Förderabwicklungsstellen.
Die Förderstruktur im BMWET erfolgt überwiegend über Programme wie die Energiekostenzuschüsse und Investitionsprämien, die über Förderstellen wie die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt wurden. Eine weitere wesentliche Förderabwicklungsstellen ist die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die im Bereich der Forschung, Technologie und Innovation Zahlungen abwickelt.
Die in der UG 33 veranschlagten Finanzmittel wurden in Höhe von insgesamt 107,78 Mio. Euro ausgewiesen. Diese betreffen im Wesentlichen wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, insbesondere die Christian Doppler Forschungseinrichtungen (rd. 81,73 Mio. Euro) sowie Einrichtungen der Austrian Cooperative Research (rd. 24,42 Mio. Euro). Leistungsvereinbarungen wurden in diesem Bereich nur in sehr geringem Umfang (30.000 Euro) abgeschlossen.
Im Bereich der UG 40 wurden Förderungen in Höhe von insgesamt 24,90 Mio. Euro ausgewiesen. Bei Leistungsvereinbarungen von rd. 265,99 Mio. Euro. Die höchsten Auszahlungen erfolgten an die Österreich Werbung mit rd. 114,81 Mio. Euro und 170,00 Mio. Euro an das Österreichische Rote Kreuz.
Förderungen werden ausschließlich für Projekte vergeben, die im Zuständigkeitsbereich des Ressorts liegen, förderwürdig sind und über eine gesicherte Gesamtfinanzierung verfügen. Die Zuständigkeit für Förderentscheidungen liegt bei den jeweils fachlich zuständigen Organisationseinheiten entsprechend der internen Geschäfts- und Personaleinteilung. Der Bericht hält fest, dass Förderkontrollen sowohl vor als auch nach Auszahlung erfolgen. Diese umfassen insbesondere die Prüfung von Verwendungsnachweisen, Belegen und Sachberichten. Rückforderungen erfolgen, wenn Fördermittel nicht widmungsgemäß verwendet oder rechtliche bzw. vertragliche Voraussetzungen nicht eingehalten werden.
Für Leistungsvereinbarungen wird auf das Bundesvergabegesetz 2018 verwiesen. Es gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung. Verträge basieren auf standardisierten Musterverträgen, und es bestehen sachliche sowie rechnerische Kontrollen der Leistungserbringung.
Der Rechtsrahmen wurde laut Erhebungsbericht eingehalten. Personelle oder institutionelle Verflechtungen werden dahingehend behandelt, dass Befangenheitsregeln für Mitglieder von Vergabekommissionen bestehen. Politische Einflussnahmen auf die Vergabe von Subventionen oder Leistungsvereinbarungen werden ausdrücklich verneint.
Der Unterausschuss befasste sich unter anderem mit Fragen zu Prozessen, Strukturen und Kontrollen im Förderwesen sowie zu den Förderschwerpunkten der Untergliederungen 33 (Wirtschaft – Forschung) und 40 (Wirtschaft).
Die Auskunftsperson Mag. Dr. Stefan Buchinger zum Förderwesen:
Auskunftsperson Mag. Dr. Stefan Buchinger: Das eine ist der Block der klassischen Wirtschaftsförderung, teilweise auch der Massenförderprogramme, wie wir sie eigentlich in den Krisenzeiten mit der Investitionsprämie und mit dem Energiekostenzuschuss erlebt haben. Diese Programme haben jeweils eine gesetzliche Grundlage, das heißt, es gibt einen Parlamentsbeschluss. Diese Programme haben eine Richtlinie. Diese Programme genießen das Einvernehmen des Bundesfinanzministeriums. Diese Programme haben eine Zuordnung zu einer UG im BFG. Diese Programme werden in der Transparenzdatenbank eingegeben. Diese Programme werden regelmäßig evaluiert. – Ich glaube, dass ist einmal der erste Block und der erste Teil dieser Geschichte. Diese Programme werden dann durch unsere Agenturen abgewickelt.
Der zweite Teil der Geschichte: Es werden im Haus auch Einzelförderungen vergeben, jeweils mit einer vertraglichen Grundlage. Zum einen sind das Förderungsverträge und zum anderen sind das Werkverträge. Werkverträge: Das heißt, wir bekommen eine Leistung, und Förderverträge, die wir dann akzeptieren oder abschließen, wenn für ein bestimmtes Anliegen, für ein bestimmtes Projekt auch ein öffentliches Interesse besteht. In der Regel sind das kleinere Beträge, aber aggregiert auch doch ein Ausgabenblock, der sich im BFG wiederfindet.
Weiters beschreibt die Auskunftsperson Mag. Roland Weinert zur Freigabehierarchie:
Auskunftsperson Mag. Roland Weinert: Ja, für Einzelförderzusagen ist in der Regel bis 35.000 Euro der jeweils sachlich zuständige Abteilungsleiter selbstermächtigt, diese Förderung zu genehmigen, alles darüber die jeweiligen Sektionsleitung. Und die großen Förderprogramme – ja, wir haben unter dem flapsigen Ausdruck Massenförderung -, die werden natürlich auf gesetzlicher Basis dann mit den Richtlinien et cetera von den Einheiten wie AWS, FFG, et cetera abgewickelt.
Die Auskunftsperson Mag. Dr. Stefan Buchinger zum Förderprozess:
Auskunftsperson Mag. Dr. Stefan Buchinger: Ja, also zunächst einmal braucht es eine Grundlage dafür, dass Steuergeld zum Einsatz kommt. Das eine ist eine gesetzliche Grundlage oder eine vertragliche Grundlage. Das Zweite: Es braucht in der Regel, also bei Wirtschaftsförderungen – eine Agentur. Wir bedienen uns dieser Agentur: das ist die AWS oder die FFG oder die KPC, die dann für uns diese Programme abwickelt. Das dritte ist: Es gibt immer diese Kaskade oder diese Sequenz. Das heißt, man beantrag, dann noch einmal das System der Selbsterklärung, dann prüft das die Förderagentur, ob die Grundvoraussetzung für diesen Antrag gegeben sind – das ist dann die sogenannte Förderzusage -, und dann gibt es die Abrechnung und Auszahlung. In den Richtlinien wird das sehr, sehr penibel erläutert. Das heißt: Wer ist förderfähig? In welchem Zeitraum muss man einen Antrag stellen? Welcher der Möglichkeiten gib es, Fristen noch Verlängert zu bekommen und so weiter, oder welche zusätzlichen Dinge muss man berücksichtigen. Also, das steht eigentlich alles in der Richtlinie, und die Richtlinie [...] muss einfach das Einvernehmen des BMF bekommen; und das sind durchaus Kolleginnen und Kollegen im BMF, die das sehr, sehr genau unter die Lupe nehmen. In der Rechtsabteilung und in der Grundsatzabteilung, und wo es immer Rückfragen gibt, damit das System insgesamt optimiert wird.
Weiter führt die Auskunftsperson Mag. Dr. Stefan Buchinger zum Kontrollsystem aus:
Auskunftsperson Mag. Dr. Stefan Buchinger: Es gibt ein sehr, sehr penibles Kontrollsystem – und an und für sich ist entscheidend für die Agentur, was in der Richtlinie steht. Wenn in der Richtlinie steht, dass jedenfalls ein Förderfall auf Mehrfachförderung zu prüfen ist, dann wird geprüft, nämlich durchgängig. Ich kann es nur [..] von der AWS sagen: Es wird, je nachdem welchen Auftrag eine Agentur [...] mit der Richtlinie bekommt, geprüft, entweder durch den Austausch mit den anderen Agenturen oder durch einen Blick in die Transparenzdatenbank und in jeden Fall wird immer die Einhaltung der beihilferechtlichen Obergrenzen geprüft. Und [..] wenn die Dinge nicht nachvollziehbar sind, wenn sie nicht ganz logisch sind, dann finden in jedem Fall auch immer Vor-Ort-Kontrollen statt. Aber natürlich nur bei Problemfeldern, weil sonst - - die AWS hat schon einige Leute aber wenn sie dabei x Förderfällen - - bei der Investitionsprämie haben wir 250.000 Anträge gehabt. Das geht sich dann nicht mehr aus, aber im Grunde, das ist auch eine sehr außergewöhnliche Sache - - aber bei normalen Förderprogrammen ist das in jedem Fall im Programm drinnen.
Die Auskunftsperson Mag. Roland Weinert, MSc zu Leistungsvereinbarungen:
Auskunftsperson Mag. Roland Weinert, MSc: Na ja, auch bei den Leistungsvereinbarungen ist es so: bei einer Leistungsvereinbarung steht ja eben, wie der Name schon so schön sagt, immer eine konkrete Leistung im Hintergrund. Das kann entweder ein Werkvertrag sein oder ein Ankauf von etwas […] Also Beispielsweise in meiner Sektion haben wir einige Kooperationen auch mit NGOs, die uns bei der Ausrichtung von Staatspreisen unterstützen, Beispielsweise Architekturbereich, Staatspreis Architektur: Den wickelt die Architektur-NGO für uns komplett ab, die macht die Ausschreibung, die macht die Jurierung, und das ganze wird danach vergeben. […] das heißt, wir überlegen vorher: was sind die Fragen, die wir haben, die wir beantwortet haben müssen? Wir erstellen auf dieser Basis Fachabteilungen, die da vielleicht Teilzuständigkeiten haben, eine Terms of Reference, und dann recherchieren wir welche Institutionen grundsätzlich in der Lage sind mit ihrer Expertise da Auskunft zu geben da Sachen zu erarbeiten. Dann laden wir diese Unternehmen zu einer Angebotslegung ein, je nach Größenordnung größer oder kleiner im Verfahren, ob es eine europaweite Ausschreibung sein muss, oder ob eine Einladung von Vergleichsangeboten ist. Bei ganz kleinen Beauftragungen kann man auch direkt vergeben, wenn der Auftragnehmer inhousefähig ist.
In der Sitzung am 17. März 2026 sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) Sektionschefin Henriette Spyra, MA, Amtsdirektor Regierungsrat Ferry Elsholz, Sektionschefin Dipl.-Ing.in Kathrin Renz, BA, Edward Nawrot, BA und Rätin Mag.a Evelyn Schögl, LL.M. als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Erhebungsbericht des BMIMI ist ein Bericht zum Förder- und Leistungsvereinbarungsvollzug. Inhaltlich betont das Ressort eingangs wie andere Ministerien Transparenz, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Gemeinnützige Organisationen werden als wichtige Partner für Staat und Gesellschaft dargestellt.
Beim NPO-Unterstützungsfonds verweist das BMIMI darauf, dass auf der Website alle aus Mitteln des NPO-Fonds gewährten Förderungen über € 1.500 veröffentlicht sind.
Inhaltlich beschreibt der Bericht die Förderlogik so, dass Förderungen auf Grundlage von Sondergesetzen, förderbereichsspezifischen Sonderrichtlinien oder der ARR 2014 vergeben werden. Förderbar seien nur Projekte und Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich des BMIMI fallen, rechtlich und inhaltlich förderwürdig sind und über eine gesicherte Gesamtfinanzierung verfügen. Der größte Teil der FTI-Förderungen erfolge über Agenturen gemäß Bundesauftrag. Die Einhaltung des Rechtsrahmens einschließlich EU-Beihilfenrecht ist auch in diesem Ressort obligatorisch.
Vor Vergabe von Förderungen würden entscheidungsrelevante Unterlagen verlangt und vorab auch Abfragen aus der Transparenzdatenbank durchgeführt. Sämtliche Förderungen unterlägen einer sachlichen und rechnerischen Kontrolle; verlangt würden insbesondere Belegnachweise, Aufgliederungen der projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben sowie Sachberichte. Bei Verstößen gegen gesetzliche oder vertragliche Voraussetzungen, bei nicht widmungsgemäßer Verwendung oder bei nicht verbrauchten Mitteln komme es zu Rückforderungen.
Der Erhebungsbericht nennt hier beispielsweise einen konkreten Ausnahmefall: Für regelmäßig im BAG stattfindende Blutspendeaktionen würden dem Roten Kreuz Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden keine weiteren nicht-monetären Ressourcen konkret genannt.
Einerseits beschreibt das BMIMI im Bereich der FTI-Politik die Bedeutung von Multi-Akteurs-Netzwerken, die oft als Vereine oder Plattformen organisiert sind. In solchen Fällen könne eine Mitgliedschaft oder auch ein finanzieller Beitrag bzw. eine Förderung strategisch sinnvoll sein und mit Mitsprache oder Steuerung verbunden werden. Zugleich betont das Ministerium, dass Mitarbeitende keine operativen Rollen übernehmen sollen und Entscheidungen so zu treffen seien, dass Interessenkonflikte transparent gemacht und vermieden werden.
Inhaltlich werden die Leistungsvereinbarungen als standardisierten Vergabeprozess mit Musterwerkverträgen, unter Anwendung des BVergG 2018. Hervorgehoben werden Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Wettbewerb beschrieben. Der Erhebungsbericht erwähnt außerdem ausdrücklich, dass Ergebnisse von Aufträgen ab € 50.000 im Vollziehungsbereich des Bundes bekannt zu geben seien.
Bezüglich Leistungsvereinbarungen wird weiter festgehalten, dass die Zuständigkeit aus Geschäftseinteilung und Geschäftsordnung folgt. Parteipolitische oder ideologische Einflussnahme wird gibt es nicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand bestünden keine personellen Überschneidungen oder institutionellen Verflechtungen zwischen Entscheidungsträgern im Ressort und den Organisationen, mit denen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen wurden und Mitarbeitende müssten Nebenbeschäftigungen melden.
Auskunftsperson Ferry Elsholz übernimmt den Führungspart der anwesenden BMIMI-Experten und Expertinnen. Er beschreibt das Fördersystem des Ressorts als stark regelgebunden und mehrstufig kontrolliert. Doppelförderungen würden über die Transparenzdatenbank, die Förderabwicklung und rechtliche Vorgaben möglichst ausgeschlossen; zugleich sagt er, dass es Konstellationen gebe, in denen Bund und Länder parallel tätig seien, ohne dass das automatisch eine unzulässige Doppelförderung sei. Er betont, dass im Ressort kaum reine Förderungen vorkämen, sondern häufig Aufträge, Werkverträge oder gesetzlich gebundene Finanzierungen. Rückforderungen und Kürzungen seien grundsätzlich möglich, insbesondere bei Nichterfüllung von Leistungen oder Insolvenzen; dann werde regelmäßig auch die Finanzprokuratur eingebunden. Politische Nähe eines Vereins sei für die Beurteilung nicht maßgeblich; entscheidend seien aus seiner Sicht Inhalt, Zweck und Ressortzuständigkeit. Insgesamt schildert Elsholz ein System, das über Bedarfserhebung, Wertgrenzen, Angebotsvergleiche, Zeichnungsbefugnisse, Buchhaltungsagentur, Revision und Rechnungshof kontrolliert werde, aber dennoch nie völlig perfekt sein könne.
Auskunftsperson Henriette Spyra, MA, erläutert vor allem den Bereich Forschung, Innovation und Technologie. Ihre Kernaussage ist, dass das BMIMI der größte Bundesinvestor in angewandte Forschung sei. Sie beschreibt die Forschungsförderung als durch das Forschungsfinanzierungsgesetz, die FTI-Pakte und die Regierungsstrategie strukturiert. Zentrale Einrichtungen seien etwa FFG, AWS, AIT und Silicon Austria Labs, hinzu kämen große internationale Beiträge wie etwa zur ESA. Inhaltlich seien die Förderungen an den industrie- und technologiepolitischen Schwerpunkten der Bundesregierung ausgerichtet, etwa KI, Mikroelektronik, Produktionstechnologien, Energie-, Mobilitäts- und Weltraumtechnologien. Bei kleineren Förderungen hebt sie hervor, dass Veranstaltungsförderungen zuletzt über ein neues, transparenteres Kleinstförderungsinstrument der FFG abgewickelt würden. Außerdem betont sie die große Rolle von Evaluierungen: Gerade Forschungsprogramme seien in Österreich besonders intensiv evaluiert und veröffentlicht. Im Bereich Frauen und Diversität in FTI verweist sie auf ein eigenes Wirkungsziel und zusätzliche Maßnahmen, um mehr Mädchen und Frauen in technische und naturwissenschaftliche Felder zu bringen.
Auskunftsperson Dipl.-Ing.in Kathrin Renz gibt ihm Untersuchungsausschuss Auskunft über die Zahlung an die Rosa-Lila PantherInnen: Dabei habe es sich nicht um eine Förderung, sondern um eine vereinbarte Leistung gehandelt, konkret um einen Workshop bzw. eine Awareness-Maßnahme im Zusammenhang mit Gleichstellung und Diversitätsmanagement des Ressorts. Außerdem ergänzt sie die Darstellung der internen Kontrolle dahin gehend, dass das Ressort bei Direktvergaben mit einer relativ strengen internen Schwelle arbeite und damit bei Angebotsvergleichen sowie internen Kontrollmechanismen eher restriktiv vorgehe.
In der Sitzung am 07. April 2026 sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) Mag.a Judith Benedics, MMag.a Romana Brait, Mag. Andreas Buzek, Philipp Czerny, B.A. (Econ.), Mag. Florian Fellinger, Claudia Kafka, Mag. Alexander Miklautz, Mag.a Ulrike Neufang, Matija Rutar, MSc (WU), Thomas Schüller, Gerald Szecenyi, Dr.in Brigitte Zarfl und Dr.in med. univ. Katharina Reich zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Erhebungsbericht des BMASGPK ist als Stellungnahme zu sämtlichen Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs und Stiftungen aufgebaut. Inhaltlich betont das Ressort zunächst Transparenz, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Gemeinnützige Organisationen werden als wichtige Partner für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dargestellt.
Das Ministerium fördere mit Bundesmitteln etwa Maßnahmen im europäischen und internationalen Kontext zur Abfederung sozialer und gesundheitlicher Krisenfolgen, Programme zur Armutsbekämpfung, Projekte gegen Gewalt, Förderungen für Besuchsbegleitung, Seniorenförderung, freiwilliges Engagement, Auslandsfreiwilligendienste, Krisenintervention, psychologische und psychotherapeutische Unterstützung sowie nationale arbeitsmarktpolitische Projektförderungen. Dazu kommen Programme im Rahmen von ESF/ESF+, der Roma-Empowerment-Sonderrichtlinie, Förderungen nach dem Bundespflegegeldgesetz, dem Verbrechensopfergesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem VLÖ-Gesetz, dem Bundesbehindertengesetz und zugunsten des Vereins für Konsumenteninformation.
Der Erhebungsbericht nennt als wichtigste Förderprojekte den Verein „Licht ins Dunkel – Verein für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung“ wurde im Jahr 2023 ein einmaliger Betrag von € 14.431.349,32 überwiesen sowie das Bundesbehindertengesetz / Monitoringausschuss, für die dem Ausschuss zuzurechnenden Gehalts- und Bürokosten jährlich ein Betrag von € 520.000 genannt wird; dieser Betrag ist laut Bericht ausgehend vom Basisjahr 2024 jährlich mit dem Anpassungsfaktor gemäß § 108f ASVG zu valorisieren.
Der Erhebungsbericht gliedert die Förderkriterien in mehrere Blöcke: rechtliche und haushaltsrechtliche Zulässigkeit, strategische und nachhaltige Passfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Vermeidung von Doppelförderungen und Überförderungen, administrative Umsetzbarkeit sowie – bei einschlägigen Programmen – die Einbindung von EU-Förderlogik. Vor der Zusage werden formale Voraussetzungen, Projektbezug, Finanzierungsplan, frühere Förderungen und mögliche Doppelförderungen geprüft; danach folgen sachliche und rechnerische Kontrollen, Verwendungsnachweise, Sachberichte und gegebenenfalls Rückforderungen.
Der Erhebungsbericht nennt auch nicht-monetäre Unterstützungen. Dem Monitoringausschuss werden ca. einmal jährlich Sitzungsräumlichkeiten des BMASGPK für Mitgliederversammlungen und Vereinssitzungen zur Verfügung gestellt. Es werden zusätzlich einzelne Fälle nicht-monetärer Unterstützung für Vereine genannt, etwa Raumnutzung oder Präsentationsmöglichkeiten.
Es wird außerdem vom BMASGPK festgehalten, dass es bei Nichtbeachtung gesetzlicher oder vertraglicher Voraussetzungen, bei nicht widmungsgemäßer Verwendung oder bei nicht verbrauchten Mitteln zu Rückforderungen kommt. Außerdem verweist das Ressort auf Antikorruptions- und Compliance-Regeln, das Vier-Augen-Prinzip, standardisierte Musterunterlagen, Plausibilitätsprüfungen und Offenlegung möglicher Interessenkonflikte. Zur politischen Einflussnahme heißt es abschließend, sämtliche Entscheidungen würden ausschließlich auf Grundlage fachlicher Bewertungen und objektiver Kriterien getroffen.
Auskunftsperson Dr. Brigitte Zarfl erläutert das Fördersystem des Sozialministeriums als stark formalisiert, rechtlich gebunden und mehrstufig kontrolliert. Förderungen würden nicht deshalb vergeben, um Organisationen „am Leben zu halten“, sondern um konkrete sozial-, gesundheits- oder arbeitsmarktpolitische Ziele für die Bevölkerung zu erreichen. Die oft sehr kleinen Beträge bezeichnet sie ausdrücklich als Ausnahme. Zugleich betont sie, dass das Ressort mit vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen arbeite, weil diese zentrale Leistungen etwa bei Armutsbekämpfung, Teilhabe oder sozialer Eingliederung erbringen.
Zur Fördervergabe sagt Zarfl, dass die letztliche Entscheidung stets bei der Ressortleitung, also Minister oder Ministerin, liege. Davor gebe es aber eine ausführliche fachliche Prüfung auf Expert:innenebene samt Förderliste, Empfehlung und Budgetbedeckung. Bei der Kontrolle beschreibt sie ein mehrstufiges System: verpflichtende Angaben zu anderen Fördergebern schon im Antrag, Prüfung während des Vollzugs, Belegprüfung bei der Abrechnung, Ausschluss von Mehrfachverwendung derselben Belege, Rückforderungen bei nicht erreichten Zielen sowie Vor-Ort-Kontrollen als reguläres und wichtiges Instrument. Gerade bei ESF-Mitteln gebe es nationale und europäische Prüfstandards.
Zarfl betont außerdem die Bedeutung von Sonderrichtlinien, die gemeinsam mit dem Finanzministerium für viele Fördermaterien entwickelt wurden. Dauerhafte Förderungen gebe es vor allem dort, wo es eine gesetzliche Grundlage gibt; daneben nennt sie langjährige Förderbeziehungen, etwa im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Sozialpartner auf europäischer Ebene. Zur Transparenzdatenbank sagt sie, das Ressort arbeite seit 2014 als Pilotressort mit einem eigenen Fördermittelmanagement-System, das mit ELAK, SAP und Transparenzdatenbank verknüpft sei. Dadurch seien Förderungen gut auswertbar und Doppelförderungen leichter erkennbar.
Sie präzisiert noch einzelne Materien: Beim VKI sei ein neuer mehrjähriger Fördervertrag in Abstimmung bzw. bereits auf den Weg gebracht. Zur Förderung von Selbsthilfegruppen erklärt sie, dass diese gemeinsam mit dem Fonds Gesundes Österreich und der ÖGK unterstützt würden, um Basisfunktionen und das Dach der Selbsthilfe sicherzustellen. Zur Stiftung Maria Ebene sagt sie, dass Förderungen dort auf Suchtprävention und konkrete Maßnahmen zielen; zusätzlich gebe es eine gesonderte Ausgleichszahlung wegen des Status als gemeinnützige Krankenanstalt. Für 2019 nennt sie dafür rund 91.000 Euro Ausgleichszahlung und 75.700 Euro Förderung.
Auskunftsperson Dr. Katharina Reich ist für das Thema Kinder- und Jugendgesundheit die zuständige Auskunftsperson. Sie beschreibt als strategische Grundlage die Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie mit sieben Themenfeldern und 27 Zielen. Zentral seien dabei gesundes Aufwachsen, Chancengerechtigkeit, Versorgungsstrukturen und die Berücksichtigung besonderer Erkrankungen. Reich hebt hervor, dass die Umsetzung intersektoral organisiert sei, insbesondere über eine Koordinationsstelle bei der GÖG und ein breit besetztes Kinder- und Jugendgesundheitskomitee mit Ministerien, Sozialversicherung, Ländern und Fachakteuren.
Inhaltlich nennt Reich eine ganze Reihe konkreter Maßnahmen: den elektronischen Eltern-Kind-Pass, Schuldoc für Schulärzt:innen, die HBSC-Studie, die Lehrlingsgesundheitsstudie, Erhebungsbericht zu chronischen Erkrankungen, Adipositas und Depression, Studien zu den volkswirtschaftlichen Folgen von Adipositas, Maßnahmen gegen Gewichtsstigmatisierung, Projekte zur Körperbild- und Social-Media-Prävention, Frühe Hilfen, Stillförderung, Ernährungsprogramme und Gesundheitskompetenz-Projekte. Im Bereich der psychischen Gesundheit hebt sie besonders das Programm „Gesund aus der Krise“ hervor, das seit 2022 laufe, mehrfach verlängert wurde und Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahren kostenfreie, niederschwellige psychologische, psychotherapeutische und seit 2024 auch musiktherapeutische Unterstützung biete. Ergänzend nennt sie Supra zur Suizidprävention, die ABC-Initiative für psychosoziale Gesundheit und weitere Vernetzungs- und Unterstützungsstrukturen. Von den genannten Studien und Projekten ist keines EU-kofinanziert.
Bei der Förderung von Selbsthilfegruppen bestehe ein mehrsäuliges System, an dem ÖGK, BMASGPK und FGÖ seit 2017 gemeinsam mit Vertreter:innen der Selbsthilfe arbeiten. Das Ministerium sitze im Ökuss-Entscheidungsgremium, in dem entschieden werde, welche Organisationen für welche Themen Förderungen erhalten. Außerdem präzisiert sie zum Projekt Reset im Gesundheitsbereich, dass dafür in den Projektphasen Reset 1 bis Reset 4 jeweils rund 1 Million Euro jährlich aus UG 24 zur Verfügung gestanden sei; für Reset 5 seien 200.000 Euro vorgesehen worden, eine weitere Verlängerung sei derzeit aber nicht in Aussicht genommen.
In der Sitzung am 07. April 2026 sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) MMag. Gertrude Lindbaum, Abteilungsleiter DI Dr. Konrad Blaas, Referatsleiter DI Alois Grabner, Referatsleiter Rudolf Grasmann, Stv. Sektionsleiter DI Dr. Johannes Schima, DI Paul Schenker, Abteilungsleiterin Mag. Sarah Warscher, Abteilungsleiter Roland Haag, Mag. Anton Fischer sowie Abteilungsleiterin Mag. Eva Dvorak als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Erhebungsbericht des BMLUK umfasst eine Stellungnahme und zwei Übersichten einzelner Förderungen (Subventionen) sowie Leistungsvereinbarungen in den Untergliederungen 42 (Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft) und 43 (Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft).
In der UG 42 entfallen davon rd. 69,04 Mio. Euro auf Förderungen und rund 125,47 Mio. Euro auf Leistungsvereinbarungen, während in der UG 43 rd. 18,16 Mio. Euro an Förderungen und rund 15,73 Mio. Euro im Rahmen von Leistungsvereinbarungen geleistet wurden.
Schwerpunkte der Zahlungen in der UG 42 liegen insbesondere im agrarischen Bereich, bei Interessenvertretungen (42,16 Mio.), Zucht- und Qualitätsorganisationen (rd. 18,55 Mio. Euro) sowie im Bereich der Wissensvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit (rd. 124.61 Mio. Euro). Die Tourismus-Agenden wurden im Juli 2022 vom BMLRT zum Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) übertragen, das dann ab April 2025 zum Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) wurde. Daher ergingen die höchsten Zahlungen der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Tourismus-Agenden durch die Österreich Werbung mit rd. 111,22 Mio. Euro.
In der UG 43 konzentrieren sich die Zahlungen auf Energie- und Umweltorganisationen (rd. 14,15 Mio. Euro), Naturschutzvereine (rd. 7,05 Mio. Euro), Forschungsinstitutionen (rd. 2,72 Mio. Euro) sowie Dachverbände (rd. 3,44 Mio. Euro).
Nach den Angaben des BMLUK wurde der bestehende Rechtsrahmen eingehalten. Die Förderkontrolle erfolgt durch eine Prüfstelle mit jährlichen Prüfplänen; bei Verstößen wurden Rückforderungen einschließlich Verzinsung verrechnet. Nicht-monetäre Leistungen wurden nicht gewährt.
Leistungsvereinbarungen basieren auf dem BVergG 2018 und unterliegen den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit. Verträge werden auf Basis von Musterregelungen individuell ausgestaltet; bei Nichterfüllung sind Kündigung und Schadenersatz vorgesehen.
Personelle oder institutionelle Verflechtungen sowie politische Einflussnahmen werden verneint.
Die Sitzung drehte sich im Kern um die Vergabe, Kontrolle und Zweckmäßigkeit von Förderungen des BMLUK in den Bereichen Naturschutzvereine (UG 43) und Landwirtschaft (UG 42).
Die Auskunftspersonen Roland Haag und Dr Johannes Schima zum Förderwesen:
Auskunftsperson Roland Haag: Also wir haben im Haus natürlich verschiedene Förderschienen. Es gibt ja das Umweltförderungsgesetz mit eigenen Sonderrichtlinien, aber für die allgemeinen NGO-Förderungen bewegen wir uns aktuell auf den Allgemeinen Rahmenrichtlinien. Die sind natürlich vom Charakter her sehr verschieden und sehr individuell, aber wir versuchen oder schauen für die Zukunft, wie man da ein wenig mehr kanalisieren kann oder irgendwie bündeln kann und die Projekte ein bisschen mehr in unserem Sinne noch steuern kann. Aber aktuell in der UG 43: NGO-Förderungen im Rahmen der Allgemeinen Rahmenrichtlinien.
Auskunftsperson Dr. Johannes Schima: Wenn man sich jetzt einmal anschaut, wie so ein Programm, so ein Förderprogramm überhaupt entsteht, dann gibt es zum einen natürlich die Rechtsakte – im Fall der kofinanzierten Förderungen der Europäischen Union im GAP-Strategieplan, wo entsprechende Zielsetzungen vorgegeben sind [...] Allein im Waldfonds – das habe ich jetzt nachgeschaut – haben wir bis 2025 allein in den Flächenmaßnahmen 31.Förderfälle. [...] Wir treffen beispielweise die forstlichen Förderreferenten in jedem Quartal, und da werden Umsetzungsstände, Finanzausstattungen besprochen, da geht es auch um tägliche Erfahrungen aus dem Förderbereich, da geht es um technische Richtlinien, da geht es um viele Detailfragen, die immer wieder auftauchen. […] wir müssen am Beginn jeder Initiative Förderziele festlegen, Indikatoren definieren. Wir haben dann auch Benchmarks, und da gibt es bei jeder Änderung – wenn man da mehr als 5 Prozent von Fördervolumina verschiebt, dann braucht man eigentlich eine neue Wirkungsfolgenabschätzung. Das wird dann im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, mit dem BMKÖS und anderen durchgeführt. Das heißt, das ist sozusagen liebevoll dargelegt, mit welchen Mitteln man welches Ziel wie zu erreichen gedenkt, und man steht natürlich dann auch in der politischen Verantwortung, dass man die Förderziele auch entsprechend zielsicher umsetzt.
Zum Vergabeverfahren führt die Auskunftsperson Dr. Johannes Schima folgendes aus:
Auskunftsperson Dr. Johannes Schima: Es werden uns immer wieder Interessen kundgetan, dass jemand gerne ein Förderprojekt umsetzen möchte, wenn wir jetzt nicht von standardisierten Flächenförderungen reden. Diese Projektskizzen werden gesichtet, gesammelt und auch analysiert, und dann kommt es zu den sogenannten Calls. Wir sind ja in vielen Bereichen verpflichtet, Fördercalls zu machen. Diese Calls sind dann entsprechend ausgeschrieben, dass also auch hier davon ausgegangen werden kann, dass sich Förderwerber finden, die das entsprechend umsetzen wollen. [...] Dann gibt es ein Auswahlgremium. Das Auswahlgremium besteht aus mehreren zuständigen Fachabteilungen aus der bewilligenden Stelle und die beurteilen jedes Förderprojekt nach einem Punkteschema. Das ist im Internet publiziert, man findet die Bewertungskriterien für diese Auswahlverfahren auf unserer Homepage. Dann gibt es entsprechende Bepunktungen und dann ist es das Geschick der abwickelnden Stellen, dass das, was im Call an verfügbaren Mitteln ausgelobt wurde, wirklich optimal – auch in Reihenfolge der Punkte – zur Förderung vorgeschlagen wird. Letztlich genehmigt tut es dann die bewilligte Stelle, die bei uns im Hause angesiedelt ist, die weisungsfreiagiert und eigentlich auch die Letztverantwortung hat und sich auch nach erfolgreich abgewickelten Auswahlverfahren durchaus vorbehält – im Sinne der Wahrnehmung der Gesamtverantwortung-, das eine oder andere einzufordern."
Zur Förderkontrolle wurde von Dr. Johannes Schima und MMag. Gertrude Lindbaum folgendes ausgeführt:
Auskunftsperson Dr. Johannes Schima: Dann gibt es mehrere Kontrollmechanismen, wie diese Förderziele, die Maßnahmen dann entsprechend erreicht und umgesetzt werden. Da gibt es zum einen bei den Flächenmaßnahmen die Inaugenscheinnahme. [...] Zusätzlich gibt es dann noch die sogenannte Vor-Ort-Kontrolle. Da werden Stichproben gezogen, die in unserem Fall dann oft 5 Prozent ausmachen, wo noch einmal gesondert im Mehraugenprinzip geschaut wird, ob die Abwicklung in Ordnung war. [...] Das heißt also, alle Teilbereich, die ja sehr komplex klingen – und wir haben ja heute schon von NGO-Förderungen im Umweltbereich bis hin zu standardisierten Förderungen gehört -, unterliegen natürlich strengen Evaluierungen, die von unabhängigen Evaluatoren vorgenommen werden.
Auskunftsperson MMag. Gertrude Lindbaum: In der Regel gibt es also auf jeden Fall einen inhaltlichen Sachbericht, wo die Förderwerber darstellen müssen, wie sie die Mittel eingesetzt haben und welche Wirkungen sie damit erzielt haben. Das ist ein Standardprozess, der an und für sich in der Allgemeinen Rahmenrichtlinie vorgegeben ist. Dann gibt es darüber hinaus noch Überkontrollen. Es ist so, dass bei uns auch standardmäßig die interne Revisionsabteilung Projekte ab einer gewissen Größe auf jeden Fall sehen muss, und wir haben dann zusätzlich noch im Bereich der Sektion Landwirtschaft und Forstwirtschaft auch eine sogenannte Prüfstelle, die sich dann noch extra stichprobenartig diese Verwendungsnachweise anschaut.
Zu einem konkreten Förderprojekt „Forstwettkampf“ führt die Auskunftsperson Dr. Johannes Schima folgendes aus:
Auskunftsperson Dr. Johannes Schima: Wir sind stolz, dass die Jugendmannschaften von Österreich die Forstarbeiter-Weltmeisterschaft die letzten Jahre immer wieder gewonnen haben, und da gibt es entsprechende Förderprojekte, wo die Wettkampfteilnehmer:innen auch entsprechend vorbereitet werden. Da geht es um Motorsägenkettenwechsel bis zur Entastung, Fälltechniken et cetera, und da ist Österreich wirklich an der Weltspitze, kann man sagen. Das wäre ein Beispiel, wo spezifische jugendorientierte Förderung stattfindet.
In der Sitzung am 14. April 2026 sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) Mag. Clemens Mantl, Mag. Viktoria Wagner, Mag. Ulrike Butschek, Dr. Hannah Liko, Mag. Alice Irvin, Mag. Dr. Johannes Aigner, Mag. Rupert Weinmann, Mag. Karin Fichtinger-Grohe, Dr. Peter Huber. Mag. Helmut Gschladt, ADIr. Angelina Migsich, Dr. Klaus Famira, Mag. Regina Rusz als Auskunftspersonen gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Bericht des BMEIA beinhaltet die Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen. Weiters wurde eine tabellarische Übersicht zu Subventionen und Leistungsvereinbarungen im Prüfungszeitraum vorgelegt. In der Lieferung wurden auch separate Erhebungen ausgegliederter Rechtsträger – Austrian Development Agency (ADA), Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF), Diplomatische Akademie (DA) und Österreich Institut – einbezogen. Das BMEIA übermittelte die Erhebungsberichte der ADA und des Österreich Instituts gemeinsam mit dem Bericht des Ministeriums. Laut dem BMEIA ergaben die Abfragen bei der DA und dem AÖF eine Leermeldung.
Förderungen des BMEIA wurden auf Grundlage der ARR 2014, einschlägiger Sonderrichtlinien sowie interner Vorgaben und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel gewährt. Voraussetzung für eine Förderung sind insbesondere die Zuständigkeit des Ressorts, die Förderwürdigkeit des Vorhabens sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung. Die Vergabe setzt die Vorlage prüfungsrelevanter Unterlagen voraus und erfolgt nach fachlicher Prüfung durch die zuständigen Organisationseinheiten. Die widmungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch Berichts- und Nachweispflichten zu belegen; bei Verstößen gegen rechtliche oder vertragliche Vorgaben sind Rückforderungen vorgesehen. Die Transparenz wird insbesondere durch Veröffentlichungen in Rechnungsabschlüssen, Förderberichten sowie in der Transparenzdatenbank sichergestellt. Insgesamt leistete das BMEIA im Untersuchungszeitraum ein Fördervolumen i.H.v. rd. 7,2 Mio. Euro.
Leistungsvereinbarungen wurden unter Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen des BVergG 2018 abgeschlossen. Die Kontrolle der Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen. Ergänzend wurde ausgeführt, dass Bedienstete den dienstrechtlichen Befangenheitsregelungen unterliegen und potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden sind. Insgesamt schloss das BMEIA im Untersuchungszeitraum Leistungsvereinbarungen i.H.v. rd. 22,6 Mio. Euro ab. Der Großteil ist auf eine einmalige Leistungsvereinbarung im Jahr 2019 mit dem österreichischen Integrationsfonds zurückzuführen (rd. 15,8 Mio. Euro).
Die ADA leistete zum Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen und veranschlagten Entwicklungszusammenarbeit und dem Auslandskatastrophenfonds im Untersuchungszeitraum ein Fördervolumen i.H.v. rd. 506,6 Mio. Euro. Leistungsvereinbarungen wurden i.H.v. rd. 2,2 Mio. abgeschlossen. Das Österreich Institut (ÖI) schloss Leistungsvereinbarungen i.H.v. rd. 68.300 Euro ab. Das ÖI vergab keine Förderungen.
Der Unterausschuss befasste sich u.a. mit der Frage zu welchen Themenbereichen und Schwerpunkten das Ministerium Förderungen vergibt und auf welche Bereiche das Fördervolumen aufgeilt wurde. Dazu führte Abteilungsleiterin Amtsdirektorin Angelina Migsich aus:
Auskunftsperson Angelina Migsich: Das Fördervolumen für gemeinnützige Vereine oder für Private ist in Relation zu anderen Ausgaben, die wir im Außenministerium tätigen, relativ gering. Man muss es so betrachten: Wir haben ungefähr drei große Anliegen an Förderungen, und zwar sind das einmal internationale Beiträge, die haushaltsrechtlich auch als Förderung betrachtet werden – es sind aber völkerrechtliche Vereinbarungen –, wir haben sehr viele Förderungen im Bereich der Amtssitzabkommen, wo wir die Amtssitze in Wien unterstützen, und dann haben wir – ein kleiner Teil davon; das sind, glaube ich, ungefähr 5 Prozent des ganzen Fördervolumens – Vereine im Bereich der Kultur, im Bereich der Entwicklungshilfe; also ein relativ geringer Anteil. […] Die größten Schwankungen sind natürlich im Bereich der Entwicklungshilfe aufgrund der Budgeteinsparungen. Wir haben aber an und für sich immer versucht, die anderen Beitragsleistungen zu leisten, wo wir verpflichtet sind, und auch den Amtssitzabkommen nachzukommen, weil da auch eine gewisse Umweltverträglichkeit dahintersteht. Der andere Part: Das sind, glaube ich, 3 oder 4 Prozent, maximal 5 Prozent des ganzen Fördervolumens, was Sie unter Förderungen nach der ARR verstehen würden.
Zu der Frage wie der interne Förderprozess und die Evaluierung der Förderverträge abgewickelt wird führte Abteilungsleiter Ministerialrat Mag. Helmut Gschladt, MSc wie folgt aus:
Auskunftsperson Mag. Helmut Gschladt: Es wird mit der Förderungszusage dem Förderungsnehmer eine ganz klare Frist gesetzt. Es wird auch eine ganz klare Maßgabe gleich schriftlich an den Förderungsnehmer übermittelt, welche Unterlagen im Rahmen dieser Frist und im Rahmen der Abrechnung der genehmigten Förderung beizustellen sein werden. Was die Abrechnungsfrist betrifft, werden natürlich Zusatzfristen entsprechend über den Förderungsnehmer per E-Mail an den Förderungsnehmer gestellt. Geschieht dies nicht, wird natürlich die entsprechende Rückforderung in die Wege geleitet. Ich muss aber dazu sagen, dass ich mit meinem Team hier wirklich darauf achte, dass genau diese Probleme gar nicht erst auftreten, und in der Förderpraxis das auch sehr, sehr gut läuft, weil wir wirklich sehr bestimmt und sehr gut strukturiert vorgehen. Was konkret das Thema Evaluierung betrifft, ist es so, dass diese im Rahmen der Projektabrechnung erfolgt. Also es wird dem Förderungsnehmer ein entsprechendes Formular – das nenne ich Projektbericht – übermittelt. Das hat dieser Förderungsnehmer dann entsprechend auszufüllen und mit allen Abrechnungsunterlagen – detaillierten Originalbelegen, Kostenaufstellung, Gesamtreportierung – zu retournieren und enthält sämtliche in Bezug auf die Förderung relevanten Punkte, wie Planung, Durchführung und Nachhaltigkeit des Projektes […].
Zur Kontrolle und Evaluierung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit erläuterte Sektionsleiter Botschafter Dr. Peter Huber:
Auskunftsperson Dr. Peter Huber: Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein Bereich – da es um den Einsatz von Steuergeld geht –, wo man sehr genau nachschaut: Erzielen wir Wirkung? Ein Unterschied ist, dass die ADA externe Expertise im Bereich der Evaluierung zuzieht, dass dann ein sogenannter Evaluierungsbericht erstellt wird, der dann auch ganz klare Empfehlungen abgibt: Was funktioniert gut? Was funktioniert weniger gut? Auch die Frage: Sind die Partner, die man hat, die richtigen? Selbstverständlich gibt es in allen Bereichen auch Kontrollen oder Überprüfungen vor Ort, weil ich mich auch mit meinen Partnern vor Ort im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit abstimmen muss. Und auf Ihre Frage: Wie involviert bin jetzt ich oder die Kolleginnen und Kollegen meiner Sektion: Wir kriegen dann das vom externen Evaluierer mit der ADA aufbereitete –, den Bericht zur Evaluierung, die der Bitte um Stellungnahme –, also den Management Response, wo wir uns dann anschauen –: Also in diesem Evaluierungsbericht sind auch Zeitrahmen vorgegeben, in welchen man dann allfällige Verbesserungen setzen möchte oder die Programme neu gestalten möchte.
Sektionsleiter Botschafter Dr. Peter Huber und Abteilungsleiterin Amtsdirektorin Angelina Migsich zum Thema Transparenz:
Auskunftsperson Dr. Peter Huber: Kaum ein Bereich im Förderwesen ist so transparent geregelt wie im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Jede Förderung der österreichischen Entwicklungsagentur wird auch publiziert und kann nachvollzogen werden, ob das jetzt, sage ich, Partner internationaler Organisationen oder auch aus der Zivilgesellschaft sind, […].
Auskunftsperson Angelina Migsich: In Bezug auf die Transparenz: Grundsätzlich halte ich die Transparenzdatenbank für ein sehr gutes Instrument, es ist aber etwas benutzerunfreundlich. Es sind sehr viele Dateneingaben erforderlich, es ist keine Schnittstelle der Haushaltsverrechnungssysteme. Also es ist wirklich ein gutes Instrument, es wäre aber vielleicht ganz gut, wenn es etwas benutzerfreundlicher wäre.
Zu der Frage, ob das BMEIA Fördermissbrauch feststellen konnte, führte Abteilungsleiterin Amtsdirektorin Angelina Migsich aus:
Auskunftsperson Angelina Migsich: Fördermissbrauch haben wir keinen entdeckt. Es kam natürlich teilweise schon bei einigen Vereinen oder Institutionen zu Rückforderungen, aber das war meistens aus dem Grund, weil die Belege vielleicht nicht in der Höhe vorgelegt werden konnten, wie sie ursprünglich im Fördervertrag angegeben wurden – zwar nicht bewusst, aber es kann immer zu Preisreduktionen kommen, und dann muss man diese Fördermittel natürlich rückfordern.
Zur Höhe der Fördersumme im Jahr 2025 führten Abteilungsleiterin Amtsdirektorin Angelina Migsich und Sektionsleiter Botschafter Dr. Peter Huber aus:
Auskunftsperson Angelina Migsich: Im Vergleich zum Vorjahr hat es sich auf jeden Fall reduziert, weil ja auch entsprechende Budgeteinsparungen durchzuführen waren, und die sind ja auch im Förderbereich durchzuführen gewesen. Wir haben auf jeden Fall einmal 2,6 Millionen an Förderungen einsparen müssen, dann ist es auch im Bereich der Entwicklungshilfe, die auch haushaltsrechtlich zu Förderungen zählt, zu Kürzungen gekommen. Also die Summe war da, glaube ich, 15 Millionen; wäre die Summe der Reduktion im Auslandskatastrophenfonds gewesen.
Auskunftsperson Dr. Peter Huber: Da waren ursprünglich für den Auslandskatastrophenfonds 60 Millionen budgetiert, im Zuge der Anpassung des Doppelbudgets wurde der AKF auf 50 Millionen, und ist, wie die Kollegin gesagt hat, im heurigen Jahr, also 2026, noch einmal um 15 Millionen auf 35 Millionen Euro reduziert worden. Ebenso ist das sogenannte bilaterale Budget der ADA von 126 auf 121 und heuer auf 101 Millionen –; also das sind die Summen, die der ADA aus diesen Töpfen zur Verfügung stehen, wobei hier wieder unterschieden werden muss, in welchen Bereichen sie dann die ADA konkret zum Einsatz bringt.
In der Sitzung am 14. April 2026 sind dem sind dem Ständigen Unterausschuss aus dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) SC-Stv. Mag. Andreas Sachs und SC-Stv. Mag. Dr. Caroline Walser zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Im Erhebungsbericht des BMJ geht es um sämtliche Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs und vergleichbare Gesellschaftsformen in Österreich, unabhängig davon, ob diese als Förderungen, aufgrund von Leistungsvereinbarungen (insbesondere Werk- und Dienstleistungsverträge) oder im Zusammenhang mit früheren Gesetzgebungsverfahren erfolgt sind. Der Prüfauftrag umfasst laut Darstellung des BMJ außerdem die Mittelherkunft, die Entscheidungsgrundlagen für das Eingehen solcher Vereinbarungen, die Frage einer möglichen unzweckmäßigen Mittelverwendung, die tatsächliche Verwendung der Mittel, die Kontrolle von Mittelverwendung und Leistungserbringung sowie die Frage einer quasi automatisierten Verlängerung von Subventionen und Leistungsvereinbarungen ohne Prüfung eines Anpassungsbedarfs. Insgesamt vergibt das Ressort Förderungen von 95 Mio. Euro, die fast zu 100 Prozent für gesetzlich vorgesehene Ausgaben verwendet werden. Nur ein geringer kleiner Anteil würden unter dem Begriff „klassische“ Förderung subsumiert werden können.
Auch die quasi automatisierte Verlängerung von Subventionen und Leistungsvereinbarungen ohne Prüfung einer Anpassungsnotwendigkeit wird ausdrücklich als Teil des Prüfauftrags genannt.
Auskunftsperson Mag. Andreas Sachs: Er beschreibt das Fördersystem des Justizressorts als stark gesetzlich, haushaltsrechtlich und administrativ gebunden. Mehrfachförderungen würden über mehrere Mechanismen verhindert: Fördernehmer müssten bereits im Antrag und im Vertrag angeben, welche weiteren Förderungen sie beantragt oder erhalten haben; zusätzlich prüfe das BMJ die Angaben über die Transparenzdatenbank. Das Ressort arbeitet mit dem Fördermittelmanagement des Bundes, das automatisch an die Transparenzdatenbank meldet. Zudem seien sämtliche Förderungsverträge nach dem IFG veröffentlicht worden.
Zu Rückforderungen und Missbrauch sagt Sachs klar, dass es seit seiner Zeit als Abteilungsleiter keinen Fördermissbrauch gegeben habe. Zu Rückforderungen kommt es aber durchaus, wenn bei Abrechnungen sichtbar werde, dass Mittel zu hoch akontiert oder nicht vollständig verbraucht wurden. Das betreffe vor allem die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, wo fallbezogen abgerechnet werde. Dort würden zur Jahresmitte Akontierungen überprüft und nötigenfalls gestoppt. Er spricht von nur wenigen Fällen pro Jahr. Bei Rückforderungen gelte ebenfalls ein Vieraugenprinzip.
Bei den Kontrollen betont Sachs, dass das BMJ nicht nur Papierkontrollen mache. Es gebe Vor-Ort-Kontrollen, vor allem bei der Opferhilfe und der Prozessbegleitung und seit langem auch bei den Erwachsenenschutzvereinen. Bei den Erwachsenenschutzvereinen würden in der Regel zwei Geschäftsstellen pro Jahr kontrolliert. Die Vor-Ort-Kontrollen bei der Prozessbegleitung seien auch eine Reaktion auf Empfehlungen des Rechnungshofs. Sachs sagt insgesamt, dass man einen großen Teil der bisherigen Rechnungshofsempfehlungen umgesetzt habe, aus seiner Sicht jedenfalls mindestens rund 70 Prozent.
Inhaltlich zeichnet Sachs die Förderlandschaft des BMJ als überwiegend sondergesetzlich geregelt dar. Er nennt für das Ressort insgesamt rund 95 Mio. Euro an Förderungen, davon aber nur ungefähr 250.000 Euro für „klassische“ allgemeine Förderungen außerhalb der großen gesetzlichen Fördermaterien. Der größte Bereich sind die Erwachsenenschutzvereine mit rund 71 Mio. Euro, danach die Opferhilfe mit rund 18 Mio. Euro, die Entlassenenhilfe mit rund 2,4 Mio. Euro und die Gewaltambulanzen mit etwa 700.000 Euro pro Jahr. Die Gewaltschutzambulanzen würden außerdem vom mit Innen-, Frauen- und Familienressort mitfinanziert.
Betreffend Förderentscheidungen erläutert Sachs, dass es je nach Materie unterschiedliche Rechtsgrundlagen gebe. Bei der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung gebe es seit 2023/24 eine Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung und eine Prozessbegleitungskommission, in der neben dem BMJ auch andere Ressorts vertreten seien. Bei Erwachsenenschutz und Entlassenenhilfe gebe es eigene Sonderrichtlinien und gesetzliche Vorgaben. Im allgemeinen Förderbereich gelte: Es müsse ein klarer Justizbezug, ein fachlicher Mehrwert bzw. Erkenntnisgewinn und eine budgetäre Bedeckung vorliegen. Basissubventionen vergebe man nicht mehr, sondern grundsätzlich Projektförderungen. Entscheidungen würden zentral über seine Abteilung technisch abgewickelt, fachlich durch die zuständigen Fachabteilungen vorbereitet und die Ressortspitze werde vor Entscheidungen eingebunden.
Zum Thema jährliche Finanzierung betont Sachs, dass Förderungen im Justizbereich grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt würden. Das sei haushaltsrechtlich vorgegeben und für die Träger problematisch, weil ihnen längerfristige Sicherheit fehle. Das Beispiel Neustart sei gerade keine Förderung, sondern ein Generalvertrag.
Über möglichen Einsparungen sagt Sachs sehr deutlich, dass im Justizbereich keine nennenswerten Summen durch bloßes Streichen von Förderungen eingespart werden könnten, ohne gravierende Folgen auszulösen. Würde man etwa die Leistungen der Erwachsenenschutzvereine ins Ressort zurückholen, bräuchte man nach seiner groben Schätzung etwa 700 zusätzliche Bedienstete. Insgesamt schätzt er, dass allein in diesem Bereich zusätzlich 20 bis 25 Mio. Euro nötig wären, um den Bedarf wirklich abzudecken. Auch bei der Opferhilfe und Entlassenenhilfe sieht er eher steigende Bedarfe als Sparpotenziale.
Bei den einzelnen Förderfällen nennt Sachs mehrere konkrete Beispiele. Die Studie von QWien begründet er mit einem klaren Justizbezug. Diese Studie habe die strafrechtliche Behandlung queerer Personen historisch aufgearbeitet und sei mit 25.000 Euro beauftragt worden, später seien noch 7.500 Euro dazugekommen. Beim Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes nennt er als Beispiele eine letzte Rate für das Projekt „Nazifizierung der österreichischen Justiz“, einen Beitrag im Zusammenhang mit dem Rechtsextremismusbericht und eine Studie zu „Die Beamt:innen des Bundesministeriums für Justiz nach 1945 – Kontinuitäten und Brüche“.
Auskunftsperson Mag.a Dr.in Caroline Walser: Sie bringt in mehreren Bereichen die fachliche Einordnung zu den diversen Fragestellungen der Abgeordneten ein und sagt gleich zu Beginn, dass Sachs für die Förderabwicklung zuständig sei, während sie zu jenen Fachabteilungen gehöre, die beigezogen würden, wenn zu beurteilen sei, ob Förderwürdigkeit besteht.
Ihr wichtigster Block betrifft den Verein Neustart. Walser erläutert, Neustart habe seit 1957 einen Generalvertrag mit dem BMJ und erbringe vielfältige Leistungen. Im Zusammenhang mit den im Unterausschuss erwähnten Förderungen gehe es vor allem um die Haftentlassenenhilfe. Diese setze bereits vor der Entlassung an und unterstütze Menschen beim Übergang in die Freiheit, etwa bei Wohnungssuche, Beschäftigung, sozialer Reintegration und Kontakten in die Gesellschaft. Dieser Bereich beruhe auf Freiwilligkeit; die Betroffenen seien nicht verpflichtet, das Angebot zu nutzen. Walser hebt hervor, dass die Haftentlassenenhilfe nicht vom Generalvertrag abgedeckt, sondern ein eigener Leistungsbereich auf Förderbasis sei. Dafür bestehe eine Sonderrichtlinie und es fließen derzeit 2 Mio. Euro Förderung pro Jahr an Neustart. Ein wichtiger Aspekt sei dabei, dass bei Personen, die nach einer bedingten Entlassung mit Neustart-Begleitung in die Freiheit gehen, die Rückfallquote geringer ist als bei jenen, die nach der Haftentlassung auf sich allein gestellt seien. Daraus leitet sie ab, dass die Förderlogik nicht nur humanitär, sondern auch gesellschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvoll sei.
Ein zweiter großer Themenblock ihrer Aussagen betrifft Extremismusprävention und Deradikalisierung im Strafvollzug. Walser erklärt, dass es früher eine enge Kooperation mit dem Verein Derad gegeben habe. Im Zuge der Weiterentwicklung und mit der Einrichtung der Koordinationsstelle Extremismusprävention und Deradikalisierung habe man aber erkannt, dass der Betreuungsbedarf nicht nur religionsbasiert sei. Deshalb sei ein offenes Vergabeverfahren durchgeführt worden, in dem zwei unterschiedliche Thematiken geschaffen wurden: eines für glaubensbasierte Interventionen und eines für psychosoziale Interventionen. Den Zuschlag erhielt Derad für die glaubensbasierten Interventionen und Boja für die psychosozialen Interventionen. Die Vertragspartner dürften dabei auch mit anderen Partnern zusammenarbeiten, weil es bundesweit nur wenige Einrichtungen gebe, die das ganze Spektrum abdecken können.
Walser erläutert, dass gerade im Bereich Rechtsextremismus der Bedarf groß sei und der größte Teil der Extremismus- und Terrorismusfälle im Straf- und Maßnahmenvollzug stamme aus dem rechtsextremen Segment (66% der Fälle). Gleichzeitig gebe es in Österreich nur wenige spezialisierte Träger, die sich fachlich mit diesem Phänomen befassen könnten. Die Einrichtung der Koordinationsstelle habe aber zu einer Professionalisierung geführt und zeitgleich werde laufend beobachtet, ob das aktuelle Vergabemodell ausreicht oder ob das Verfahren wegen neuer Bedarfe wieder geöffnet werden müsse. Rückfallquoten seien grundsätzlich Teil des Wirkungsziels, die Wirkung einzelner externer Anbieter lasse sich aber nur eingeschränkt isoliert messen, weil die Betreuung im Vollzug immer Teil eines Gesamtmosaiks von Maßnahmen sei.
Schlussfolgerungen
Der Ständige Unterausschuss hat auf Grundlage der Erhebungsberichte der einzelnen Ressorts und der Ergebnisse der Befragungen der Expertinnen und Experten in insgesamt 12 Sitzungen anhand der im Verlangen definierten Prüfungsauftrages und der angeführten Prüfungsmaßstäbe bzw. Prüfungskriterien sämtliche „Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder vergleichbare Gesellschaftsformen, unabhängig davon, ob diese ihren Sitz in Österreich oder im Ausland haben, etwa als Subventionen oder aufgrund von Leistungsvereinbarungen (insb. Werk- bzw. Dienstleistungsverträge) in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 – 23.10.2024) sowie in dieser Gesetzgebungsperiode (24.10.2024 – 23.09.2025) durch die Bundesministerien sowie die Unternehmen und Einrichtungen des Bundes hinsichtlich
a. der zunehmenden Belastung für den Steuerzahler durch die leichtfertige Vergabe von Subventionen in Milliardenhöhe;
b. den parteipolitisch definierten Entscheidungsgrundlagen für das Eingehen von Leistungsvereinbarungen;
c. der unzweckmäßigen Mittelverwendung, zumal das Tätigkeitsfeld vieler Vereine, gemeinnütziger GmbHs oder vergleichbarer ausländischer Gesellschaftsformen und Stiftungen, die sich als NGO bezeichnen, breiter als ihr Kompetenzbereich ist;
d. der unzureichenden Kontrolle der Mittelverwendung und Leistungserbringung;
e. der quasi automatisierten Verlängerung von Subventionen und Leistungsvereinbarungen ohne Prüfung einer Anpassungsnotwendigkeit.“
zu prüfen – keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Die Bundesregierung hat während der Tagungszeit des Ständigen Unterausschusses folgenden Beschluss (43/11) betreffend das gemeinsame Bekenntnis zu den Ergebnissen der Förder-Taskforce sowie zur Neuausrichtung der Förderlandschaft in der Republik Österreich gefasst (auszugsweise):
„Die weiterhin herausfordernde budgetäre Lage der Republik Österreich, verdeutlicht durch das eingeleitete Verfahren bei einem übermäßigen Defizit der Europäischen Union gemäß Art. 126 AEUV, macht auch die Notwendigkeit umfangreicher struktureller Reformen deutlich. Sowohl im historischen als auch im internationalen Vergleich ist das Förderungsniveau in Österreich hoch: Laut Förderungsbericht 2024 betrugen die Förderungen nach der sehr breiten Definition des ESVG 6,7 % des BIP und liegen damit 1,6 % -Punkte über dem Niveau von 2019. Im europäischen Vergleich ergibt das den vierthöchsten Anteil am BIP. Die direkten Förderungen des Bundes im Sinne des BHG 2013 betrugen 12,6 Milliarden Euro und stellen somit beinahe 10 % aller Gesamtauszahlungen des Bundesvoranschlags 2024 dar. Diese Zahlen veranschaulichen den Reformbedarf, insbesondere in budgetär angespannten Zeiten. Vor diesem Hintergrund bekennt sich die Bundesregierung dazu, das hohe Förderungsniveau schrittweise gemeinsam nachhaltig abzusenken. Jede Bundesministerin und jeder Bundesminister wird im jeweiligen Wirkungsbereich für eine substanzielle Senkung des Förderungsvolumens sorgen. Im Sinne einer zielgerichteten und effizienten Verwendung von Budgetmitteln wird ein Schwerpunkt auf eine Reduzierung der Anzahl der Förderungsprogramme gelegt. Jedes Ressort legt dazu auch konkrete Vorschläge zur Streichung von zumindest einem Förderungsprogramm budgetär signifikanten Ausmaßes bis zum Beginn der technischen Budgetverhandlungen vor.
Ein wesentlicher prozessualer Schritt für eine Neuausrichtung der Förderungslandschaft ist die bereits im Regierungsprogramm avisierte Einrichtung einer Förder-Taskforce, welche folgende Ziele verfolgt:
- Fokussierte Förderpolitik
- Mehr Effizienz bei Direktförderungen
- Vermeidung von unerwünschten Mehrfachförderungen (Kumulationsprinzip)
- Maximale Wirkung und Befristung bei Unternehmensförderungen
- Regelmäßige Evaluierung
- Transparenz und Berichterstattung
- Institutionelle Aspekte und Förderarchitektur
Die ressortübergreifende Förder-Taskforce wurde unter Vorsitz des Bundesministeriums für Finanzen eingerichtet. Die konstituierende Sitzung unter Einbeziehung aller Ressorts fand im Juli 2025 statt. In den darauffolgenden Monaten wurden weitere Termine mit sämtlichen Bundesministerien sowie Termine mit relevanten Stakeholdern wie Abwicklungsstellen oder Wirtschaftsforscherinnen und Wirtschaftsforschern durchgeführt. Die Förder-Taskforce hat im Rahmen ihrer Arbeiten die notwendigen Entscheidungsgrundlagen ressortübergreifend erhoben und strukturiert aufbereitet, um eine sachgerechte Grundlage für die weitere politische Festlegung der Zuordnung zu schaffen. In einer zweiten Phase wird sich die Taskforce ab Herbst 2026 mit institutionellen Fragen der Förderarchitektur befassen. Dazu zählt insbesondere die Verankerung eines wirksamen Kumulationsprinzips zur Vermeidung von Überförderungen. Auch Vorbelastungen und mehrjährige Förderzusagen werden einer systematischen Prüfung unterzogen. Ziel ist es, die langfristige Wirksamkeit von Förderungen, die finanzielle Nachhaltigkeit von Förderschienen und die mehrjährige Budgetstabilität in Einklang zu bringen. Im Rahmen der Förder-Taskforce konnte eine gemeinsame Bemessungsgrundlage (Anm. in Höhe von 7,7 Mrd. Euro) für die konkreten Einsparungen ab 2027 erarbeitet werden.
Im Zuge der Arbeiten der Förder-Taskforce wurden darüber hinaus wesentliche Impulse zur Weiterentwicklung der österreichischen Förderpolitik gesetzt. Wesentliche Ziele sind die Förderlandschaft mittel- bis langfristig zu modernisieren, ihre Effizienz zu steigern und die Transparenz nachhaltig zu erhöhen. Kern dieser strategischen Ausrichtung sind neun gemeinsame Grundprinzipien, die als Leitlinien für Gestaltung, Steuerung und Evaluierung von Bundesförderprogrammen dienen. Sie gewährleisten einen zielgerichteten, wirtschaftlichen Mitteleinsatz mit effizientem Verwaltungsaufwand und definieren einen einheitlichen, wirkungsorientierten Rahmen für die zukünftige Förderpolitik. […] Daneben werden die Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR) einer genauen Überprüfung unterzogen, deren Arbeiten im Herbst 2026 abgeschlossen werden sollen. […]“
Zusammenfassend hält der Unterausschuss fest: Die Umsetzung des Prüfungsverlangens der FPÖ betreffend Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder vergleichbare Gesellschaftsformen, … erfolgte unter zwei zentralen Prämissen:
1. Der hohen Bedeutung einer breiten ehrenamtlichen Tätigkeit im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Das Zusammenhelfen und Anpacken, das freiwillige Engagement hunderttausender Österreicherinnen und Österreicher für Jugendförderung, Sozialarbeit, Breitensport, Generationenverantwortung, Brauchtumspflege und vieles mehr kann nicht genug wertgeschätzt werden. Das Ehrenamt stärkt nicht nur unsere nationale und kulturelle Identität, sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt, es schafft auch einen hohen volkswirtschaftlichen Mehrwert und reduziert staatliche Leistungserbringungen in den genannten Bereichen.
2. Einer verantwortungsvollen Verwendung öffentlicher Gelder insbesondere angesichts der aktuellen Budgetentwicklung.
Professionelle Vergabeverfahren und Kontrollprozesse in den einzelnen Bundesministerien gewährleisten Nachvollziehbarkeit und Transparenz, wobei alle von den Ressorts entsandten Expertinnen und Experten umfassend alle Fragen der Abgeordneten beantworteten. Das Transparenzportal hat sich auf Bundesebene bewährt und wird auf die Zahlungen der Bundesländer erweitert. Vorschläge zur weiteren Optimierung der Förderpolitik und der operativen Durchführung von Förderungen sind durch die von der Bundesregierung eingesetzten „Förder-Task-Force“ zu erwarten.
5. Abstimmung und Antrag an den Rechnungshofausschuss
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag.a Karin Greiner, Mag. Christoph Pramhofer einen Entwurf für diesen Bericht des Ständigen Unterausschusses eingebracht, der bei der Abstimmung mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, N, dagegen: F, G ) beschlossen wurde.
Zum Berichterstatter für den Rechnungshofausschuss wurde Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer gewählt.
Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses stellt daher den Antrag, der Rechnungshofausschuss wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 04 22
Mag. Christoph Pramhofer Mag. Paul Hammerl, MA
Berichterstattung Obmann
[1] https://www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2024-05/SR-2024-05 DE.pdf
[2] https://www.statistik.at/fileadmin/pages/224/BMSGPK NPO-Satellitenkonto Abschlussbericht.pdf
[3] https://www.bmf.gv.at/themen/budget/publikationen/foerderungsbericht.html
[4] Anm: das bedeutet, bis zur Veröffentlichung des Berichts