491 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2024 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-318 der Beilagen)
Gemäß § 29a Abs 3 StAG hat die Bundesministerin für Justiz dem Nationalrat und dem Bundesrat über die von ihr erteilten Weisungen sowie gemäß § 29c Abs 3 zweiter Satz StAG über jene Fälle, in denen sie der Äußerung des Beirates für den ministeriellen Weisungsbereich (im Folgenden: Weisungsrat) im Ergebnis nicht Rechnung trägt, zu berichten, nachdem das zu Grunde liegende Verfahren beendet wurde.
In Entsprechung dieser Verpflichtung ist über folgende in den Jahren 2014 bis 2024 erteilten Weisungen (Fälle Nr. 1 bis 27) – darunter ein Fall (Nr. 27) nach § 29c Abs 3 zweiter Satz StAG – zu berichten. Im Verfahren Nr. 10 wurden zwei Weisungen erteilt.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 12. Mai 2026 in Verhandlung genommen.
Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.
An der Debatte beteiligten sich außer der
Berichterstatterin Ausschussobmannstellvertreterin
Mag. Selma Yildirim die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, MMag.
Jakob Grüner, LL.M.,
Dr. Nikolaus Scherak, MA und Dr. Alma Zadić, LL.M. sowie die
Bundesministerin für Justiz
Dr. Anna Sporrer.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2014 bis 2024 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-318 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 05 12
Mag. Dr. Petra Oberrauner Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obmannstellvertreterin