499 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr und Mobilität

über den Antrag 437/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung des Flughafenstandortes Linz und der internationalen Anbindung Oberösterreichs

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Flughafen Linz (IATA-Code: LNZ) stellt für Oberösterreich als exportstarkes Bundesland eine unverzichtbare Verkehrsinfrastruktur dar. Der Flughafen erfüllt hierbei eine Doppelfunktion: Einerseits ist er ein wichtiger Standort für die Abwicklung von Frachtflügen, die wesentlich für internationale Liefer- und Produktionsketten der oberösterreichischen Industrie - insbesondere der Stahl-, Maschinenbau- und Automotive-Branche - sind. Andererseits ist er als Passagierflughafen zentraler Ausgangspunkt für Geschäftsreisen, internationale Konferenzen und auch den Tourismus. Zahlreiche Unternehmen in Oberösterreich treffen ihre Investitions- und Standortentscheidungen auch aufgrund der internationalen Anbindung.

Aktuelle Entwicklungen im Linienflugverkehr, insbesondere in Österreich, bereiten jedoch große Sorgen. Seit der Coronakrise wurden viele Verbindungen reduziert oder gänzlich gestrichen. Besonders gravierend ist der Rückzug der Austrian Airlines (AUA) bzw. der Muttergruppe Lufthansa aus Linz, wodurch zentrale Linienflüge, etwa nach Frankfurt, weggefallen sind.[1] Damit verliert die Region den Anschluss an wichtige internationale Drehkreuze.

Besonders problematisch ist diese Entwicklung vor dem Hintergrund, dass die AUA während der Coronakrise nur durch umfangreiche Staatshilfen gerettet werden konnte. Die Republik Österreich stellte dabei 150 Millionen Euro an Direktzuschüssen sowie staatliche Garantien für Kredite in Höhe von rund 450 Millionen Euro zur Verfügung.[2] Diese Mittel stammten aus Steuergeldern, also aus der solidarischen Finanzierung durch die österreichische Bevölkerung. Es darf daher nicht sein, dass die AUA einerseits durch die Republik massiv gestützt wird, andererseits aber in österreichischen Regionen deren einzige Anbindung an internationale Flugdrehkreuze kurzerhand einstellt. Eine derartige Politik läuft nicht nur den Interessen der Bürger und Steuerzahler zuwider, sondern schwächt auch in diesem Fall Oberösterreich als Wirtschaftsstandort massiv.

Diese Entwicklung stellt nur einen weiteren Schritt der Deattraktivierung des Wirtschaftsstandorts Osterreichs im Zuge der, insbesondere von den Grünen getragenen, Zusperrorgie im Inlandsflugverkehr dar. Wie in vielen anderen Bereichen diente auch hier Corona als Vorwand für den Abbau von wichtigen Leistungen und Verbindungen. So wurde u.a. bereits 2020 die Verbindung Wien-Salzburg eingestellt.[3] Jahrzehntelang war dies eine wichtige Verbindung für Westösterreich in das internationale Liniennetz ab Wien. Durch den Wegfall verliert nicht nur der Standort Salzburg an Schlagkraft, sondern auch Tausende Reisende sind benachteiligt, da sie nun längere und umständlichere Wege auf sich nehmen müssen.

Die Oberösterreichische Wirtschaftskammer sowie Vertreter der Industrie weisen regelmäßig darauf hin, dass die internationale Erreichbarkeit für Oberösterreich als Exportbundesland von elementarer Bedeutung ist. Ein Ausweichen auf ausländische Flughäfen wie München bedeutet für Unternehmen höhere Kosten, längere Reisezeiten, Standortnachteile im Wettbewerb und langfristig sogar den Verlust von Investitionen und Arbeitsplätzen in der Region.[4] Trotz dieser eindeutigen Aussage fehlt es der ÖVP-geführten Bundesregierung aber an Eigeninitiative, sich für den Erhalt der Zubringerflüge aus den Bundesländern zu internationalen Hubs einzusetzen.

Der Flughafen Linz ist daher nicht nur ein regional bedeutsamer Verkehrsknotenpunkt, sondern auch ein zentrales Element für die wirtschaftliche, touristische und gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit Oberösterreichs. Ein klarer politischer Handlungsauftrag an die Bundesregierung ergibt sich schon aus den staatlichen Investitionen in die AUA während der Coronakrise.“

 

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 6. November 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek die Abgeordneten Dominik Oberhofer, Mag. Harald Servus, Dr. Elisabeth Götze und Christofer Ranzmaier sowie der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

In seiner Sitzung am 13. Mai 2026 hat der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den gegenständlichen Entschließungsantrag abermals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Dr. Elisabeth Götze, Mst. Joachim Schnabel und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Mag. (FH) Janos Juvan einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Stärkung der Bundesländerflughäfen eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: F, V, S, N, dagegen: G) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Bundesregierung bekennt sich laut Regierungsprogramm zur volkswirtschaftlichen sowie strategischen Bedeutung eines starken Luftfahrtstandorts, einschließlich der Bundesländerflughäfen in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.

Diese sind nicht nur regional bedeutende Verkehrsknotenpunkte, sondern auch zentrale Elemente für die wirtschaftliche, touristische und gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit der Bundesländer. Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Luftfahrtstrategie soll der Bedeutung dieser Standorte daher besonderes Augenmerk zukommen.

Darüber hinaus sollen die Bundesländerflughäfen künftig noch stärker von liberalen Luftverkehrsabkommen profitieren, die fair und klimaeffizient auszugestalten sowie gegebenenfalls neu zu verhandeln sind.

Die öffentliche Verkehrsanbindung der Bundesländerflughäfen beziehungsweise die Einbindung der Luftverkehrsstandorte in multimodale Verkehrsnetzwerke ist weiter voranzutreiben. Zudem soll die Bundesregierung Maßnahmen setzen, um die Bundesländerflughäfen bei der Elektrifizierung beziehungsweise Dekarbonisierung ihres Betriebs zu unterstützen.“

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mst. Joachim Schnabel gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Verkehr und Mobilität somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 437/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2026 05 13

                         Mst. Joachim Schnabel                                                        Wolfgang Moitzi

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] https://ooe.orf.at/stories/3319640/

[2] https://kurier.at/wirtschaft/aua-rettung-die-pressekonferenz-der-regierung-im-livestream/400934888

[3] https://salzburg.orf.at/stories/3304270/

[4] https://ooe.orf.at/stories/3319640/