50 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Bericht der Bundesministerin für Justiz (vertreten durch Bundesminister Johannes Rauch) über die in den Jahren 2017 bis 2023 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-90 der Beilagen)
Gemäß § 29a Abs. 3 StAG hat die Bundesministerin für Justiz dem Nationalrat und dem Bundesrat über die von ihr erteilten Weisungen sowie gemäß § 29c Abs. 3 zweiter Satz StAG über jene Fälle, in denen sie der Äußerung des Beirates für den ministeriellen Weisungsbereich („Weisungsrat“) im Ergebnis nicht Rechnung trägt, zu berichten, nachdem das zu Grunde liegende Verfahren beendet wurde.
In Entsprechung dieser Verpflichtung ist über folgende in den Jahren 2017 bis 2023 erteilten Weisungen (Fälle Nr. 1 bis 16) – darunter ein Fall nach § 29c Abs. 3 zweiter Satz StAG (Fall Nr. 16) – zu berichten.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 1. April 2025 in Verhandlung genommen.
Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.
Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Mag. Selma Yildirim gab die Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer eine einleitende Stellungnahme ab. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Harald Stefan und Dr. Alma Zadić, LL.M. sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesministerin für Justiz (vertreten durch Bundesminister Johannes Rauch) über die in den Jahren 2017 bis 2023 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-90 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2025 04 01
Mag. Selma Yildirim Mag. Klaus Fürlinger
Berichterstattung Obmann