Entschließung
betreffend Schaffung rechtlicher Konsequenzen bei missbräuchlicher Verwendung von Deepfakes
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird ersucht, rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes durch Evaluierung der strafrechtlichen Rechtslage bei „Hass im Netz“-Delikten und gegebenenfalls gesetzliche Änderungen herbeizuführen, insbesondere unter Berücksichtigung der Verpflichtungen aus der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (insb. Art. 5), „Bildaufnahmen“ in § 107c StGB, Entfernung von Online-Inhalten, einer Individualisierung durch die Betreiber der Plattformen (und Herausgabe ab einer gewissen Deliktsschwere).