513 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht und Antrag
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Opferfürsorgegesetz geändert werden
Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (818/A) der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 02. Juni 2026 auf Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch und Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der Novellen zum Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und zum Opferfürsorgegesetz zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Zu Art. 1 (§ 90a und § 115 Abs. 20 KOVG 1957) sowie zu Art. 2 (§ 2 Abs. 2 und § 19 Abs. 21 Opferfürsorgegesetz):
Im Sozialentschädigungsrecht werden Hilfeleistungen für Gesundheitsschädigungen geregelt, die aufgrund besonderer Ereignisse erlitten wurden. Angesichts der Natur der Schadensverursachung hat der Staat für diese Betroffenen eine besondere Verantwortung.
Im Rahmen der Ermittlungsverfahren zur Prüfung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen sowie zur Bemessung allfälliger Leistungen werden auch medizinische Sachverständigengutachten eingeholt, deren Erstellung mitunter eine persönliche Untersuchung erfordert. Eine solche kann für die Betroffenen, die eine besonders vulnerable Personengruppe darstellen, mit einer zusätzlichen psychischen Belastung verbunden sein. Die Beiziehung einer Vertrauensperson erscheint geeignet, diesem Umstand entgegenzuwirken. Daher soll auch im Kriegsopferversorgungsgesetz sowie im Opferfürsorgegesetz eine derartige Verfahrensregelung des § 25a BPGG sinngemäß nachvollzogen werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen stehen mit den im Initiativantrag vorgesehenen Änderungen der Materiengesetze in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang.“
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Ralph Schallmeiner, Heike Eder, BSc MBA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Ragger, Laurenz Pöttinger, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Reinhold Binder und Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann das Wort.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2026 06 02
Mag. Verena Nussbaum Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann