514 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 799/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zur Sicherstellung von Fairness und Transparenz
Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. März 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) steht seit geraumer Zeit in der Kritik. Medienberichte, aber auch eine aktuelle Studie[1] belegen immer wieder, dass Antragsteller von Pflegegeld sowie Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen die Untersuchungen als respektlos, intransparent und voreingenommen empfinden. Diese Missstände führen zu erheblichen Belastungen für die Betroffenen und untergraben das Vertrauen in die Sozialversicherungssysteme.
Der Österreichische Behindertenrat kritisierte diese Zustände ebenfalls scharf: Verfahren, die über existenzsichernde Leistungen entscheiden, müssen nachvollziehbar, fair und menschenrechtskonform ausgestaltet sein.[2] Auch der österreichische Behindertenverband KOBV, die Behindertenanwaltschaft oder die Volksanwaltschaft mahnen Reformen ein.[3]
Die Studie des Forschungsinstituts ‚Foresight‘ im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigte jedenfalls alarmierende Ergebnisse: 70 Prozent der Antragsteller auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bewerteten die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll. Bei Pflegegeldanträgen lag dieser Anteil bei 42 Prozent. Zudem berichten laut Studie viele Betroffene von negativen Erfahrungen:
‚[...] wie Voreingenommenheit, respektlosem Verhalten und mangelnder Berücksichtigung ihrer Unterlagen. Diese Erfahrungen belasten die psychische und allgemeine Gesundheit erheblich. Es fehlen systematische Berücksichtigungen aller Befunde sowie der Krankengeschichte, und die Sichtweise der Antragsteller:innen wird oft nicht umfassend erfasst. Unzutreffende Diagnosen und mangelnde Transparenz der Begutachtungsergebnisse verschärfen die Situation. Viele Antragsteller:innen berichten von einer Verschlechterung ihrer finanziellen und gesundheitlichen Lage nach einer Antragsablehnung oder einer zu geringen Einstufung des Pflegegeldes, was auch den Zugang zu anderen Leistungen einschränken kann. Die Antragsteller: innen fühlen sich von der PVA oft im Stich gelassen, was zu einem Legitimationsverlust der PVA als sozialstaatliche Einrichtung führen kann.‘[4]
Diese Zustände sind inakzeptabel - und aufgrund der zahlreichen Medienberichte, die bereits in der Vergangenheit Missstände bei den Verfahren thematisierten, sicher nicht auf ein Bundesland beschränkt.
Es ist daher unerlässlich, dass Begutachtungsverfahren fair, transparent und menschenwürdig gestaltet sind, da es für die Betroffenen auch um ihre materielle Existenz und soziale Sicherheit geht. Die derzeitige Praxis der PVA widerspricht diesen Grundsätzen offensichtlich und es erfordert dringende Reformen, um das Vertrauen der Bürger in die Sozialversicherung wiederherzustellen und sicherzustellen, dass berechtigte Ansprüche nicht durch mangelhafte Verfahren verweigert werden. Da die bestehende Ombudsstelle der PVA über keine Entscheidungskompetenz in Sachfragen verfügt, braucht es eine unabhängige Schlichtungsstelle, um den Betroffenen den belastenden und oft existenzgefährdenden Umweg über den langjährigen Rechtsweg zu ersparen.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2026 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch die Abgeordneten Barbara Teiber, MA, Mag. Markus Koza, Mag. Verena Nussbaum, Andreas Haitzer, Andrea Michaela Schartel, Ralph Schallmeiner, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Christoph Steiner und Mag. Ernst Gödl. Die Verhandlungen wurden vertagt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juni 2026 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Ralph Schallmeiner, Heike Eder, BSc MBA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Ragger, Laurenz Pöttinger, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Reinhold Binder und Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 06 02
Mag. Verena Nussbaum Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann
[1] https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/PKU 2026-03-10 AK-Studie-bestaetigt-Kritik-an-PVA-Begutachtu.pdf (aufgerufen am 12.03.2026)
[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS 20260316 OTS0031/behindertenrat-kritisiert-begutachtungspraxis-der-pva-und-fordert-reform (aufgerufen am 12.03.2026)
[3] https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/pva-kritik-an-begutachtungspraxis-auch-vom-behindertenverband;art385,4151087 (aufgerufen am 12.03.2026)
[4] https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/PKU 2026-03-10 AK-Studie-bestaetigt-Kritik-an-PVA-Begutachtu.pdf (aufgerufen am 12.03.2026)