516 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 829/A(E) der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz, Qualitätssicherung und wirkmächtige Beschwerdestellen bei medizinischen Begutachtungen im Sozialversicherungssystem
Die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. April 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Medizinische Begutachtungen spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die Zuerkennung von Leistungen aus der Sozialversicherung, insbesondere bei der Gewährung einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension sowie bei der Einstufung des Pflegebedarfs im Rahmen des Pflegegeldes. Weiters sind sie bei der Zuerkennung bzw. Bestimmung eines Grades der Behinderung durch das Sozialministeriumsservice (SMS) relevant und bei dem damit verbundenen Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe.
Eine im Jänner 2026 veröffentlichte Studie des Forschungsinstituts FORESIGHT im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich hat erstmals umfassend untersucht, wie Antragstellerinnen und Antragsteller den Begutachtungsprozess bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erleben. Die Ergebnisse zeigen erhebliche strukturelle Probleme im Verfahren und mangelhafte soziale Kompetenz im Umgang mit Betroffenen.
So berichten viele Betroffene von respektlosen Umgangsformen, mangelnder Transparenz der Entscheidungsgrundlagen, und dass vorhandene fachärztliche Befunde im Begutachtungsprozess nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden. In zahlreichen Fällen entsteht der Eindruck, dass Diagnosen in Zweifel gezogen oder ohne nachvollziehbare Begründung relativiert werden.
Besonders problematisch ist dabei, dass Entscheidungen der PVA in einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Fällen erst im Rahmen gerichtlicher Verfahren korrigiert werden. Der Klagsweg ist für viele Betroffene jedoch mit erheblichem zeitlichem, finanziellem, emotionalem und gesundheitlichem Aufwand verbunden und stellt daher keine leicht zugängliche Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung dar.
Darüber hinaus zeigt die Studie Hinweise auf strukturelle Ungleichbehandlungen im Begutachtungsprozess, etwa im Hinblick auf soziale Lage, Bildungsniveau oder Sprachkompetenz der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Ergebnisse der AK-Studie zeigen auch deutlich, dass es im Bereich des medizinischen Sachverständigenwesens sowie bei Organisation und Qualitäts-sicherung von Begutachtungen im Sozialversicherungssystem erheblichen Reformbedarf gibt.
Insbesondere fehlt es derzeit an:
• einer wirkmächtigen, unabhängigen Beschwerde- und Schlichtungsstelle für Betroffene,
• klaren und transparenten Qualitätsstandards für medizinische Sachverständige,
• einer systematischen Qualitätssicherung von Ausbildung und Fortbildung von Gutachterinnen und Gutachtern,
• sowie an einer umfassenden Datengrundlage über den gesamten Begutachtungsprozess.
Derzeit werden vor allem die Entscheidungen der Gutachterinnen und Gutachter dokumentiert, während die bei Antragstellung eingebrachten medizinischen Eingangsbefunde nicht systematisch erfasst und ausgewertet werden. Dadurch fehlt eine wesentliche Grundlage für eine evidenzbasierte Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Systems.
Zur grundlegenden und nachhaltigen Verbesserung des Begutachtungswesens braucht es eine strukturelle Neugestaltung des Begutachtungswesens.
1) Schaffung einer gemeinsamen Begutachtungsstelle für alle gesundheitlichen Begutachtungen und Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung, des AMS, des SMS und anderer betroffenen öffentlichen Einrichtungen, sofern diese nicht in die alleinige Zuständigkeit von Amtsärzt:innen fällt. Die so zu Stande gekommenen Gutachten sind für alle in der gemeinsamen Begutachtungsstelle vertretenen Institutionen bindend. Ein Rechtsmittel seitens der auftraggebenden Institution ist nicht vorgesehen. Begutachtungen sollen, wenn dies das Krankheitsbild (z.B. schwere Fälle von ME/CFS) erfordert, auch zu Hause durgeführt werden können.
2) Schaffung eines fachlichen Prüf- und Qualitätssicherungsbeirates der gemeinsamen Begutachtungsstelle, in dem alle Sozialversicherungsträger sowie Vertreter:innen all jener Einrichtungen, für die gesundheitliche Begutachtungen durchgeführt werden, mit Sitz und Stimme vertreten sind. Dem Prüf- und Qualitätssicherungsbeirat obliegt die
a. Erarbeitung und Implementierung von Qualitätsrichtlinien zur Durchführung, Erstellung und Formulierung medizinischer oder pflegerischer Gutachten nach dem jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft,
b. Festlegung der nach Krankheitsbild oder Art der Einschränkung oder Untersuchung bestgeeignetsten Untersuchungsmethoden sowie der Richtlinien für den Untersuchungsvorgang und die Dokumentation bzw. Darstellung der Untersuchungsergebnisse,
c. Festlegung von Kontrollplänen hinsichtlich der Begutachtung von Institutionen oder im Rahmen der 24-Stundenbetreuung oder der Mobilen Pflege und Betreuung,
d. Regelmäßige Bewertung der Begutachtungsresultate hinsichtlich möglicher oder offenkundiger Fehlentwicklungen, Defiziten oder sonstigen relevanten Ergebnissen,
e. Die Erhebung etwaigen Personal- oder Ressourcenbedarfs zur Sicherstellung einer schnellen und treffsicheren sowie nachvollziehbaren Begutachtung aller vorliegenden bzw. zu erwartenden Anträge innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen
3) Schaffung einer nichtverlängerbaren Entscheidungspflicht von sechs Monaten zu Anträgen, deren Erledigung mit der Durchführung einer medizinischen Begutachtung verbunden ist. Kann eine Entscheidung binnen sechs Monaten nicht getroffen werden, so ist dem Begehren antragsgemäß stattgeben.
Zusätzlich braucht es vergleichsweise kurzfristige Maßnahmen, die unmittelbar zu einer Verbesserung führen. Vor diesem Hintergrund braucht es eine gesetzliche Grundlage, die sowohl schnell wirkende Maßnahmen als auch eine grundlegende Neuaufstellung des medizinischen Sachverständigenwesens im Sozialversicherungsbereich ermöglicht.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juni 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Heike Eder, BSc MBA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Ragger, Laurenz Pöttinger, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Reinhold Binder und Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Bettina Zopf gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 06 02
Bettina Zopf Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann