53 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 70/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend die strafrechtliche Sanktionierung des illegalen Grenzübertritts nach Österreich

Die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Kontrolle der Staatsgrenzen ist essenziell für die Wahrung der inneren Sicherheit, die Durchsetzung der österreichischen Rechtsordnung und den Schutz der Bevölkerung. Der illegale Grenzübertritt stellt eine Umgehung der geltenden Einreisebestimmungen dar und gefährdet sowohl die Sicherheit als auch die Integrität des österreichischen Staatsgebiets.

 

In den letzten Jahren ist in Österreich ein signifikanter Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen, welcher auch mit der illegalen Migration in Zusammenhang steht. Statistiken zeigen, dass im Jahr 2023 45,6 % der Tatverdächtigen, 45,1 % der Verurteilten und 59,6 % der neu Inhaftierten Ausländer waren, während der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung etwa 19 % betrug.[1]

 

Parallel dazu verzeichnete Österreich seit 2015 eine erhebliche Anzahl von Asylanträgen. Im Jahr 2015 wurden 88.340 Anträge registriert, gefolgt von 42.285 im Jahr 2016. In den darauffolgenden Jahren entwickelten sich die Zahlen wie folgt:[2]

 

                •              2017:     24.735 Anträge

                •              2018:     13.746 Anträge

                •              2019:     12.886 Anträge

                •              2020:     14.775 Anträge

                •              2021:     39.930 Anträge

                •              2022:     112.272 Anträge

                •              2023:     59.232 Anträge

                •              2024[3]:    24.941 Anträge

 

Diese Entwicklungen verdeutlichen die Notwendigkeit, den illegalen Grenzübertritt als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen. Ziel ist es, die bestehenden Lücken in der Rechtsordnung zu schließen und die Durchsetzung der Einreisebestimmungen sicherzustellen.

 

Angesichts der anhaltenden Herausforderungen durch illegale Migration und der damit verbundenen Kriminalität ist eine rasche gesetzgeberische Maßnahme erforderlich, um die österreichischen Grenzen zu schützen, die innere Sicherheit zu gewährleisten und die Durchsetzung der Einreisebestimmungen sicherzustellen.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. April 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Dr. Markus Tschank, Ing. Thomas Elian, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alma Zadić, LL.M. und Mag. Selma Yildirim.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Johanna Jachs gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 04 01

                            Mag. Johanna Jachs                                                      Mag. Klaus Fürlinger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] https://www.bmi.gv.at/301/statistiken/?utm_source=chatgpt.com

[2] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/293189/umfrage/asylantraege-in-oesterreich/?utm_source=chatgpt.com

[3] https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2024/Asylstatistik_Dezember_2024.pdf