535 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 781/A(E) der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klare außenpolitische Positionierung Österreichs zum fortbestehenden Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler Volksgruppe

Die Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Frage der Selbstbestimmung der Südtiroler ist keine historische Randnotiz, sondern eine bis heute ungelöste zentrale Grundsatzfrage europäischer Minderheitenpolitik.

Während die Autonomie Südtirols vielfach als „Erfolgsgeschichte“ dargestellt wird, zeigt die politische Realität, dass zentrale Fragen der Identität, der kulturellen Eigenständigkeit und der langfristigen Absicherung der Volksgruppenrechte weiterhin offen sind. Die Autonomie stellt ein Instrument des Minderheitenschutzes dar, kann jedoch das Selbstbestimmungsrecht als grundlegendes völkerrechtliches Prinzip nicht ersetzen.

Dennoch ist in der österreichischen Außenpolitik seit Jahren eine Entwicklung erkennbar, die dieses Recht zunehmend relativiert oder in eine bloß theoretische Größe verwandelt. Insbesondere durch missverständliche Formulierungen in offiziellen Berichten entsteht der Eindruck, als wäre die Selbstbestimmung durch die bestehende Autonomie bereits ausreichend verwirklicht.

Eine solche Sichtweise greift zu kurz und steht im Widerspruch zum völkerrechtlichen Grundsatz, wonach das Selbstbestimmungsrecht der Völker ein fortdauerndes Recht darstellt, das nicht durch einmalige politische Lösungen „verbraucht“ wird.

Zugleich ist festzuhalten, dass die historische Trennung Südtirols von Österreich gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung erfolgte und diese Frage bis heute nicht durch eine freie demokratische Willensentscheidung der Südtiroler selbst geklärt wurde.

Gerade vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in Europa, in denen Fragen der Selbstbestimmung und der staatlichen Zugehörigkeit zunehmend politisch thematisiert werden, ist es nicht nachvollziehbar, warum Österreich in Bezug auf Südtirol eine zurückhaltende und unklare Linie verfolgt.

Als Schutzmacht der deutschen und ladinischen Volksgruppe kommt Österreich jedoch eine besondere Verantwortung zu. Diese beschränkt sich nicht auf die Verwaltung der bestehenden Autonomie, sondern umfasst auch die politische Verpflichtung, grundlegende Rechte wie das Selbstbestimmungsrecht klar zu benennen und offen zu halten.

Ein glaubwürdiger Minderheitenschutz setzt voraus, dass zentrale Rechte nicht relativiert, sondern aktiv vertreten werden. Dazu gehört insbesondere die klare Feststellung, dass die Frage der Selbstbestimmung der Südtiroler weiterhin offen ist und letztlich nur durch die Bevölkerung selbst entschieden werden kann.

Es ist daher erforderlich, die bisherige außenpolitische Linie Österreichs in dieser Frage neu auszurichten und eindeutig zu formulieren.“


 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 14. April 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Christofer Ranzmaier die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Veit Valentin Dengler, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Peter Wurm, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Werner Kogler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Christofer Ranzmaier und Dr. Susanne Fürst gemäß § 35 Abs. 1 GOG-NR auf Einsetzung eines Unterausschusses des Außenpolitischen Ausschusses zur Vorbehandlung der Verhandlungsgegenstände im Bereich Südtirol sowie auf Zuweisung der Anträge der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Amnestie für die letzten noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer sowie späte Gerechtigkeit für bereits verstorbene Freiheitskämpfer (779/A(E)), betreffend Klares Bekenntnis Österreichs zum Schutz und Erhalt der Deutschen Schule in Südtirol (780/A(E)), und betreffend Klare außenpolitische Positionierung Österreichs zum fortbestehenden Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler Volksgruppe (781/A(E)) eingebracht.

Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Juni 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Mag. Selma Yildirim, Ing. Josef Hechenberger, Mag. Meri Disoski, Dominik Oberhofer sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.

Der Antrag der Abgeordneten Christofer Ranzmaier und Dr. Susanne Fürst gemäß § 35 Abs. 1 GOG-NR auf Einsetzung eines Unterausschusses des Außenpolitischen Ausschusses zur Vorbehandlung der Verhandlungsgegenstände im Bereich Südtirol sowie auf Zuweisung der Anträge der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Amnestie für die letzten noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer sowie späte Gerechtigkeit für bereits verstorbene Freiheitskämpfer (779/A(E)), betreffend Klares Bekenntnis Österreichs zum Schutz und Erhalt der Deutschen Schule in Südtirol (780/A(E)), und betreffend Klare außenpolitische Positionierung Österreichs zum fortbestehenden Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler Volksgruppe (781/A(E)) fand keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N).

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2026 06 16

                        Ing. Josef Hechenberger                                                   Petra Bayr, MA MLS

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau