536 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 779/A(E) der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Amnestie für die letzten noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer sowie späte Gerechtigkeit für bereits verstorbene Freiheitskämpfer

Die Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mehr als sechs Jahrzehnte nach dem Südtiroler Freiheitskampf ist die Frage der strafrechtlichen Verfolgung jener Männer, die sich für die Selbstbestimmung und die Rechte der deutschen und ladinischen Volksgruppe eingesetzt haben, bis heute nicht abschließend geklärt. Während es in einzelnen Fällen bereits zu Amnestien kam, sind nach wie vor ehemalige Südtirol-Aktivisten von einer Rückkehr in ihre Heimat ausgeschlossen.

Besonders schwer wiegt, dass seit Jahren eine politische Lösung verschleppt wird, obwohl die Zeit gegen die Betroffenen arbeitet. Mehrere Südtiroler Freiheitskämpfer sind inzwischen verstorben, ohne dass ihnen die Möglichkeit einer Rückkehr oder eine rechtliche Rehabilitierung gewährt wurde. Erst kürzlich ist mit Siegfried Steger ein weiterer Freiheitskämpfer verstorben, dem diese Gerechtigkeit bis zuletzt verwehrt geblieben ist.

Damit wurde nicht nur eine politische Verantwortung über Jahrzehnte hinweg aufgeschoben, sondern auch eine menschliche Dimension ignoriert: Den Betroffenen wurde die späte Gerechtigkeit verwehrt, die ihnen angesichts ihres Einsatzes und der historischen Umstände zugestanden wäre.

Bereits 1998 wurden vier Südtirol-Aktivisten durch den damaligen italienischen Staatspräsidenten begnadigt. Der Südtiroler Landtag hat im Jahr 2015 mit breiter Mehrheit eine Initiative zur Begnadigung der verbliebenen Freiheitskämpfer beschlossen. Auch auf parlamentarischer Ebene in Österreich wurde wiederholt auf eine Lösung gedrängt. Dennoch blieb eine umfassende politische Initiative bis heute aus.

Zusätzliche Brisanz erhielt die Thematik durch neue Erkenntnisse rund um einzelne historische Fälle, insbesondere im Zusammenhang mit den „Pusterer Buam“ oder mit der Causa „Porzescharte“, die erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit damaliger Verfahren aufwerfen, weshalb die Beteiligten in Verfahren in Österreich allesamt freigesprochen wurden. Zahlreiche Verurteilungen in Italien erfolgten in Abwesenheit, ohne angemessene Verteidigungsmöglichkeiten und unter politisch aufgeladenen Rahmenbedingungen.

In einem Europa, das sich zu Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und historischer Versöhnung bekennt, ist es nicht nachvollziehbar, dass diese Frage bis heute ungelöst bleibt. Es geht dabei nicht nur um eine juristische Bewertung, sondern um einen Akt politischer Verantwortung und menschlicher Gerechtigkeit.

Österreich kommt in dieser Frage eine besondere Rolle zu. Als Schutzmacht der Südtiroler Volksgruppe hat die Republik nicht nur eine historische, sondern auch eine politische und moralische Verpflichtung, sich aktiv für die Interessen der Betroffenen einzusetzen. Diese Verantwortung betrifft die Bundesregierung insgesamt, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegen-heiten und die Bundesministerin für Justiz.

Eine Amnestie für die letzten noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer wäre ein längst überfälliger Schritt, um ein historisches Kapitel würdig abzuschließen und gleichzeitig ein Zeichen der Versöhnung und Menschlichkeit zu setzen. Ebenso ist es geboten, den bereits verstorbenen Freiheitskämpfern zumindest posthum jene Anerkennung und Rehabilitierung zukommen zu lassen, die ihnen zu Lebzeiten verwehrt blieb.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 14. April 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Christofer Ranzmaier die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Veit Valentin Dengler, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Peter Wurm, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Werner Kogler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Christofer Ranzmaier und Dr. Susanne Fürst gemäß § 35 Abs. 1 GOG-NR auf Einsetzung eines Unterausschusses des Außenpolitischen Ausschusses zur Vorbehandlung der Verhandlungsgegenstände im Bereich Südtirol sowie auf Zuweisung der Anträge der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Amnestie für die letzten noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer sowie späte Gerechtigkeit für bereits verstorbene Freiheitskämpfer (779/A(E)), betreffend Klares Bekenntnis Österreichs zum Schutz und Erhalt der Deutschen Schule in Südtirol (780/A(E)), und betreffend Klare außenpolitische Positionierung Österreichs zum fortbestehenden Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler Volksgruppe (781/A(E)) eingebracht.

Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Juni 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Mag. Selma Yildirim, Ing. Josef Hechenberger, Mag. Meri Disoski, Dominik Oberhofer sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.

Der Antrag der Abgeordneten Christofer Ranzmaier und Dr. Susanne Fürst gemäß § 35 Abs. 1 GOG-NR auf Einsetzung eines Unterausschusses des Außenpolitischen Ausschusses zur Vorbehandlung der Verhandlungsgegenstände im Bereich Südtirol sowie auf Zuweisung der Anträge der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Amnestie für die letzten noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer sowie späte Gerechtigkeit für bereits verstorbene Freiheitskämpfer (779/A(E)), betreffend Klares Bekenntnis Österreichs zum Schutz und Erhalt der Deutschen Schule in Südtirol (780/A(E)), und betreffend Klare außenpolitische Positionierung Österreichs zum fortbestehenden Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler Volksgruppe (781/A(E)) fand keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N).

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2026 06 16

                        Ing. Josef Hechenberger                                                   Petra Bayr, MA MLS

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau