54 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 144/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBI. Nr. 60/1974 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. März 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Die Aufzählung der besonderen Erschwerungsgründe im Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetz-buch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 154/2015, ist eine bloß demonstrative. Ein besonderer Erschwerungsgrund für kriminelle Migranten findet sich bloß deshalb nicht darunter, weil der Gesetzgeber davon ausging, dass die Maßnahmen, welche das Fremdenpolizeigesetz vorsieht, ausreichen, um Missbräuche des Gastrechts zu sanktionieren.

 

Wie sich gezeigt hat, ist dies jedoch nicht der Fall. Vor allem bedingt durch Bindungen an völkerrechtliche Verträge sind oftmals angemessene Reaktionen - wie etwa Abschiebungen - auf Rechtsbrüche von straffällig gewordenen Migranten rechtlich unzulässig.

 

In der Vergangenheit hat Österreich unzähligen Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten Zuflucht gewährt. In den letzten Jahren kommt es unter anderem im Zuge von sogenannten ‚Flüchtlingswellen‘ zu unzähligen Grenzübertritten von Personen, welche zum Teil in Österreich Schutz suchen, zum Teil aber auch durchreisen. Insbesondere seit 2015 wurde es sichtbar, dass die Aufnahme-kapazitäten Österreichs überstrapaziert wurden.

 

Selbst während der ‚Corona-Pandemie‘ zeigt es sich, dass insbesondere in Österreich der Zustrom an Migranten nicht abreißt und die Anzahl von Asylanträgen nicht abnimmt.

 

Mit der zunehmenden Zahl von illegalen und legalen Migranten vergrößerte sich auch die Anzahl der von diesen begangenen Straftaten derart, dass inzwischen neben Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz vor allem strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen fremdes Vermögen sowie gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung auf der Tagesordnung stehen. Laut der Polizeilichen Kriminal-statistik 2023 des österreichischen Bundeskriminalamts kam es zu insgesamt 528.010 Anzeigen, ein Anstieg von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders besorgniserregend ist dabei die Zunahme schwerer Gewaltverbrechen wie Vergewaltigungen, deren Anzahl im Jahr 2023 auf 1.296 Fälle anstieg. Zudem wurden 20 Morde registriert, darunter zehn Frauenmorde. Ebenso alarmierend ist die hohe Zahl an Messerattacken mit insgesamt 8.951 Fällen schwerer oder gefährlicher Körperverletzung. Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz nahmen ebenfalls deutlich zu, mit insgesamt 3.359 Fällen allein im Jahr 2023.

 

Dabei zeigt sich, dass es sich um einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Personen mit Migrationshintergrund als Tätergruppe handelt. So lag in Wien der Anteil fremder Tatverdächtiger im Jahr 2023 bei 55,3 Prozent. Durch das massenhafte Auftreten solcher Straftaten wird letztlich auch die Sicherheit und der gesellschaftliche Frieden in unserem Land gefährdet.

 

Der Missbrauch des Gastrechts ist unzweifelhaft eine besonders verwerfliche Handlung, welche eine entsprechende Sanktionierung erforderlich macht. Die mit dem vorliegenden Initiativantrag angestrebte Gesetzesänderung stellt eine zum Schutz der österreichischen Gesellschaft und des friedlichen Zusammenlebens in unserem Land notwendige Regelung dar und soll nicht nur die besondere Unwertbedeutung des strafbaren Verhaltens herausstellen, sondern auch dazu beitragen, dass solche Taten unterbleiben sowie dem gesetzestreuen Einzelnen durch Abwehr von Gewalt und Willkür Freiheit verschaffen. Sie soll durch verstärkte Einwirkung auf den Täter zu seiner Besserung und somit zur Verhütung weiterer Verbrechen führen und durch Abschreckung das Rechtsbewusstsein und die Rechtstreue von Migranten stärken.

 

Beim Unrechtsgehalt wird hier nicht auf die Herkunft abgestellt, sondern auf das besonderes verwerfliche Verhalten/Handeln unter Ausnutzung des vom Staat gewährten Schutzes.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. April 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Dr. Markus Tschank, Mag. Manfred Sams, Bettina Zopf, Dr. Stephanie Krisper und Dr. Alma Zadić, LL.M.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Manfred Sams gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 04 01

                            Mag. Manfred Sams                                                      Mag. Klaus Fürlinger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann