541 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Bildungsausschusses

über den Antrag 504/A(E) der Abgeordneten Ricarda Berger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit Gender-Ideologie an Schulen!

 

Die Abgeordneten Ricarda Berger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Sprache ist nicht nur ein Mittel zur Verständigung, sondern Ausdruck unserer Kultur, unserer Geschichte und unserer gemeinsamen Identität. Die deutsche Sprache wird jedoch zunehmend durch künstliche Eingriffe ideologisch überformt. Das sogenannte „Gendern“ – ob mittels Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder anderer Sonderzeichen – stellt keine natürliche Entwicklung dar, sondern ist ein politisch motiviertes Experiment mit unserer Muttersprache.

Diese Praxis führt nicht zu mehr Verständigung, sondern im Gegenteil: zu Verwirrung, Brüchen in der Lesbarkeit und neuen Barrieren für Menschen, die auf klare und eindeutige Sprache angewiesen sind. Selbst der Rat für deutsche Rechtschreibung, das maßgebliche Gremium für die Sprachregeln im deutschsprachigen Raum, betont ausdrücklich, dass Sonderzeichen wie Genderstern, Unterstrich oder Doppelpunkt nicht Teil des amtlichen Regelwerks sind und dort auch keinen Platz haben.[1]

In Schulen ergeben sich daraus spezifische Probleme: Schulbücher, die gegendert geschrieben sind – insbesondere mit Schrägstrichen und Binnenzeichen – beeinträchtigen das flüssige Lesen massiv. Texte wirkten „zerhackt“ und erschweren vor allem Kindern mit Lernschwierigkeiten das schnelle Erfassen von Sinn und Inhalt. Zudem beklagen Eltern, dass gegenderte Aufgabenstellungen in Übungs- und Prüfungsaufgaben zu Irritationen führen und im schlimmsten Fall Leistungsbewertungen beeinflussen könnten.“

 

Der Bildungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. November 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Berichterstatterin Abgeordnete Ricarda Berger und die Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger. Anschließend vertagte der Bildungsausschuss die Beratungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G).

 

Der Bildungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Nico Marchetti, Ricarda Berger, Petra Tanzler, Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA, Mag. Katayun Pracher-Hilander und Paul Stich.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ricarda Berger, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Ferner beschloss der Bildungsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) folgende Feststellungen:

 

Der Bildungsausschuss stellt fest:

Der Bildungsausschuss geht davon aus, dass die im Antrag enthaltene Forderung bereits umgesetzt ist: In der Anfragebeantwortung vom 11.9.2025 durch den Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA zu der schriftlichen Anfrage (2915/J) der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung betreffend Einhaltung der amtlichen Rechtschreibregeln in Schulen und Behörden (2438/AB) wird auf die Fragen

    Erkennt das Bundesministerium für Bildung die Verbindlichkeit des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung des Rats für deutsche Rechtschreibung für den Schul- und Verwaltungsbereich in Österreich ausdrücklich an?

a.     Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?

b.     Wenn ja, warum wird Gendern im österreichischen Bildungswesen geduldet?

    Wie stellt das Ministerium sicher, dass sich die Lehrpläne und Prüfungsrichtlinien im Bereich Deutsch an die amtlichen Regeln des Rechtschreibrats halten - und nicht an subjektive politische Strömungen?

geantwortet:

„Das Bundesministerium für Bildung erkennt die Verbindlichkeit des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung auf Basis der Gemeinsamen Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom 1. Juli 1996 (kundgemacht mit der V. Sondernummer zum Verordnungsblatt für die Dienstbereiche der Bundesministerien für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten sowie für Wissenschaft, Verkehr und Kunst vom 15.11.1996, 11b. Stück, Jahrgang 1996) an. Die Regelungen wurden auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung bekannt gemacht. Link: Rechtschreibung“

Orientierung an den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung

Das Bundesministerium für Bildung (BMB) erkennt damit natürlich die Verbindlichkeit des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung – wie vom Rat für deutsche Rechtschreibung beschlossen – ausdrücklich für den Schul- und Verwaltungsbereich in Österreich an. Dieses Regelwerk ist verbindliche Grundlage für den Sprachgebrauch im Unterricht, bei Prüfungen sowie in amtlichen Schriftstücken. Daher ist auf Verständlichkeit, Lernbarkeit, Lesbarkeit, Vorlesbarkeit und Sprachrichtigkeit unter Einhaltung der grammatikalischen Regeln (Singular, Plural, Fälle etc.) zu achten.“

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Petra Tanzler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bildungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2026 06 17

                                  Petra Tanzler                                                            Hermann Brückl, MA

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023/ (aufgerufen am 25.09.2025)