55 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte und Volksanwaltschaft

über den Antrag 25/A(E) der Abgeordneten Elisabeth Heiß, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot politisch motivierter Kontokündigungen (Debanking)

 

Die Abgeordneten Elisabeth Heiß, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit sind zentrale Pfeiler einer demokratischen Gesellschaft. Der jüngste Trend des sogenannten ‚Debanking‘, also der willkürlichen Kündigung von Bankkonten politisch unbequemer Personen, Unternehmen oder Medien, stellt eine ernsthafte Bedrohung fundamentaler Menschenrechte dar.

Insbesondere alternative und patriotische Medien stehen im Fokus solcher Maßnahmen, die darauf abzielen, ihre wirtschaftliche Existenz zu zerstören und damit unliebsame Stimmen mundtot zu machen. Die Kündigung des Bankkontos des konservativ-freiheitlichen Magazins ‚FREILICH‘ durch die Steiermärkische Sparkasse, sowie die durch eine linke Kampagne forcierte Kündigung des Kontos des ‚Heimatkurier‘ durch die Bank N26, sind alarmierende Beispiele für diese Entwicklung.

Debanking als Angriff auf die Pressefreiheit

Die Kündigung von Bankkonten politisch nicht konformer Medien ist nicht bloß eine wirtschaftliche Schikane, sondern ein direkter Angriff auf die Pressefreiheit. Das Vorgehen, patriotische Medien wirtschaftlich ausbluten zu lassen, folgt einer klar erkennbaren Strategie: Kritische Berichterstattung soll unterbunden, alternative Meinungen sollen unterdrückt werden. Es ist untragbar, dass Banken, die für die wirtschaftliche Grundversorgung essenziell sind, zum Instrument politischer Diskriminierung werden. Damit wird nicht nur die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Medien gefährdet, sondern auch die Pluralität der Berichterstattung und somit die freie Meinungsbildung in Österreich massiv eingeschränkt.

Demokratische Grundrechte in Gefahr

Dieser Eingriff reiht sich ein in eine Vielzahl an freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, die derzeit auf EU- und nationaler Ebene umgesetzt werden. Während mit dem ‚Digital Services Act‘ soziale Plattformen zur Zensur verpflichtet werden und mit Gesetzen gegen ‚Desinformation‘ politisch missliebige Stimmen delegitimiert werden, geht das ‚Debanking‘ noch einen Schritt weiter: Es entzieht betroffenen Akteuren schlichtweg die wirtschaftliche Grundlage und verstößt damit gegen elementare Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaates.

Befürworter solcher Maßnahmen argumentieren oft mit der Vertragsfreiheit von Banken. Doch diese Argumentation greift zu kurz: Die Möglichkeit, ein Bankkonto zu führen, ist heutzutage eine Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe. Ohne Bankverbindung ist es faktisch unmöglich, am Geschäftsleben teilzunehmen. Die einseitige Kündigung eines Bankkontos aus politischen Motiven widerspricht daher dem Grundsatz der Gleichbehandlung und stellt somit einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. April 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Elisabeth Heiß die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Andreas Minnich, Petra Bayr, MA MLS und Mag. Agnes Sirkka Prammer sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Elisabeth Heiß, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 04 02

                             Dr. Gudrun Kugler                                                   Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann