550 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 481/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Schuh, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Abnahme nicht benötigter Covid-19-Impfstoffe
Die Abgeordneten Mag. Harald Schuh, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„In den vergangenen Jahren wurden durch die Teilnahme Österreichs am ‚Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement‘ in großem Ausmaß Impfstoffe eingekauft, die nicht benötigt wurden.[1] Konkret wurden bis dato mehr als 18 Millionen Covid-Impfungen im Wert von rund 300 Millionen Euro vernichtet, weitere rund zehn Millionen Dosen ans Ausland verschenkt.
Laut Bundesbudget 2025 sind 44 Millionen Euro für die Abnahme von weiteren 1,5 Millionen Covid‑19-Impfdosen vorgesehen, obwohl seit Jänner 2025 nur mehr rund 10.435 Impfungen in die elektronischen Impfpässe eingetragen wurden. Gleichzeitig liegen noch rund 545.000 Dosen auf Lager.
Gemäß Anfragebeantwortung 2484/AB[2] zur Anfrage 2959/J betreffend ‚Beschaffung von COVID-19-Impfdosen 2025 und 2026‘[3] bestehen für 2025 konkret Abnahme-verpflichtungen bei BioNTech/Pfizer von rund 1,8 Millionen Impfstoffdosen. Diese Dosen seien allerdings teilweise in das Jahr 2026 verschoben worden, sodass für 2025 die genannten rund 1,5 Millionen Impfstoffdosen und für 2026 knappe 300.000 Impfstoffdosen abzunehmen wären. Für Lagerung, Distribution, Zubehör und Entsorgung allein dieser noch heuer und kommendes Jahr abzunehmenden 1,8 Millionen Dosen fallen zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe an.
Es bestehen also weiterhin Verpflichtungen, die zu fortlaufenden Kosten führen. Die aus dieser Beschaffungspolitik resultierende Vernichtung großer Mengen Impfstoff, die Spenden von Millionen Dosen ans Ausland sowie die weitere finanzielle Belastung trotz praktisch nicht vorhandener Nachfrage stellen eine massive Steuergeld-verschwendung dar. Vor dem Hintergrund steigender Belastungen für Leistungsträger, Pensionisten und Familien ist eine Fortführung dieser Praxis gegenüber der österreichischen Bevölkerung völlig unvertretbar.
Im Mai 2023 wurden auf EU-Ebene in Verhandlungen mit BioNTech Pfizer die Annahmeverpflichtungen Österreichs für 2023 zwar von 9,8 Millionen Dosen auf 4,1 Millionen reduziert bzw. der Abnahmezeitraum verlängert. Laut dem damaligen grünen Gesundheitsminister Rauch erhöhte sich aber im Gegenzug der Stückpreis.
Im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Umgangs mit öffentlichen Mitteln gilt es jetzt unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um eine tatsächlich sinnvolle und nachhaltige Korrektur der Abnahmeverpflichtungen zu erreichen. Ziel dieser Verhandlungen muss sein, die noch bestehenden Abnahme- und Zahlungspflichten für Covid‑19-Impfstoffe zu unterbinden und die dadurch freiwerdenden Mittel zumindest so einzusetzen, dass sie für jene Arzneimittel und medizinischen Produkte verwendet werden, die in Österreich tatsächlich gebraucht werden.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Schuh die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Mag. Marie‑Christine Giuliani-Sterrer, BA, Mario Lindner und Fiona Fiedler, BEd sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Jänner 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich der Abgeordnete Mag. Christoph Pramhofer und der Ausschussobmann Abgeordnete Mag. Gerhard Kaniak. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. April 2026 abermals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Mag. Katayun Pracher-Hilander, Irene Eisenhut, Mario Lindner, Margreth Falkner, Mag. Harald Schuh, Petra Tanzler, Mag. Christoph Pramhofer und Johannes Gasser, BA Bakk. MSc sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig und der Ausschussobmann Abgeordnete Mag. Gerhard Kaniak. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA, Ralph Schallmeiner, Irene Eisenhut, Mag. Verena Nussbaum, Laurenz Pöttinger und Mag. Katayun Pracher-Hilander sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Schuh, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Laurenz Pöttinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 06 23
Laurenz Pöttinger Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstattung Obmann