555 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 420/A der Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz vom 29.November 1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit geändert wird (Schubhaft-Novelle)
Die Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. September 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die vorliegende Ergänzung von Art. 8 erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Schieflage in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Reichweite des Art 3 EMRK, die Abschiebungen selbst schwerer Straftäter mit deren unmenschlicher Behandlung gleichsetzt und folglich untersagt, obwohl das Völkerrecht keine weltweite Schutzverantwortung der Republik Österreich kennt und keine ernstzunehmenden Anzeichen für eine konkrete persönliche Gefährdung des Straftäters im Herkunftsstaat bestehen.
Damit hat sich der Gerichtshof im Bereich der Abschiebung straffällig gewordener Fremder von der Konventionsgarantie eines Lebens aller anderen Personen in Freiheit und Sicherheit entfernt, wie er im Wortlaut des Art 5 Abs. 1 lit f der EMRK oder auch in Art 33 Ziffer 2 der Genfer Flüchtlingskonvention zum Ausdruck kommt.
Auf die Spitze getrieben wurde diese Entwicklung zuletzt mit einer Entscheidung, die Republik Österreich zur Suche nach einem syrischen Straftäter zu verpflichten, der in Österreich rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt wurde und nach Verbüßung einer zweijährigen Haft nach Syrien abgeschoben wurde.
Derartige Gerichtsentscheidungen sind als ausbrechende Rechtsakte (ultra vires) zu beurteilen und bedürfen einer raschen Korrektur durch den Verfassungsgesetzgeber.
In diesem Sinne äußerte sich Bundeskanzler Dr. Christian Stocker (ÖVP) zuletzt wie folgt:
‚Wir werden die Stopptaste drücken [...] Wir haben kein Interesse, dass Menschen hier bleiben, die kein Aufenthaltsrecht haben.
[...]
‚Ich habe auch keine Verantwortung für jemanden, der in Österreich alle Chancen gehabt hat und sie dazu genutzt hat, dass er straffällig wird, eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren abgesessen hat und sein Aufenthaltsrecht verwirkt und verloren hat. Die Verantwortung, wo er ist und wie es ihm geht, liegt bei ihm. Und nicht bei mir.‘[1]
Der Bundeskanzler vermisst ‚rechtsstaatliche Instrumente‘, um Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan zu ermöglichen.[2] Der gegenständliche Antrag ist die erforderliche Grundlage, um die Verfassungskonformität der Ausweisung schwerer Straftäter im Rahmen der österreichischen Rechtsordnung sicherzustellen.“
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Sigrid Maurer, BA, Dr. Markus Tschank und Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Muna Duzdar.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Kühberger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 06 25
Andreas Kühberger Mag. Muna Duzdar
Berichterstattung Obfrau