556 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 417/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der ORF-Zwangsabgabe
Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der ORF erfüllt schon längst nicht mehr seinen eigentlichen Kernauftrag - die äquidistante Berichterstattung und Informationstätigkeit für alle Österreicher. Darüber hinaus ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich massiv überfinanziert, so erhält dieser aktuell jährlich ca. 700 Mio. € aus der zwangsweise zu bezahlenden ORF-Haushaltsabgabe. Das sind mehr als 2/3 seines jährlichen Gesamtbudgets.[1]
Mit der Umstellung von der GIS-Abgabe auf die Haushaltsabgabe mit Anfang 2024 wurde dem ORF ein noch größerer Kreis an Zwangsgebührenzahlern, als ohnehin schon vorhanden, erschlossen. Nun gibt es keine Möglichkeit mehr sich von der ORF-Zwangsabgabe abzumelden, selbst wenn man keinen Fernseher hat. Auch Unternehmen werden jetzt doppelt und dreifach zur Kasse gebeten, sie müssen je nach Anzahl der Mitarbeiter noch zusätzlich bis 100 Haushaltsabgaben pro Jahr zahlen.[2]
Ein völlig unhaltbarer Zustand, so werden in Österreich permanent alle Bürger durch die Regierung angehalten sich einzuschränken und zu sparen, das gilt allerdings offenbar nicht für den ORF, der gibt munter weiter mit Zwangsgebühren eingenommenes Geld für noch dazu qualitativ schlechte Sendungen und überbezahlte ‚Stars‘ aus.[3] Eine Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe würde nicht nur Bürgern und Unternehmen zugutekommen, sondern auch den ORF unter einen gewissen Spardruck setzen. Diese Voraussetzungen wären auch ein Anreiz, endlich eine Reform des ORF hin zu einem schlanken und modernen öffentlich-rechtlichen Sender zu ermöglichen. Es gibt unzählige Sparpotentiale gerade im Bereich der Verwaltung, hier gilt es anzusetzen.
Die Abschaffung der Rundfunkgebühren wäre in Österreich kein europäisches Novum, vielmehr haben eine ganze Reihe von Staaten in den letzten Jahren die Abschaffung der Rundfunkgebühren umgesetzt. So etwa Schweden (2019)[4], Dänemark (2022)[5], Frankreich (2022)[6] und die Slowakei (2023)[7]. In Großbritannien soll die Abschaffung per Ende 2026 erfolgen.[8] All die genannten Staaten haben die Zeichen der Zeit erkannt und sorgen mit der Abschaffung von Zwangsabgaben für eine Entlastung für die von hoher Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten geplagten Bürger ihrer Länder. Auch wird so den sich stärk geänderten Bedingungen auf dem Medienmarkt Rechnung getragen. Es braucht keine aufgeblasenen öffentlich-rechtlichen ‚Privilegienstadln‘, sondern vielmehr verschlankte aber effiziente öffentlich-rechtliche Rundfunksender, deren Auftrag die objektive Information der Bevölkerung ist. So auch in Österreich.
Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbstverständlich eine gewisse Art der finanziellen Unterstützung durch den Staat benötigt, er produziert im Idealfall auch öffentlich-rechtliche Inhalte, wäre das Mittel der Wahl hierfür ein mehrjähriger Finanzrahmenplan, wie vielfach bei staateigenen Betrieben erfolgreich eingesetzt. Damit werden sowohl die Österreicher entlastet als auch eine für alle Seiten planbare Redimensionierung des ORF durchgeführt. Daher muss die Finanzierung des ORF auf gänzlich neue Beine gestellt werden.“
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dr. Markus Tschank die Abgeordneten Henrike Brandstötter, Klaus Seltenheim und Sigrid Maurer, BA sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport MMag. Michaela Schmidt.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Klaus Seltenheim gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 06 25
Klaus Seltenheim Mag. Muna Duzdar
Berichterstattung Obfrau
[1] https://orf.at/nrwahl24/stories/3370650/
[2] https://www.wko.at/tourismus-freizeitwirtschaft/orf-beitragsgesetz-2024-haushaltsabgabe
[3] https://www.meinbezirk.at/c-wirtschaft/so-hoch-sind-die-spitzengehaelter-beim-orf a6613161
[4] https://www.krone.at/1718398
[5] https://kurier.at/kultur/rundfunkgebuehr-daenemark-beschliesst-abschaffung/314.110.823
[6] https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-rundfunkgebuehren-103.html
[7] https://www.mdr.de/medien360g/medienpolitik/oeffentlich-rechtlicher-europa-100.html
[8] https://www.zeit.de/kultur/2022-01/grossbritannien-boris-johnson-bbc-rundfunkgebuehren