558 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 964/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Heinrich Himmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Wettbewerbsbedingungen durch wirksame Importkontrollen bei Agrarerzeugnissen aus Drittstaaten sicherstellen

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Heinrich Himmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Juni 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die EU verfügt über die weltweit höchsten Lebensmittelsicherheitsstandards.

Diese sind nicht verhandelbar und werden auch bei Handelsabkommen sichergestellt.

Die österreichische Land- und Lebensmittelwirtschaft erfüllt täglich diese strengsten Qualitäts-, Umwelt-, Tierwohl- und Produktionsstandards. Diese hohen Anforderungen verursachen den heimischen bäuerlichen Familienbetrieben erhebliche Investitionen sowie laufende Mehrkosten, die ohne vergleichbare Anforderungen bei Importprodukten zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen würden. Gleichzeitig haben Konsumentinnen und Konsumenten zu Recht Anspruch auf sichere, hochwertige und nachhaltig produzierte Lebensmittel.

Diesen Entwicklungen wurde im Zusammenhang mit dem EU-MERCOSUR Partnerschaftsabkommen (EMPA), das zusätzliche Marktöffnungen für Agrarerzeugnisse aus Südamerika vorsieht, Rechnung getragen. Die im Zusammenhang mit dem Abkommen implementierten Schutzmaßnahmen - darunter verstärkte Importkontrollen, zusätzliche Audits in Drittstaaten sowie strengere Rückstandskontrollen - müssen konsequent umgesetzt werden, damit fairer Handel mit Partnerländern funktioniert.

Auch bei Agrarimporten etwa aus der Ukraine wird auf faire Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung europäischer Standards Bedacht genommen.

Das Prinzip gleichwertiger Produkt- und Qualitätsstandards für heimische und importierte Lebensmittel ist eine wichtige Voraussetzung für fairen Wettbewerb und wirksamen Konsumentenschutz.

Gerade in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten ist die Sicherung der heimischen Land- und Lebensmittelproduktion eine zentrale Frage der Versorgungssicherheit und strategischen Resilienz Österreichs und Europas. Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2025-2029 ausdrücklich dazu bekannt, dass Handel unter fairen Regeln stattfinden muss und EU-Qualitäts- und Produktionsstandards Voraussetzung für Agrarmarktöffnungen sind. Die Europäische Kommission hat sich ebenfalls in ihrer Mitteilung „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung" dazu verpflichtet, im Einklang mit internationalen Vorschriften kontinuierlich daran zu arbeiten, die Produktionsstandards für eingeführte Erzeugnisse, einschließlich Pestizide, stärker anzugleichen. Im Zeitraum 2026-2027 werden daher die Zahl der Prüfungen in Nicht-EU-Ländern um 50 % und die Zahl der an EU-Grenzkontrollstellen durchgeführten Prüfungen um 33 % erhöht. Die Europäische Kommission unterstützt auch die Mitgliedstaaten, die den Großteil dieser Kontrollen an den EU‑Außengrenzen durchführen.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Kühberger die Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger, Peter Schmiedlechner, Michael Fürtbauer, Manuel Pfeifer und Dipl.-Ing. Olga Voglauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.­Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.­Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Heinrich Himmer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: F, V, S, N, dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2026 06 26

                            Andreas Kühberger                                                    Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann