Entschließung

betreffend faire Wettbewerbsbedingungen durch wirksame Importkontrollen bei Agrarerzeugnissen aus Drittstaaten sicherstellen

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, werden ersucht,

       sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die vereinbarten Schutzklauseln und Sicherheitsvorkehrungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse konsequent umgesetzt werden;

•       auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die in der Europäischen Union nicht zugelassen sind und besonders gefährliche Eigenschaften aufweisen, bei Importprodukten aus Drittstaaten weiter verschärft werden können, sofern dies wissenschaftlich begründet und unionsrechtlich zulässig ist;

•       auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission u.a. für Carbendazim, Benomyl und Thiophanat-methyl rasch vorgelegt wird;

•       die Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln sowie die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- und Lebensmittelwirtschaft als strategische Priorität zu behandeln und auf faire Wettbewerbsbedingungen zu achten.