559 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 683/A(E) der Abgeordneten Michael Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der heimischen Landwirte und Konsumenten - sofortiger Importstopp für Agrarerzeugnisse, die nicht den österreichischen Standards entsprechen

Die Abgeordneten Michael Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das nach wie vor äußerst umstrittene Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Mercosur-Staaten wurde nun am Freitag, den 9. Jänner 2026 auf Botschafter Ebene von der erforderlichen Mehrheit der Mitgliedstaaten beschlossen.[1] Bereits am 17. Jänner 2026 wird nun EU­Kommissionpräsidentin Von der Leyen das Abkommen unterzeichnen.

 

‚Ursula von der Leyen hat die Einigung der EU­Länder auf das Freihandelsabkommen als ‚historisch‘ gepriesen: Sie freue sich darauf, zur Unterzeichnung des Abkommens nach Paraguay zu reisen, erklärte von der Leyen am Freitag. Laut dem argentinischen Außenministerium werde dies am 17. Jänner geschehen. ‚Dieses historische Handelsabkommen ist ein weiterer Beweis dafür, dass Europa seinen eigenen Kurs verfolgt und ein verlässlicher Partner ist‘, fügte die EU­Kommissionspräsidentin hinzu.‘[2]

 

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen, insbesondere auf die Landwirtschaft und damit in weiterer Folge auf die Konsumenten, ist diese von von der Leyen medial zum Ausdruck gebrachte Freude über die bevorstehende Unterzeichnung dieses Abkommens geradezu als Hohn zu bezeichnen.

 

Ein durch dieses Abkommen weitgehend unregulierter Freihandel mit Südamerika droht den europäischen Markt mit Rindfleisch und weiteren Agrarrohstoffen zu überschwemmen. Die Standards insbesondere im Tier- und Pflanzenschutz, unter denen Südamerika aktuell produziert, sind hierfür noch nicht ausreichend. Das stellt insbesondere eine enorme Gefahr für unsere kleinstrukturierte österreichische Rinder-Landwirtschaft dar.

 

Die letztlich ausverhandelten Schutzmaßnahmen ändern daran wohl kaum etwas und tragen angesichts der anhaltenden massiven Kritik der Bauern wohl nicht zum Abbau der Verunsicherung vor den zu erwartenden Belastungen bei, wie auch die entsprechenden Positionierungen der heimischen Landwirtschaft eindrucksvoll zeigen:

 

‚[…] Aus Sicht der Landwirtschaft bleibt es aber bei einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Abkommen in dieser Form. Für die Land- und Forstwirtschaft überwiegen die Risiken gegenüber den Chancen. […] Kritisiert wird von Seite der Landwirtschaftskammer weiterhin, dass die EU­Produktionsstandards betreffend Prozessqualität im Abkommen nicht durchgesetzt werden konnten und Bäuerinnen und Bauern in einen ungleichen Wettbewerb treten müssen. Zwar wurden seitens der EU­Kommission die oben angeführten Schutzmechanismen angekündigt und auch gesetzlich verankert, diese erscheinen aber nicht als ausreichend bzw. wirken sie erst im Nachhinein.‘[3]

 

Die Aussage von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, wonach ‚der Beschluss für unsere Landwirtschaft eine große Belastung sei‘[4] und wesentliche Probleme von Mercosur ungelöst bleiben, ist ein Ablenkungsmanöver der besonderen Art.

 

Hätte es diese Bundesregierung nämlich ernst gemeint mit einer ablehnenden Positionierung gegen Mercosur, hätte man zum einen versucht, auf Europäischer Ebene die Achse der Mercosur ablehnenden Mitgliedstaaten zu unterstützen, bzw. wäre, wie von uns in einem entsprechenden Antrag gefordert, gemäß Art. 218 Abs. 11 AEUV aktiv geworden.

 

So normiert Art. 218 Abs. 11 AEUV wie folgt:

 

‚Ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission können ein Gutachten des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit einer geplanten Übereinkunft mit den Verträgen einholen. Ist das Gutachten des Gerichtshofs ablehnend, so kann die geplante Übereinkunft nur in Kraft treten, wenn sie oder die Verträge geändert werden.‘[5]

 

Die in diesem Fall erfolgte demokratiepolitisch höchst bedenkliche Teilung des gemischten Abkommens ist entsprechenden Gutachten zufolge ein rechtswidriger Akt und nicht mit den EU­Verträgen vereinbar.

 

Denn man teilte das Abkommen in einen der ausschließlichen Kompetenz der EU zuzurechnenden handelspolitischen und einen weiterhin als gemischtes Abkommen ausgestalteten allgemein- und handelspolitischen Teil. Damit ergibt sich für die Europäische Kommission die komfortable Situation, dass für den Teil eines handelspolitischen Abkommens als Konsequenz das Einstimmigkeitsprinzip im Rat über dieses Abkommen fällt.

 

Im Gegensatz dazu hätte es bei einem Abschluss des vollumfänglichen Mercosur­Abkommens als gemischtes Abkommen Einstimmigkeit und damit eben die Ratifizierung durch die EU­Mitgliedstaaten gebraucht. Dieser demokratiepolitische Skandal und Putsch gegen die demokratische Mitsprache der Mitgliedstaaten ist massiv abzulehnen.

 

Während nun die österreichische Bundesregierung versucht, diese Niederlage für die heimische Landwirtschaft auszusitzen, wurde Frankreich bereits im Interesse der französischen Bauern aktiv, wie das Handelsblatt vom 7. Jänner 2026 berichtet:

 

‚Paris. Frankreich hat vor neuen Bauernprotesten gegen das Mercosur­Handelsabkommen ein Importverbot für Agrarerzeugnisse verhängt, die mit in Europa verbotenen Pestiziden behandelt wurden. Der Erlass greife ab sofort, bis die Europäische Kommission entsprechende Regelungen europaweit treffe, teilte die Regierung in Paris mit.

 

Bei den verbotenen Substanzen handelt es sich um gesundheitsgefährdende Pflanzenschutzmittel, die zur Behandlung von Obst und Gemüse, insbesondere von südamerikanischen Avocados, Mangos oder Guaven, verwendet werden.

 

Gerade in Frankreich protestieren Landwirte vehement gegen das umstrittene Mercosur­Abkommen der EU mit südamerikanischen Staaten. Sie lehnen den Handelspakt ab, weil sie unverhältnismäßige Konkurrenz durch günstige Importe aus Südamerika fürchten.‘[6]

 

Dazu wird auch in der ‚Österreichischen Bauernzeitung‘ vom 9. Jänner 2026 wie folgt berichtet:

 

‚Die französische Regierung macht beim Schutz ihrer Landwirte Ernst. Seit 8. Jänner 2026 müssen dort eingeführte Agrarerzeugnisse frei von Rückständen bestimmter, in der EU verbotener Pflanzenschutzmittel sein.

 

Wie Agra­Europe berichtet, betrifft dies Wirkstoffe wie Carbendazim, Benomyl, Glufosinat, Thiophanat­methyl und Mancozeb. Genau hingeschaut wird unter anderem bei Getreide und Kartoffeln, Zitrusfrüchten, Stein- und Kernobst sowie Tomaten.‘[7]

 

Aus diesem Grund fordern die unterfertigten Abgeordneten daher in Anlehnung an den französischen Vorstoß auch in Österreich ein umgehendes Importverbot für nicht den österreichischen Standards entsprechende Agrarerzeugnisse, wie dies nicht zuletzt auch von Seiten des Bauernbundes gefordert wird:

 

‚Der Niederösterreichische Bauernbund findet Gefallen am französischen Weg und fordert auch in Österreich einen sofortigen Importstopp für Waren, die nicht den heimischen Standards entsprechen. ‚Was für heimische Betriebe verboten ist, darf bei Importen nicht erlaubt sein‘, wird betont. Schutzmaßnahmen wie diese würden sowohl Konsumenten als auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft schützen, teilt man sinngemäß mit.

 

Schutz für regionale Landwirtschaft gefordert

 

Gerade im Zusammenhang mit dem Mercosur-Abkommen drohen heimische Bauern sonst billigen Importen aus Südamerika ausgeliefert zu sein. Regionale Lebensmittelerzeuger bräuchten Schutz, keine zusätzliche Benachteiligung und Bürokratie, wird ergänzt. Konsequente Kontrollen an den EU­Außengrenzen seien jetzt gefragt.7

 

Während sich die heimischen Bauern wesentlich strengeren Regeln zu unterwerfen haben, produziert die Konkurrenz in den Mercosur­Ländern auf Kosten von Umwelt, Tierwohl und Qualität. Seit Jahren weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein derartiges Abkommen im höchsten Maße verantwortungslos insbesondere gegenüber unseren bäuerlichen Familienbetrieben ist.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag zunächst in seiner Sitzung am 12. März 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Fürtbauer die Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Johannes Schmuckenschlager, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Peter Schmiedlechner. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

In seiner Sitzung am 26. Juni 2026 hat der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger, Peter Schmiedlechner, Michael Fürtbauer, Manuel Pfeifer, Dipl.‑Ing. Olga Voglauer und Andreas Kühberger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Kühberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2026 06 26

                            Andreas Kühberger                                                    Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] https://www.oe24.at/welt/eu-einigung-weg-fuer-mercosur-handelsabkommen-ist-frei/664561947 (aufgerufen am 13.01.2026)

[2] APA0408 5 WA 0971 WI/AA/Aktualisiert APA0392/09.01 Fr, 09.Jän 2026

[3] https://noe.lko.at/mercosur-handelsabkommen-wurde-beschlossen+2400+4353151 (aufgerufen am 13.01.2026)

[4] https://www.bmluk.gv.at/service/presse/landwirtschaft/2026/totschnig-zu-mercosur-widerstand-war-notwendig-werden-weiter-fuer-landwirtschaft-kaempfen.html (aufgerufen am 13.01.2026)

[5] https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:12008E218:de:HTML (aufgerufen am 15.10.2025)

[6] https://www.handelsblatt.com/politik/international/landwirtschaft-frankreich-verbietet-agrarimporte-mit-verbotenen-pestiziden/100189450.html (aufgerufen am 13.01.2026)

[7] https://bauernzeitung.at/artikel/niederosterreichwien/gleiche-standards-fur-agrarimporte (aufgerufen am 13.01.2026)