564 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Antrag 935/A der Abgeordneten August Wöginger, Kai Jan Krainer, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird
Die Abgeordneten August Wöginger, Kai Jan Krainer, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 11. Juni 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Politik leistet im Jahr 2027 einen weiteren Beitrag zur Budgetkonsolidierung, indem die Bezüge von Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern auf Bundesebene im kommenden Jahr nicht an die Inflation angepasst, sondern bloß um 1 % erhöht werden. Erfasst von dieser Maßnahme sind der Bundespräsident (§ 3 Abs. 1 Z 1), der Bundeskanzler (Z 2), der Vizekanzler (Z 3), der Präsident, der zweite Präsident und die dritte Präsidentin des Nationalrates (Z 4 und Z 8), die Bundesministerinnen bzw. -minister (Z 5), die Präsidentin des Rechnungshofes (Z 6), die Staatssekretärinnen bzw. -sekretäre (Z 7 und 10), die Obleute der Klubs des Nationalrates bzw. die geschäftsführenden Obleute (Z 9), die Mitglieder der Volksanwaltschaft (Z 11), die Mitglieder des Nationalrates (Z 12), die Präsidentin des Bundesrates bzw. der Präsident (Z 14), die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der bzw. des Vorsitzenden des Bundesrates (Z 15), die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat (Z 16) und die Mitglieder des Bundesrates (Z 17).
Die niedrigere Anpassung soll nachhaltig wirken. Die nächste Anpassung mit 1. Jänner 2028 wird daher für die in § 3 Abs. 1 genannten Organe die gemäß § 21 Abs. 24 erhöhten unterschiedlichen Ausgangsbeträge des Jahres 2027 zur Grundlage haben.“
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Stark die Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth, Kai Jan Krainer und MMag. Markus Hofer.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2026 06 26
Christoph Stark Gabriel Obernosterer
Berichterstattung Obmann