577 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 433/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aktuell wird die Digitalisierung in der österreichischen Verwaltung und im Zugang zu öffentlichen Leistungen und Förderungen als das einzig adäquate Mittel eines effizienten Staatswesens der Gegenwart und Zukunft dargestellt. Die Schlagwortkombinationen sind:

• Digitalisierung der Gesellschaft

• Digitalisierung der Verwaltung

• Digitalisierung der Wirtschaft

Damit scheint für den Verwaltungsstaat alles gesagt und erledigt. Dass hier Unmittelbarkeit und Bürgernähe und damit auch der Zugang zum Rechtsstaat für die Bürger als Normadressaten vielfach auf der Strecke zu bleiben droht, wird gerne ausgeblendet.

Der Zugang zum Rechtsstaat und die Möglichkeit, Sozialleistungen und Wirtschaftsförderungen oder Genehmigungen der Verwaltung auch analog und persönlich in Anspruch zu nehmen, werden immer weiter zurückgedrängt. Die Rechts- und Hilfesuchenden werden auf anonyme Internetangebote und nur mehr telefonisch oder per E-Mail erreichbare Service-Auskunftsstellen verwiesen.

Darunter leidet die Qualität der Beziehung der Bürger zu ihrem Staat und dessen Dienstleistungen. Ähnliches gilt für die Angebote der Daseinsvorsorge und weiterer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Grundbedürfnisse.

Die Konsequenz ist eine fortgesetzte Entfremdung der Bürger und eine Ausgrenzung all jener, die durch ihr Alter oder ihren gesundheitlichen Zustand Schwierigkeiten im Umgang mit digitalen Angeboten haben.

Vor diesem Hintergrund braucht es eine Garantie des Staates, dass der Einzelne auch unabhängig von Besitz und Gebrauch elektronischer Gerätschaften sein Recht auf den Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen wie Sozialleistungen und Wirtschaftsförderungen sowie Leistungen der Verwaltung hat, der unmittelbare Zugang zur Justiz und damit zum Rechtsstaat garantiert wird und die Angebote der Daseinsvorsorge ebenfalls für alle direkt verfügbar sind.

Ein barrierefreier Zugang ist insbesondere zu folgenden existenziellen Leistungen der Daseinsvorsorge sicherzustellen:

• Abwasserentsorgung/Wasserversorgung

• Bildung

• Brand- und Katastrophenschutz incl. Rettungswesen

• Elektrizitätsversorgung

• Friedhöfe/Krematorien

• Gasversorgung

• Geld- und Kreditversorgung

• Gewerbliche und hoheitliche Entsorgung/Kreislaufwirtschaft

• Gesundheit (Krankenhäuser, ambulante Versorgung, Vor- und Nachsorge, Pflege, permanente Verfügbarkeit von lebenswichtigen Produkten wie Arzneimitteln und Medizinprodukten für den Seuchen- und Katastrophenschutz, intensivmedizinische Ausrüstungen usw. auch unter extremen Umständen wie denen einer Pandemie)

• Kultur

• Öffentliche Sicherheit

• Justiz

• Post

• Straßenreinigung

• Telekommunikation/Internet

• Verkehrs- und Beförderungswesen (Schienen, Straßen, Wasserstraßen, Luftverkehr)

• Wohnungswirtschaft“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Oktober 2025 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Michael Seemayer und Ralph Schallmeiner. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. Februar 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Reinhold Binder, Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA und Peter Wurm sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch. Die Verhandlungen wurden abermals vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2026 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc und Andrea Michaela Schartel und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch. Die Verhandlungen wurden erneut vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juni 2026 abermals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Franz Jantscher, Andrea Michaela Schartel, Mag. Markus Koza, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Laurenz Pöttinger, Reinhold Binder, Barbara Teiber, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm und August Wöginger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann. Die Verhandlungen wurden neuerlich vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Juli 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Mag. Markus Koza, August Wöginger, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Laurenz Pöttinger, Franz Jantscher, Dr. Dagmar Belakowitsch, Barbara Teiber, MA, Maximilian Linder, Peter Wurm und Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2026 07 01

                         Mag. Verena Nussbaum                                                        Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann