58 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 121/A(E) der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichischer Einsatz gegen Atomwaffen

Die Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. März 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Von 3. bis 7. März 2025 fand in New York unter kasachischem Vorsitz das dritte Treffen der Vertragsstaaten des Vertrags über das Verbot von Atomwaffen vom 7. Juli 2017 (TPNW) statt.

Der TPNW enthält erstmals ein völkerrechtliches Verbot des Einsatzes und der Androhung eines Einsatzes von Atomwaffen. Dieses Verbot baut explizit auf den inakzeptablen humanitären Auswirkungen und Risiken von Atomwaffen auf. Der TPNW schafft zudem die rechtliche Basis für Abrüstungsschritte im Nuklearbereich, indem die Entwicklung, die Erprobung, der Erwerb, der Besitz, der Einsatz und andere mit Atomwaffen zusammenhängende Tätigkeiten verboten werden und Atomwaffenarsenale unumkehrbar und überprüfbar zu beseitigen sind. Ebenso enthalten sind Bestimmungen zur Opferhilfe, zur Sanierung der durch den Einsatz bzw. Test von Atomwaffen entstandenen Umweltschäden und zur Universalisierung des TPNW.

Der Vertrag ist gerade jetzt, in Zeiten hoher geopolitischer Spannungen, von größter Relevanz. Das globale Nuklearrisiko ergibt sich aus dem Fortbestand von ca. 12-13.000 Atomwaffen, die von neun Staaten gehalten werden und in fünfzehn Staaten positioniert sind, viele davon in hoher Alarmbereitschaft. Die Wahrscheinlichkeit für eine Detonation – sei es durch einen Unfall, eine Unachtsamkeit, eine Fehlkalkulation oder geplant – wird durch die wachsende Bedeutung und Betonung von Atomwaffen in den nuklearen Haltungen und Doktrinen verschärft. Hinzu kommen die qualitative Modernisierung und quantitative Vergrößerung der Atomwaffenarsenale.

Dabei muss absolut klar sein: Jeder Einsatz von Atomwaffen hätte katastrophale humanitäre und sicherheitspolitische Folgen. Über die unmittelbare Verwüstung hinaus würde ein solches Ereignis die humanitären Reaktionskapazitäten überfordern, grenzüberschreitende und globale Auswirkungen haben und kurz- und langfristige Folgen für die Umwelt, die sozioökonomische und nachhaltige Entwicklung, die Ernährungssicherheit und die Gesundheit heutiger und künftiger Generationen mit sich bringen. Die Ansammlung, Komplexität und Kettenreaktionen dieser Folgen würden die notwendige Reaktion unmöglich machen und die Sicherheit der gesamten Menschheit gefährden. Europa ist von den aktuell steigenden nuklearen Risiken besonders betroffen. Auch in Österreichs unmittelbarer Nachbarschaft sind Nuklearwaffen stationiert. Im Falle eines militärischen Konflikts können Nuklearanlagen und damit verbundene andere militärische/strategische Einrichtungen in solchen Staaten zu direkten und primären Zielen nuklearer Angriffe werden, die auch in Österreich zu einer schweren grenzübergreifenden radioaktiven Verseuchung und weiteren gravierenden Folgen führen können.

Umso wichtiger ist Österreichs Vorreiterrolle für multilaterale Initiativen zur nuklearen Abrüstung. Insbesondere durch die Betonung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den humanitären Folgen und Risiken von Atomwaffen wird das Bewusstsein gestärkt, dass ihre vollständige Beseitigung für die Sicherheit der Menschheit notwendiger und dringender denn je ist. Jeder Einsatz von Atomwaffen brächte katastrophale humanitäre Folgen globalen Ausmaßes mit sich.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. April 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter David Stögmüller die Abgeordneten Mag. Muna Duzdar und Veit Valentin Dengler.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Karoline Edtstadler, Petra Bayr, MA MLS, Veit Valentin Dengler, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag zum Entschließungsantrag 121/A(E) eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Das internationale nukleare Abrüstungs-, Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsregime steht unter großem Stress. Insbesondere der zentrale Nuklearwaffensperrvertrag (NPT) ist von einem massiven Glaubwürdigkeitsverlust einerseits durch die mangelnde Umsetzung der nuklearen Abrüstungszusagen und andererseits durch den steigenden Proliferationsdruck, wie etwa durch Iran, betroffen. Gleichzeitig droht der letzte bilaterale nukleare Rüstungskontrollvertrag (New START) zwischen den USA und Russland im Februar 2026 auszulaufen. Es droht eine verstärkte Dynamik eines neuen nuklearen Rüstungswettlaufs durch die qualitative Modernisierung und quantitative Vergrößerung der Atomwaffenarsenale in allen nuklear bewaffneten Staaten. Auch in Europa und Ostasien ist eine verstärkte Nuklearwaffendebatte in Gang gekommen, wodurch sich der nukleare Proliferationsdruck auch in andere Regionen weiter verstärken könnte.

Nukleare Risiken sind, wie etwa durch die unverantwortlichen Drohungen durch Russland, heute so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Die berühmte „Weltuntergangsuhr“ wurde daher heuer auf 89 Sekunden näher an Mitternacht gestellt, als jemals seit ihrem Bestehen im Jahr 1947. Die Gefahr nuklearer Detonationen - sei es durch einen Unfall, eine Unachtsamkeit, eine Fehlkalkulation oder geplant - wird durch die wachsende Bedeutung und Betonung von Nuklearwaffen in den nuklearen Haltungen und Doktrinen und durch neue Technologien, wie künstliche Intelligenz oder Cyberkapazitäten, verschärft. Die Nachhaltigkeit eines auf nuklearer Abschreckung aufbauenden Sicherheitsbegriff, ist daher äußerst prekär und fragwürdig.

Vom 28.4. bis 10.5.2025 findet in New York das Vorbereitungstreffen für die nächstjährige Überprüfungskonferenz des NPT statt. Der Erhalt dieses Vertrages und seine volle Umsetzung sind von zentraler Bedeutung für die internationale Sicherheit im vitalen Interesse Österreichs.

Nicht zuletzt wegen des Glaubwürdigkeitsverlustes des NPT wurde 2017, auch mit starkem Engagement durch Österreich, der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen (TPNW) verhandelt, der den NPT stärkt und dessen nunmehr drittes Treffen der Vertragsstaaten vom 3. bis 7. März 2025 in New York unter kasachischem Vorsitz stattfand.

Der TPNW wiederum enthält erstmals ein völkerrechtliches Verbot des Einsatzes und der Androhung eines Einsatzes von Atomwaffen. Dieses Verbot baut explizit auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den inakzeptablen humanitären Auswirkungen und Risiken von Atomwaffen auf. Der TPNW schafft zudem die rechtliche Basis für Abrüstungsschritte im Nuklearbereich, indem die Entwicklung, die Erprobung, der Erwerb, der Besitz, der Einsatz und andere mit Atomwaffen zusammenhängende Tätigkeiten verboten werden und Atomwaffenarsenale unumkehrbar und überprüfbar zu beseitigen sind. Ebenso enthalten sind Bestimmungen zur Opferhilfe, zur Sanierung der durch den Einsatz bzw. Test von Atomwaffen entstandenen Umweltschäden und zur Universalisierung des TPNW.

Der Vertrag ist gerade jetzt, in Zeiten hoher geopolitischer Spannungen und dem unter Druck stehenden nuklearen Regime, von größter Relevanz. Der Erhalt des nuklearen Tabus und die Prävention und Ächtung jedwedes Einsatzes von Nuklearwaffen und die Verringerung der nuklearen Risiken müssen ein zentrales Ziel der internationalen Staatengemeinschaft sein.

Jeder Einsatz von Nuklearwaffen hätte katastrophale humanitäre und sicherheitspolitische Folgen. Hilfsorganisationen warnen eindringlich, dass die Leistung adäquater humanitärer und medizinischer Hilfe nicht möglich wäre. Über die unmittelbare Verwüstung hinaus würde ein solches Ereignis grenzüberschreitende und globale Auswirkungen haben und kurz- und langfristige Folgen für die Umwelt, die sozioökonomische und nachhaltige Entwicklung, die Ernährungssicherheit und die Gesundheit heutiger und künftiger Generationen mit sich bringen. Die Ansammlung, Komplexität und Kettenreaktionen dieser Folgen würden die Sicherheit der gesamten Menschheit gefährden. Die Sorgen über diese Risiken und die aktuellen nuklearen Entwicklungen werden von der nichtnuklearen Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft immer eindringlicher zum Ausdruck gebracht.

Europa ist, wie auch Österreich in dessen unmittelbarer Nachbarschaft Nuklearwaffen stationiert sind, von den aktuell steigenden nuklearen Risiken stark betroffen. Daher ist es auch für Österreich weiterhin von zentraler Bedeutung, das Bewusstsein über und die Betonung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den humanitären Folgen und Risiken von Nuklearwaffen weiter zu verstärken.

Gerade in geopolitisch herausfordernden Zeiten ist es wichtig, das Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen weiter zu verfolgen. Internationale Sicherheit kann nicht nachhaltig durch die Drohung durch Massenvernichtung geschaffen oder bewahrt werden und ein Paradigmenwechsel wird angesichts der steigenden nuklearen Risiken ein immer dringenderes Erfordernis.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 121/A(E) der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Karoline Edtstadler, Petra Bayr, MA MLS, Veit Valentin Dengler, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2025 04 02

                               David Stögmüller                                                         Petra Bayr, MA MLS

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau