589 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Behinderteneinstellungsgesetz – BEinstG, BGBl. Nr. 22/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 10 wird nach Abs. 1c folgender Abs. 1d eingefügt:

„(1d) Zusätzlich zu den gemäß Abs. 1a zur Verfügung gestellten Mitteln sind zur Sicherstellung der Liquidität des Ausgleichstaxfonds aus allgemeinen Budgetmitteln im Jahr 2026 € 65 Mio., im Jahr 2027 € 45,1 Mio., im Jahr 2028 € 24,4 Mio. und ab dem Jahr 2029 € 14,8 Mio. jährlich für Maßnahmen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen dem Ausgleichstaxfonds zur Verfügung zu stellen.“

2. Dem § 25 wird folgender Abs. 32 angefügt:

„(32) § 10 Abs. 1d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/20xx tritt mit 01.09.2026 in Kraft.“