Textgegenüberstellung

Geltende Fassung

Vorgeschlagene Fassung

Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG)

Ausgleichstaxfonds

Ausgleichstaxfonds

§ 10. (1) bis (1c) ...

§ 10. (1) bis (1c) ...

 

(1d) Zusätzlich zu den gemäß Abs. 1a zur Verfügung gestellten Mitteln sind zur Sicherstellung der Liquidität des Ausgleichstaxfonds aus allgemeinen Budgetmitteln im Jahr 2026 € 65 Mio., im Jahr 2027 € 45,1 Mio., im Jahr 2028 € 24,4 Mio. und ab dem Jahr 2029 € 14,8 Mio. jährlich für Maßnahmen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen dem Ausgleichstaxfonds zur Verfügung zu stellen.

(2) bis (9) ...

(2) bis (9) ...

Inkrafttreten

Inkrafttreten

§ 25. (1) bis (31) ...

§ 25. (1) bis (31) ...

 

(32) § 10 Abs. 1d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/20xx tritt mit 01.09.2026 in Kraft.