596 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gerichtsmedizinische Leistungen in der Strafrechtspflege – Reihe BUND 2025/24 (III-191 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der

Bundesministerien für Frauen, Wissenschaft und Forschung sowie Justiz

betreffend Gerichtsmedizinische Leistungen in der Strafrechtspflege – Reihe BUND 2025/24

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 4. November 2025 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Christoph Zarits die Beratungen vertagt.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 8. September 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Markus Koza, MMag. Jakob Grüner, LL.M., Christian Lausch, Mag. Karin Greiner,
Mag. Sophie Marie Wotschke, Michael Fürtbauer und Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA
sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Thomas Elian gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Bericht des Rechnungshofes betreffend Gerichtsmedizinische Leistungen in der Strafrechtspflege – Reihe BUND 2025/24 (III-191 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2026 09 08

                              Ing. Thomas Elian                                              Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann