603 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über die Regierungsvorlage (590 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Um die Verordnung (EU) 2024/1347 anzuwenden, erfolgen Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 sowie dem Kinderbetreuungsgeldgesetz. In künftigen, auf Grundlage des Regierungsprogramms erfolgenden Reformen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik soll auf eine – diesem entsprechende – Harmonisierung der Regelungen sowie auf eine zielgerechtete und vereinheitlichte Ausgestaltung und Weiterentwicklung geachtet werden.

Grundversorgungsbeziehende sollen vom Kreis der anspruchsberechtigten Personen bei der Familienbeihilfe, die als Ausgleich der elterlichen Unterhaltslasten geschaffen wurde, ausgenommen werden. Zudem wird mit dem vorgeschlagenen Entwurf erwartet, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird.

Beim Kinderbetreuungsgeld erfolgen Anpassungen für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des vorgeschlagenen Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG (Sozialversicherungswesen) und Art. 10 Abs. 1 Z 17 B-VG (Bevölkerungspolitik).

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. September 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Daniela Gmeinbauer die Abgeordneten Christian Oxonitsch, Rosa Ecker, MBA, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc und Barbara Neßler sowie die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Bauer.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (590 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2026 09 09

                            Daniela Gmeinbauer                                                       Mag. Johanna Jachs

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau