604 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 505/A(E) der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abbau von Hürden bei Kinderbetreuungsgeldanträgen

 

Die Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Rund um das Kinderbetreuungsgeld gibt es seit Jahren anhaltende Kritik. Viele Eltern empfinden die bestehenden Verfahren als zu bürokratisch und schwer nachvollziehbar, dies deckt sich auch mit den Erhebungen der Volksanwaltschaft.

 

Zahlreiche Beratungsstellen, wie die Arbeiterkammer, berichten von einem anhaltend hohen Aufkommen an Anfragen. Allein im Jahr 2024 wurden nur in Wien rund 21.000 Eltern-Beratungen durch die AK durchgeführt, in vielen Fällen wegen Problemen mit Karenz, Kinderbetreuungsgeld oder Papamonat. Auch die Volksanwaltschaft bestätigt regelmäßig Beschwerden über lange Wartezeiten, komplizierte Verfahren und fehlende Rechtssicherheit. Immer wieder wenden sich verzweifelte Eltern an die Volksanwaltschaft, weil sie vergeblich auf das Kinderbetreuungsgeld oder andere Familienleistungen warten.[1]

 

Die Situation rund um das Kinderbetreuungsgeld zeigt weiterhin deutlichen Verbesserungsbedarf. Um ein aktuelles Stimmungsbild zu erhalten, wurde 2023 eine Online‑Befragung durch die AK durchgeführt, an der sich zahlreiche Eltern beteiligten. Dabei gaben 60 Prozent der Teilnehmer an, mit dem Kinderbetreuungsgeld gar nicht bis eher nicht zufrieden zu sein, während 40 Prozent eher bis sehr zufrieden sind. Zu den häufigsten Kritikpunkten zählen zu komplizierte Regelungen (62 Prozent), die Höhe und Verständlichkeit der Zuverdienstgrenzen (51 Prozent) sowie ein zu komplexes Antragsformular (45 Prozent).[2]

 

In der Praxis müssen viele Eltern zahlreiche Fristen und Formalvorgaben einhalten, um den Anspruch vollständig zu sichern. Es kommt immer wieder zu verzögerten Bearbeitungen oder fehlerhaften Anträgen, die zu Unsicherheit führen. Trotz digitaler Antragsmöglichkeiten bleibt das Verfahren aufwendig und zum Teil langwierig.

 

Besonders belastend sind Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes, die aufgrund formaler Fehler entstehen, etwa wenn im Mutter-Kind-Pass geringfügige Abweichungen vorliegen, obwohl alle Untersuchungen fristgerecht durchgeführt wurden, d.h. wenn bei der Eintragung durch Dritte Fehler gemacht wurden. Solche Fälle führen häufig zu finanziellen Nachteilen, obwohl kein tatsächliches Fehlverhalten vorliegt.

 

Auch die Volksanwaltschaft weist regelmäßig auf Missstände hin und hält fest, dass Familien zum Teil über einen sehr langen Zeitraum auf ihr Geld warten müssen. Mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen bestätigten, dass Verwaltungsvorgaben rechtswidrig waren. Dennoch hat sich an der Vollzugspraxis bisher kaum etwas geändert, was zu weiteren Beschwerden führt.

 

Das aktuelle Kinderbetreuungsgeldsystem ist von einer übermäßigen Regelungsdichte und komplizierten Verwaltungsabläufen geprägt. Darauf weist auch die Volksanwaltschaft in ihrem jährlichen Bericht 2025 hin, den sie gemeinsam mit der Arbeiterkammer unter dem Titel ‚Täglich grüßt das Murmeltier: Immer noch Verzweiflung beim Kinderbetreuungsgeld‘ veröffentlicht hat.[3], [4] Die Vielzahl an Vorgaben, unübersichtliche Verfahren und ein schwer nachvollziehbarer Vollzug führen dazu, dass insbesondere heimische Familien im Alltag übermäßig belastet werden. Der Zugang zu einer eigentlich unterstützenden Leistung ist damit oftmals mit erheblichen Hürden verbunden.

 

In der Praxis kommt es daher regelmäßig zu Verzögerungen in der Bearbeitung, fehlerhaften Bescheiden und langen Wartezeiten. Der bürokratische Aufwand ist hoch, die Verfahren sind wenig transparent, und die Kommunikation zwischen den zuständigen Stellen ist vielfach unzureichend. Für Eltern bedeutet das eine erhebliche Unsicherheit und erschwerte finanzielle Planung in einer ohnehin fordernden Lebensphase.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Jänner 2026 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Rosa Ecker, MBA die Abgeordneten Süleyman Zorba, Margreth Falkner, Bernhard Herzog und Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher sowie die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Bauer. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. September 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Rosa Ecker, MBA die Abgeordneten Bernhard Herzog, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler und Barbara Neßler sowie die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Bauer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Bernhard Herzog und Johannes Gasser, BA Bakk. MSc einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend weitere Entbürokratisierung und Vereinfachung für Familien bei der Beantragung von Kinderbetreuungsgeld eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Um Eltern so gut wie möglich zu entlasten, wurden in den vergangenen Jahren bereits wesentliche Verbesserungen umgesetzt - so wurde bspw. der Familienzeitbonus auf rund 1.700 Euro verdoppelt und für Geburten ab 1. Jänner 2023 seine Anrechnung auf ein später vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld abgeschafft. Längere Antragsfristen, Änderungsmöglichkeiten nach der Antragstellung und höhere Zuverdienstgrenzen bringen weitere Entlastungen für Familien.

 

Dass diese Maßnahmen einen positiven Effekt haben, wurde vom Österreichischen Institut für Familienforschung (ÖIF) messbar festgestellt. Wie Evaluierungen zeigen, sind Eltern sehr zufrieden mit den Wahlmöglichkeiten, die vor allem das Kinderbetreuungsgeld bietet. Die große Mehrheit der jährlich über 100.000 Fälle verläuft im Vollzug problemlos. Die Abläufe werden laufend evaluiert, um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten.

 

Der Weg der Vereinfachungen für Eltern soll deshalb auch gemäß Regierungsprogramm fortgesetzt werden. Konkret sind weitere Prozessverbesserungen, Digitalisierung und Transparenz, die regelmäßige Evaluierung der Zuverdienstgrenzen sowie Vollzugsvereinfachungen für selbständig erwerbstätige Eltern vorgesehen Seit 2023 wird zur Digitalisierung des KBG-Vollzuges seitens der ÖGK das Projekt ‚österreichischer Workflow‘ (+Anbindung der SVS) umgesetzt. Die Fallbearbeitung soll dadurch beschleunigt und die Zufriedenheit der Eltern bei kürzeren Bearbeitungsdauern gesteigert werden.

 

Das aktuelle Regierungsprogramm sieht die Einsetzung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Stärkung der Partnerschaftlichkeit und Väterbeteiligung vor. Diese Arbeitsgruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Sozialpartnerorganisationen, dem Familienpolitischen Beirat, Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts sowie Fachexpertise aus der Wissenschaft zusammensetzt, soll bis Ende 2026 u.a. Ideen für Anreize für mehr Väterbeteiligung liefern. Beim Kick-off Termin, der am 30. April 2026 im Bundeskanzleramt stattgefunden hat, wurden bereits erste Ideen und Vorschläge gesammelt, die sich u.a. auch den rechtlichen Rahmenbedingungen – wie etwa dem KBG-Bezug – widmen. Für die Folgesitzung im Oktober 2026 ist geplant, die eingebrachten Ideen und Vorschläge zu konkretisieren und zu verdichten.“

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 505/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2026 09 09

               Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler                                           Mag. Johanna Jachs

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau



[1] https://www.diepresse.com/19664788/irres-system-ak-und-volksanwaltschaft-kritisieren-huerden-beim-kinderbetreuungsgeld (aufgerufen am 13.10.2025)

[2] https://wien.arbeiterkammer.at/service/presse/Kinderbetreuungsgeld.html (aufgerufen am 13.10.2025)

[3] https://wien.arbeiterkammer.at/kinderbetreuungsgeld_update (aufgerufen am 13.10.2025)

[4] https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Presse/Presseunterlagen/
Presseunterlage_Kinderbetreeungsgeld_09.05.2025.pdf
(aufgerufen am 13.10.2025)