605 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Familie und Jugend
über den Antrag 513/A(E) der Abgeordneten Maximilian Weinzierl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechte Entlohnung für Grundwehrdiener sicherstellen – Entgelt für Grundwehrdiener endlich auf die Höhe der Mindestsicherung anheben
Die Abgeordneten Maximilian Weinzierl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Junge Österreicher, die ihren Grundwehrdienst leisten, übernehmen in einer herausfordernden Lebensphase Verantwortung für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes. Sie stellen ihr persönliches Wohl oft hinten an, um ihren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres zu leisten. Dieses Engagement verdient nicht nur Respekt und Anerkennung, sondern auch eine faire und zeitgemäße finanzielle Abgeltung.
Derzeit liegt das Entgelt für Grundwehrdiener jedoch deutlich unter dem Niveau der Mindestsicherung. Das bedeutet: Junge Männer, die sich für einen Dienst an der Republik Österreich entscheiden, erhalten weniger finanzielle Abgeltung als Personen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, aber staatliche Unterstützung beziehen. Eine solche Ungleichbehandlung ist weder nachvollziehbar noch gerecht. Sie vermittelt das falsche Signal – nämlich, dass tatkräftiger Einsatz und Verantwortung für das Gemeinwohl finanziell weniger wert sind als passiver Leistungsbezug.
Es darf nicht sein, dass in Österreich jene, die Dienst an der Republik leisten, schlechter gestellt sind als Personen, die keinen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft erbringen, wie etwa Asylberechtigte. So erhalten Asylberechtigte, je nach Bundesland, bis zu rund 1.200 €[1] pro Monat an Mindestsicherung, während Grundwehrdiener nur rund 600 €[2] monatlich für ihren Dienst erhalten. Diese Schieflage untergräbt das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, das für eine funktionierende und gerechte Gemeinschaft unverzichtbar ist.
Eine Anhebung der Bezüge für Grundwehrdiener auf zumindest die Höhe der Mindestsicherung ist daher dringend notwendig. Sie wäre ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung und würde die Attraktivität des Bundesheeres als Ausbildungs- und Charakterbildungsstätte für junge Menschen erheblich stärken.
Gerade in diesen herausfordernden Zeiten muss der Staat jene besonders unterstützen und würdigen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und aktiv zum Schutz österreichischen Bevölkerung beizutragen. Ein angemessenes Entgelt ist Ausdruck dieser Wertschätzung und ein notwendiger Schritt, um Fairness, Respekt und das Leistungsprinzip wieder ins Zentrum staatlichen Handelns zu rücken.“
Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Jänner 2026 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Manuel Litzke, BSc (WU) die Abgeordneten Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Paul Stich, Süleyman Zorba und Lukas Brandweiner. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.
Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. September 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Harald Thau, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Lukas Brandweiner und Ralph Schallmeiner.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Maximilian Weinzierl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Bernhard Herzog und Johannes Gasser, BA Bakk. MSc einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend finanzielle Attraktivierung des Grundwehrdienstes im Rahmen der Reform des Wehr- und Wehrersatzdienstes eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Lukas Brandweiner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 513/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2026 09 09
Lukas Brandweiner Mag. Johanna Jachs
Berichterstattung Obfrau