Entschließung
betreffend finanzielle Attraktivierung des Grundwehrdienstes im Rahmen der Reform des Wehr- und Wehrersatzdienstes
Die Bundesministerin für Landesverteidigung wird ersucht, die im Vortrag an den Ministerrat 60c/33 vom 27. Juli 2026 vorgesehenen Maßnahmen zur finanziellen Attraktivierung des Grundwehrdienstes, insbesondere die mit 1. Jänner 2027 vorgesehene Erhöhung der finanziellen Vergütung für Grundwehrdiener auf 1.000 Euro pro Monat, im Rahmen der Reform des Wehr- und Wehrersatzdienstes umzusetzen.