Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Restrukturierungsordnung und das Unternehmensreorganisationsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes

Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz – BUAG, BGBl. Nr. 414/1972, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/2025 und die Bundesministeriengesetznovelle 2025, BGBl. I Nr. 66/2026, wird wie folgt geändert:

1. In § 33b Abs. 1 wird nach dem Wort „betreiben“ die Wortfolge „(§ 23d BMSVG bleibt unangewendet)“ eingefügt.

2. In § 33b Abs. 2 wird die Wortfolge „§ 3 Abs. 7 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993,“durch die Wortfolge „§ 20b Z 4 BMSVG“ ersetzt.

3. In § 33b Abs. 3 wird die Wortfolge „§ 5 Abs. 1 Z 13 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993,“durch die Wortfolge „§ 20b Z 12 BMSVG“ ersetzt.

4. Dem § 40 wird folgender Abs. 53 angefügt:

„(53) § 33b Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2026 treten mit 1. Jänner 2028 in Kraft.“

Artikel 2

Änderung der Restrukturierungsordnung

Die Restrukturierungsordnung – ReO, BGBl. I Nr. 147/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 wird nach Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

      „2a. Betriebliche Vorsorgekassen gemäß § 18 Abs. 1 BMSVG,“

2. In § 48 wird dem bisherigen Text die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 2 Abs. 1 Z 2a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/20XX tritt mit 1. Jänner 2028 in Kraft.“

Artikel 3

Änderung des Unternehmensreorganisationsgesetzes

Das Unternehmensreorganisationsgesetz – URG, BGBl. I Nr. 114/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 43/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 wird das Wort samt Satzzeichen „Pensionskassen,“ durch die Wortfolge „Pensionskassen, Betriebliche Vorsorgekassen,“ ersetzt.

2. Dem § 30 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/20XX tritt mit 1. Jänner 2028 in Kraft.“