608 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (589 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz geändert wird
Allgemeiner Teil
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Zu Artikel X (Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes):
Zur Sicherstellung der Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wurden dem Ausgleichstaxfonds ab dem Jahr 2020 zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie sowie der aufgetretenen außerordentlichen Teuerungssituation zusätzliche Mittel aus dem allgemeinen Budget zur Verfügung gestellt. Durch zielgerichteten Einsatz der Mittel und bedarfsgerechten Aus- und Aufbau der entsprechenden Angebote konnten negative Folgen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt bisweilen weitestgehend vermieden bzw. abgefedert werden. Um das mit diesen Mitteln aufgebaute Ausgabenniveau schrittweise an das reguläre Einnahmenniveau iSd. §§ 9 und 10 Abs. 1a BEinstG anzupassen, sollen die die hiefür erforderlichen Mittel dem Ausgleichstaxfonds aus allgemeinen Budgetmitteln in absinkender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Dadurch soll einerseits die Liquidität des Ausgleichstaxfonds sowie andererseits der Beibehalt der notwendigen Unterstützungsstruktur zur Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Anbetracht der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation sichergestellt werden.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 09. September 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum die Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Heike Eder, BSc MBA, Ralph Schallmeiner, Fiona Fiedler, BEd und Norbert Sieber sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (589 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2026 09 09
Mag. Verena Nussbaum Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann