627 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 1020/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) geändert wird

Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. September 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Um den massiven Preissteigerungen bei Treibstoffen infolge des rasanten Anstiegs der Ölpreise entgegenzuwirken, wurde mit der Novelle des Mineralölsteuergesetzes 2022, BGBl. I Nr. 12/2026, für die wichtigsten Treibstoffe im Verordnungswege eine budgetneutrale Abgeltung der mit den Preissteigerungen einhergehenden Mehreinnahmen im Bereich der Umsatzsatzsteuer im Wege einer Absenkung der Mineralsteuer ermöglicht. Voraussetzung für die Erlassung einer solchen Verordnung zur Absenkung der Mineralölsteuer ist die Erlassung einer Verordnung gemäß § 5aa Preisgesetz 1992, BGBl. Nr. 145/1992, betreffend Margenbegrenzungen.

In den Monaten Oktober und November soll als Vorgriff auf die durch die jüngsten Preissteigerungen erwarteten Mehreinnahmen beim Energiekrisenbeitrag Fossil (EKB-F) im Erhebungszeitraum 2026, die Mineralölsteuer stärker – und zwar um jeweils bis zu 67 Euro je 1.000 l Benzin gemäß Abs. 1 lit. a oder Gasöl gemäß Abs. 1 lit. b – abgesenkt werden können. Details dieser Senkung der Mineralölsteuersätze sollen aus Gründen administrativer Vereinfachung und im Interesse größtmöglicher Flexibilität weiter per Verordnung festgelegt werden. Wie bisher wird die Verordnung zur Absenkung der Mineralölsteuersätze pro Kalendermonat erlassen und ist an die Erlassung einer Verordnung gemäß § 5aa Preisgesetz 1992 geknüpft.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. September 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Kai Jan Krainer die Abgeordneten Mag. Arnold Schiefer, Mag. Paul Hammerl, MA, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Mag. (FH) Kurt Egger, Mag. Andreas Hanger, Dr. Barbara Kolm und Michael Fürtbauer sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2026 09 28

                                Kai Jan Krainer                                                         Andreas Ottenschläger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann