629 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1019/A(E) der Abgeordneten Andreas Kühberger, Michael Seemayer, Ines Holzegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten vor unseriösen Praktiken beim mobilen Goldankauf“

Die Abgeordneten Andreas Kühberger, Michael Seemayer, Ines Holzegger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den vergangenen 18 bis 21 Monaten hat der Goldpreis historisch hohe Werte erreicht und die Marke von teils über 4.000 US-Dollar je Unze überschritten. Gemeinsam mit der allgemeinen Inflation der letzten Jahre spüren viele Bürgerinnen und Bürger einen erhöhten Liquiditätsbedarf. Diese Entwicklung hat einem Geschäftsmodell zusätzlichen Zulauf verschafft, das in Teilen mit fragwürdigen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht wird: dem mobilen, kurzfristig agierenden Goldankauf.

Über Inserate in Printmedien – häufig in regionalen Wochenzeitungen oder Flugblättern – sowie über gezielte Werbung in sozialen Medien wenden sich diese Ankäufer bevorzugt an ältere sowie vermeintlich vermögendere Personen. Insbesondere im ländlichen Raum dürfte dabei ein psychologischer Faktor eine Rolle spielen: Aus Scham oder aus Sorge vor Getuschel im Ort weichen manche Menschen dem Gang zum vertrauten, etablierten Juwelier aus und wenden sich stattdessen an scheinbar diskretere, auswärtige Ankäufer, die sich häufig nur für wenige Tage in Hotelzimmern, gemieteten Gasthaussälen oder im eigenen Fahrzeug aufhalten.

Berichten zufolge kommt es dabei in Einzelfällen zu einem spürbaren Verkaufsdruck sowie zu Koppelungsgeschäften, etwa in der Form, dass ein Pelz nur unter der Bedingung eines gleichzeitigen Goldverkaufs angekauft wird. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit diesen Praktiken wiederholt folgende Problemfelder genannt:

1.     Erreichbarkeit: Manche Ankäufer sind nur wenige Tage im Land und im Nachhinein nur schwer postalisch oder rechtlich erreichbar.

2.     Preistransparenz: Es gibt Hinweise darauf, dass mitunter Preise gezahlt werden, die deutlich unter marktüblichen Richtwerten – etwa jenen der ÖGUSSA – liegen.

3.     Technische Prüfung: Es bestehen Zweifel, ob die verwendeten Waagen durchgehend den österreichischen Eichvorschriften entsprechen; die verlässliche Feststellung von Material und Goldwert im Rahmen von Kontrollen erfordert regelmäßig den Beizug von Sachverständigen.

4.     Abgaben- und Geldwäschekontrolle: Beim Fehlen von Registrierkassen ist nicht auszuschließen, dass Einnahmen am Fiskus vorbeigeschleust werden; zudem stellt sich die Frage, ob die Sorgfaltspflichten der Geldwäschebestimmungen beim Ankauf von Edelmetallen gegen Bargeld durchgängig eingehalten werden.

Diese Praktiken bringen zudem jene österreichischen Juwelierinnen und Juweliere, die sich an gesetzliche Vorgaben, Steuernormen und Eichvorschriften halten und im fairen Wettbewerb stehen, in Verruf.

Um Konsumentinnen und Konsumenten besser zu schützen und faire Marktbedingungen zu stärken, erscheint es sinnvoll, mögliche Maßnahmen in diesem Bereich zu prüfen und, wo zweckmäßig, umzusetzen.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. September 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Andreas Kühberger, die Abgeordneten Michael Seemayer, Dr. Alma Zadić, LL.M., Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Mag. Lukas Hammer, Peter Schmiedlechner, Dr. Christoph Matznetter, Michael Oberlechner, MA, Ines Holzegger und der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Kühberger, Michael Seemayer, Ines Holzegger, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: F, V, S, N, dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2026 09 29

                            Andreas Kühberger                                                                Peter Wurm

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann