640 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 502/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewaltschutzpaket I

Die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Online-Zeitschrift ‚Beobachter-Online‘ berichtete über den Kampf des Herrn Marcel Jeninga gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. In diesem Bericht wird insbesondere auf ein Pädophilen-Handbuch im Darknet eingegangen, welches als 1000-seitiges PDF heruntergeladen werden kann. Es wird die Anatomie von Kindern, ob männlich oder weiblich, und wie der Missbrauch ohne sichtbare Verletzungen vollzogen werden kann, beschrieben:

‚[…] Es beschreibt auf zirka 1.000 Seiten in englischer Sprache detailliert in mehreren Stufen das Vorgehen, wie ein Täter, ohne Spuren zu hinterlassen, ein Kind sexuell missbrauchen kann (der ‚Beobachter‘ hatte darüber bereits berichtet).

In dem Handbuch werden mögliche Risiken, die Vorgehensweise, wie man das Vertrauen eines Kindes erlangen kann sowie strategisch günstige Orte, an denen sich potentielle Opfer am besten überwältigen lassen, gezeigt. Es werden sogar die Vorgehensweisen für verschiedene Altersgruppen dargelegt.

Für jede eigene Gruppe gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Zur Erklärung wird dabei genau die Anatomie eines Kindes, sowohl Mädchen als auch Jungen, beschrieben. ‚Dazu gehört auch eine Zeichnung der kindlichen Hand‘, so Jeninga. Dadurch sollen Verletzungen und damit Spuren vermieden werden. […]‘[1]

Nicht nur, dass im Darknet solche Anleitungen heruntergeladen werden können, können auch Kindersexpuppen ohne Probleme über Online-Plattformen gekauft werden. Die Puppen werden in verschiedenen Größen angeboten und aus China versandt. Neben diesem besonders verstörenden Produkt finden sich aber auch noch Dutzende weitere Ganzkörper-Puppen, die mehrere Hundert Euro kosten. Mit einer Größe von 125 Zentimeter und einem Gewicht von 20 Kilogramm sind auch sie eindeutig einem Kinderkörper nachempfunden.[2]

In Dänemark wurde 2020 der Kauf von Kindersexpuppen verboten, um dem Kindes-missbrauch nicht Vorschub zu leisten.[3]

Sexueller Missbrauch an Kindern und unmündigen Minderjährigen ist kein Vergehen, sondern ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit – ein Mord an Kinderseelen. Wer Kinder quält, missbraucht oder sich an deren Leid ergötzt, zerstört Vertrauen, Unschuld und Zukunft. Wer solche Verbrechen digital speichert, konsumiert oder verbreitet, ist Mittäter an der fortgesetzten Verletzung der Schwächsten. Dass unser Strafrecht in diesem Bereich versagt, ist mittlerweile offensichtlich – zu viele aktuelle Fälle belegen das erschütternd deutlich.

Der Fall Florian Teichtmeister hat auf dramatische Weise gezeigt, wie groß die Diskrepanz zwischen öffentlichem Rechtsempfinden und tatsächlicher Straf-zumessung ist. Ein Mann, der über 70.000 Dateien mit bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial – viele davon mit Gewalttexten versehen – besaß, wurde zu zwei Jahren bedingt verurteilt. Er durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Dass jemand, der sich an der sexualisierten Ausbeutung von Kindern beteiligt, mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, während Wirtschaftsbetrüger oft jahrelang ins Gefängnis müssen, zeigt ein eklatantes Ungleichgewicht in der Bewertung von Schuld und Gerechtigkeit.

Ebenso erschütternd war der Fall einer Jugendbande in Wien, die eine Zwölfjährige über Monate hinweg sexuell missbraucht, gefügig gemacht und mit Videos erpresst haben soll. Obwohl die Beweislage schwerwiegend erschien, kam es zu einem Freispruch in erster Instanz – ein Urteil, das die Bevölkerung fassungslos zurückließ. Solche Entscheidungen nähren den Eindruck, dass in Österreich der Täterschutz oft höher gewichtet wird als der Schutz der Opfer. Diese Wahrnehmung ist verheerend für das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Täter sitzen ihre Strafe ab – sofern überhaupt eine verhängt wird. Die Opfer jedoch tragen ihre ‚Strafe‘ tief in der Seele, oftmals ein Leben lang. Sie leiden unter Angst, Scham und einem zerstörten Urvertrauen, während die Gesellschaft sich allzu oft dem Täter zuwendet, um seine ‚Resozialisierung‘ zu ermöglichen. Diese Schieflage ist unerträglich. Kinderseelen sind das zerbrechlichste Gut, das eine Gesellschaft zu schützen hat. Der Staat hat die Pflicht, sie mit allen Mitteln des Rechts zu bewahren.

Es muss endlich ein Ende der Kuscheljustiz geben. Die Zeit des Wegschauens, des Abwägens zwischen Täterwohl und Opferschmerz, muss vorbei sein. Wer Kinder missbraucht oder sich an bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen beteiligt, darf keine mildernden Umstände erwarten. Es braucht Strafen, die nicht nur abschrecken, sondern auch ein klares Signal senden: Der Staat steht auf der Seite der Opfer – und nicht auf jener der Täter.

Nach wie vor ist es möglich, dass einschlägig vorbestrafte Täter in Bereichen arbeiten, in denen sie Kontakt zu Minderjährigen haben. Nach wie vor ist der Besitz sogenannter ‚Pädophilen-Handbücher‘ und Kindersexpuppen in Österreich nicht explizit strafbar. Therapien für traumatisierte Kinder werden zu selten finanziert, Familien mit der Last der Heilung alleine gelassen. Schadenersatzansprüche verjähren, bevor viele Opfer überhaupt in der Lage sind, über das Erlebte zu sprechen. Das alles ist Ausdruck eines Systems, das noch immer Täterverständnis über Opferschutz stellt.

Der Staat muss wieder klar Stellung beziehen. Der Schutz der Kinder hat Vorrang vor der Fürsorge für Täter. Das Strafrecht darf kein Ort milder pädagogischer Konzepte sein, sondern muss Schutzinstrument des Rechtsstaates bleiben.

Es ist höchste Zeit, dass Justiz und Politik ein klares Signal setzen, denn Täterschutz darf nicht länger Vorrang vor Opferschutz haben. Der Staat, und da die Justiz, darf nicht durch Nachsicht Vertrauen verspielen. Denn nichts sagt mehr über eine Gesellschaft aus, als wie sie ihre Kinder schützt – oder eben nicht schützt.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. November 2025 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Henrike Brandstötter, Mag. Johanna Jachs und Dr. Alma Zadić, LL.M.. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. September 2026 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Alma Zadić, LL.M., Henrike Brandstötter, Sabine Schatz,
Mag. Manfred Sams, Dr. Gudrun Kugler und Mag. Sophie Marie Wotschke sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Mag. Selma Yildirim,
Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag
gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Umsetzung eines umfassenden Kinderschutzes eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Insbesondere die Verlagerung sexueller Gewalt in den digitalen Raum und der Einsatz neuer Technologien stellen den Kinderschutz vor neue Herausforderungen. Um Kinder wirksam zu schützen, braucht es neben klaren strafrechtlichen Bestimmungen auch Maßnahmen zur frühzeitigen Verhinderung von Missbrauch, zur Unterbindung weiterer Übergriffe und zur Unterstützung betroffener Kinder.

Auf europäischer Ebene wird seit mehreren Jahren an einer Weiterentwicklung der strafrechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern gearbeitet. Am 6. Februar 2024 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der bestehenden Richtlinie aus dem Jahr 2011 vor. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament erzielten am 22. Juni 2026 eine vorläufige politische Einigung.

Diese sieht insbesondere vor, den Besitz und die Verbreitung von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern oder zur Herstellung entsprechender Darstellungen unter Strafe zu stellen. Auch die Gestaltung, Anpassung und Verbreitung von KI-Systemen zur Herstellung von Missbrauchsdarstellungen sollen strafrechtlich erfasst werden. Darüber hinaus sollen die Strafbarkeit des sogenannten Groomings erweitert und die sexuelle Erpressung von Kindern, etwa durch die Androhung der Veröffentlichung von Missbrauchsdarstellungen, unter Strafe gestellt werden.

Die Einigung sieht zudem höhere Strafdrohungen, längere Verjährungsfristen und eine Stärkung der Opferrechte vor. Betroffene Kinder sollen leichter Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtlicher Unterstützung erhalten. Auch die Meldung sexuellen Missbrauchs soll erleichtert werden.

Die vorläufige Einigung bedarf noch der förmlichen Annahme durch den Rat und das Europäische Parlament. Nach Annahme der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit haben, die neuen unionsrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Auch Österreich wird seine Rechtsvorschriften anzupassen haben, soweit diese den unionsrechtlichen Vorgaben nicht bereits entsprechen.

Ein umfassender Kinderschutz darf sich jedoch nicht auf die strafrechtliche Verfolgung bereits begangener Taten beschränken. Auch innerhalb der Familie müssen Gefährdungen frühzeitig erkannt, weitere Übergriffe verhindert und notwendige Schutzmaßnahmen rasch ergriffen werden. Dafür braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen, eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Stellen und wirksame, niederschwellige Unterstützungsangebote.

Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2025–2029 zu einer Stärkung des Kinderschutzes bekannt. Im Kindschaftsrecht ist insbesondere vorgesehen, die gemeinsame Obsorge bei rechtskräftig festgestellter familiärer Gewalt oder Missbrauch auszuschließen. Auch soll einem Elternteil kein Kontaktrecht zukommen, wenn das Kind infolge einer von diesem Elternteil begangenen Sexualstraftat gezeugt wurde. Im Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat sich die Bundesregierung zudem zur Fortsetzung der Beratungen zur Reform des Familienrechts bekannt.

An diese Vorhaben gilt es anzuknüpfen. Insbesondere ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen einem Elternteil die Betreuungsverantwortung entzogen werden soll, etwa bei rechtskräftigen Verurteilungen wegen schwerwiegender Gewalt- und Sexualdelikte oder bei angeordneten Betretungs- und Annäherungsverboten sowie einstweiligen Verfügungen zum Schutz des Kindes. Eine allfällige Rückübertragung der Betreuungsverantwortung soll nur in Betracht kommen, wenn sie dem Kindeswohl besser entspricht.

Notwendig ist ebenso eine engere Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften, Strafgerichten, Pflegschaftsgerichten und Kinder- und Jugendhilfeträgern sowie klare Informationspflichten, die sicherstellen sollen, dass Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen rasch weitergegeben werden. Nur durch einen verlässlichen Austausch können die jeweils vorhandenen Informationen zusammengeführt und ein möglichst vollständiges Bild der Situation eines Kindes gewonnen werden. So können Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen rascher erkannt, weitergegeben und notwendige Schutzmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Auch gerichtliche Verfahren in Kinderschutzsachen müssen möglichst rasch geführt werden.

Neben körperlicher und sexualisierter Gewalt müssen auch psychische Gewalt, finanzielle Machtausübung und das Miterleben von Gewalt gegen wichtige Bezugspersonen berücksichtigt werden. Gleichzeitig gilt es, die Rechte von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren zu stärken, ihre Meinung angemessen einzubeziehen und ihnen insbesondere durch Kinder- und Jugendbeistände Unterstützung zu bieten.

Auch der Prävention kommt besondere Bedeutung zu. Bereits im Entschließungsantrag 660/A(E) vom 16. Dezember 2025 wurde die Bedeutung eines ressortübergreifenden Kinderschutzes hervorgehoben. Daran anknüpfend gilt es, Kinderschutzkonzepte mit klaren Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemöglichkeiten und Handlungsabläufen bei Verdachtsfällen flächendeckend zu verankern sowie altersgerechte Präventionsangebote in Kindergärten, Schulen und außerschulischen Einrichtungen auszubauen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz vor sexueller Gewalt im digitalen Raum.

Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen Anzeichen sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs frühzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren können. Dafür braucht es eine stärkere Verankerung des Kinderschutzes in den einschlägigen Aus-, Fort- und Weiterbildungen.

Betroffene Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen benötigen zudem einfachen Zugang zu spezialisierten Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie bedarfsgerechter therapeutischer und psychosozialer Versorgung, erforderlichenfalls auch längerfristig. Betroffene dürfen mit den Folgen des Erlebten nicht allein gelassen werden – Staat und Gesellschaft tragen Verantwortung dafür, ihnen die notwendige Unterstützung und Perspektive für eine sichere Zukunft zu geben.

Ziel ist ein umfassender Kinderschutz, bei dem strafrechtliche, zivilrechtliche und präventive Maßnahmen ineinandergreifen. Die Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben, die Fortsetzung der Reform des Kindschaftsrechts und der Ausbau der Präventions- und Unterstützungsangebote erfordern eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Bundesministerien, der Länder und der einschlägigen Kinderschutzorganisationen. Nur durch ein abgestimmtes Vorgehen können Kinder wirksam vor Gewalt und Missbrauch geschützt und Betroffene bestmöglich unterstützt werden.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 502/A(E) der Abgeordneten
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Sabine Schatz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 502/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2026 09 30

                                  Sabine Schatz                                                            Mag. Klaus Fürlinger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] https://www.beobachter-online.de/seesen/nachricht/paedophilen-handbuch-endlich-ein-erfolgserlebnis-fuer-marcel-jeninga.html (aufgerufen am 13.10.2025)

[2] https://futurezone.at/digital-life/kindersexpuppen-auf-amazon-sorgen-fuer-entsetzen/400759206 (aufgerufen am 13.10.2025)

[3] https://www.tageblatt.lu/headlines/daenemark-verbietet-kindersexpuppen/ (aufgerufen am 13.10.2025)