641 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag 1008/A der Abgeordneten MMag. Jakob Grüner, LL.M., Mag. Selma Yildirim, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 geändert wird
Die Abgeordneten MMag. Jakob Grüner, LL.M., Mag.
Selma Yildirim,
Mag. Gertraud Auinger‑Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen haben
den gegenständlichen Initiativantrag am 23. September 2026 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu § 34 Abs. 6:
Nach der langjährigen Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden werden die Einnahmen aus dem Recht der Weitersendung auch an Schauspieler verteilt, obwohl das Urheberrecht ein nur sehr eingeschränktes Senderecht für ausübende Künstler/Schauspieler vorsieht. Dies hat aber zu Zweifel daran geführt, ob dies noch vom Ermessen der Verwertungsgesellschaft gedeckt ist. Andererseits aber würde ein Abstellen dieser Verteilungspraxis den Schauspielern gerade in Zeiten budgetärer Restriktionen weitere Mittel entziehen.
Der Entwurf schlägt daher – nach dem Muster ähnlicher Regelungen wie etwa für die Weitersendung von ORF-Sendungen – vor, der betroffenen Verwertungsgesellschaft ausdrücklich die Möglichkeit einzuräumen, die Darbietungen der ausübenden Künstler bei der Verteilung der Erlöse aus der Weitersendung von Filmwerken zu berücksichtigen.“
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. September 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten MMag. Jakob Grüner, LL.M. der Abgeordnete Mag. Antonio Della Rossa sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2026 09 30
MMag. Jakob Grüner, LL.M. Mag. Klaus Fürlinger
Berichterstattung Obmann