646 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Antrag 985/A(E) der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Existenzen von Farmwildbetrieben retten – Sikawild Haltungsverbot verhindern
Die Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Juli 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Farmwild direkt vom Bauernhof ist gerade für viele Nebenerwerbsbetriebe in Österreich eine gute Alternative zur arbeitsintensiven Rinderhaltung. Diese Form der alternativen Grünlandnutzung – auch auf weniger günstig gelegenen Grünlandstandorten – bietet vielversprechende Möglichkeiten und Chancen am Markt und ist auch gut vereinbar für kleinere Betriebe.[1]
Gerade in den letzten Jahren haben viele Betriebe auf die Edelrasse Sikawild umgestellt oder sind neu eingestiegen. Derzeit wird Sikawild in mehr als 200 österreichischen Farmwildbetrieben gehalten.
Am 20. Juni 2025 beschloss der zuständige EUAusschuss, das Sikawild in die Unionsliste aufzunehmen. Am 7. August 2025 wurde das Sikawild dann endgültig von der EU auf die Liste invasiver gebietsfremder Tierarten gesetzt. Gemäß EUVO 1143/2014[2] wird damit die Haltung, Züchtung, Transport und Einfuhr mit 7. August 2025 verboten. Gemäß Art. 32 der EUVO 1143/2014 gibt es eine Übergangsfrist von 2 Jahren, in welcher aber eine Vermehrung der Tiere nicht mehr gestattet ist (d.h. spätestens zur Brunft 2026 dürfen die Hirsche nicht mehr mit anderen Tieren angepaart werden).[3]
Diese realitätsferne Risikobewertung einer kontrollierten Nutztierhaltung inklusive der darauffolgenden EUVerordnung, das Sikawild als invasive gebietsfremde Tierart einzustufen, vernichtet familiäre Existenzen und eine seit mehr als 100 Jahre verantwortungsvolle und erfolgreiche Zucht.
Diese zutiefst abzulehnende Maßnahme von Seiten der Europäischen Kommission stößt in Österreich auf breiten Widerstand. So unterstützen unter anderem die Österreichische Wildtierstiftung und Jagd Österreich die heimischen Farmwildhalter und lehnen die von der EU verordnete Massentötung von Sikawild ab.
‚Jagd Österreichs Präsident, Landesjägermeister Anton Larcher, und Salzburgs Landesjägermeister Max Mayr Melnhof, Präsident der Österreichischen Wildtierstiftung, stellen sich an die Seite der Farmwildhalter und fordern Ausnahmeregelungen zum Erhalt des Sikawildes in Österreich.‘[4]
Nicht zuletzt verabschiedete die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich eine entsprechende Resolution betreffend die ‚Schaffung der Möglichkeit zur Haltung von Sikawild in landwirtschaftlichen Gehegen bzw. Anpassung der Übergangsfristen‘, in welcher der zuständige Bundesminister Norbert Totschnig unter anderem aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Sikawild in landwirtschaftlichen Gehegen einzusetzen. Begründet wird dies unter anderem wie folgt:
‚Viele dieser landwirtschaftlichen Betriebe haben in den vergangenen Jahren aufgrund der besonderen Eigenschaften des Sikawilds gezielt in diese Produktionsform investiert. Eine kurzfristige Umstellung auf andere Wildarten ist für viele dieser Betriebe praktisch nicht möglich, ohne massive wirtschaftliche Verluste zu erleiden. Zum einen fehlt derzeit entsprechendes Zuchtmaterial für alternative Wildarten, zum anderen würde eine Umstellung zwangsläufig zu längeren Produktionsunterbrechungen führen, wodurch Einkommensverluste entstehen würden. Ein kurzfristiger Bestandsabbau würde zudem zu erheblichen Marktverwerfungen führen, da der Markt die plötzlich steigenden Mengen an Wildfleisch nicht aufnehmen kann und dadurch ein massiver Preisverfall sowie wirtschaftliche Schäden für sämtliche Farmwildhalter drohen.‘“[5]
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Oktober 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Schmiedlechner der Abgeordnete Andreas Kühberger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Kühberger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2026 10 01
Andreas Kühberger Dipl.-Ing. Georg Strasser
Berichterstattung Obmann
[1] https://bauernzeitung.at/artikel/oberosterreich/farmwild-aus-baeuerlichem-gehege (aufgerufen am 03.07.2026)
[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32014R1143 (aufgerufen am 03.07.2026)
[3] https://ooe.Iko.at/sikawild-als-invasive-art-eingestuft-worden+2400+4303241 (aufgerufen am 03.07.2026)
[4] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260630_OTS0167/jagd-oesterreich-nein-zur-keulung-tausender-sika-in-oesterreich (aufgerufen am 03.07.2026)
[5] https://ooe.Iko.at/media.php?filename=download%3D%2F2026.03.12%2F177332612656689.pdf&rn=Sikawild.pdf (aufgerufen am 03.07.2026)