647 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Antrag 1047/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimawandelanpassung in der GAP
Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der Sommer 2026 war der heißeste unserer Messgeschichte – und er war auch einer der trockensten.[1] In Kombination mit einem bereits sehr trockenen vorangegangenen Winter und Frühling – in den ersten acht Monaten eines Jahres fiel noch nie so wenig Niederschlag wie heuer – entstand daraus eine bisher beispiellose Dürre. Die Hagelversicherung meldete bereits im August einen Dürreschaden von 1 Mrd. Euro.[2] Doch auch wenn die heurige Dürre bisher beispiellos war – sie wird es nicht bleiben. Aufgrund der menschengemachten Klimakrise müssen wir mit solchen und noch heftigeren Hitzesommern und andauernder Trockenheit, gleichzeitig aber auch mit Starkregenereignissen, immer häufiger rechnen.
Die Landwirtschaft spürt die Auswirkungen schon seit langem, und ist mit am stärksten von den Klimafolgen betroffen. Um unsere Lebensmittelproduktion auch für die Zukunft abzusichern, braucht es jetzt dringend umfassende Klimaschutzmaßnahmen in allen Bereichen – nur so haben wir überhaupt die Möglichkeit, uns an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Gleichzeitig ist es notwendig, jetzt rasch die richtigen Maßnahmen zu setzen, um die österreichische Landwirtschaft an häufigere und intensivere Extremwetterereignisse, insbesondere Dürren und Starkregenereignisse, anzupassen.
Die Gemeinsame Agrarpolitik verteilt derzeit jährlich etwa 1,8 Mrd. EUR im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Dass die österreichische Landwirtschaft trotzdem noch nicht ausreichend auf die zentralen Herausforderungen unserer Zeit vorbereitet ist, ist ein Armutszeugnis für die Arbeit des Landwirtschaftsministers und der Landwirtschaftskammern. Betriebe, die sich auf die klimatischen Veränderungen einstellen und ihren Beitrag zu Klima- und Naturschutz leisten, müssen sich vieles selbst erarbeiten und sind immer noch Vorreiter:innen – dabei hätten sie längst zum Standard werden müssen!
Die Gemeinsame Agrarpolitik muss nun raschestmöglich zum zentralen Instrument für die Anpassung der österreichischen Lebensmittelproduktion an die Klimakrise werden. Das umfasst eine Vielzahl an Bereichen:
· Innovative Betriebe fördern: Insbesondere im ÖPUL, aber auch in den Projektmaßnahmen, braucht es ausreichend Mittel für die Anpassungs- und Resilienzmaßnahmen der Vorreiterbetriebe.
o Eine eigene Maßnahme für Humusaufbau am Acker, z.B. mit Düngung mit Festmist und/oder Kompost, oder langen Fruchtfolgen mit hohem Leguminosenanteil. Böden mit höherem Humusgehalt können bei Starkregenereignissen mehr Wasser aufnehmen, und können das Wasser daher auch bei Trockenheit länger bereitstellen.
o Die Förderung für die Bio-Landwirtschaft muss erhöht werden, da diese durch kreislauforientierte Bewirtschaftung und weitgehenden Verzicht auf externe Betriebsmittel Humusaufbau und ein gesundes Bodenleben fördert.
o Förderung von Zukunftskulturen, die mit den veränderten Standortbedingungen in der Klimakrise zurechtkommen, und für die zukünftige Ernährung von Relevanz sind.
o Extensivere Nutzung im Grünland fördern: Weniger Schnitte sorgen für tiefere Wurzelbildung, diverse und trockenheitsangepasste Grünlandmischungen erhöhen die Resilienz.[3]
o Pflanzliche Produktion zum Erhalt der Selbstversorgung: Wenn die Lebensmittelproduktion aufgrund von Extremwetterereignissen zurückgeht, müssen die Ernten entsprechend effizienter – direkt für die menschliche Ernährung – genutzt werden. Dafür braucht es ein Förderprogramm zur Stärkung der pflanzlichen Produktion in Österreich, wie im Antrag 590/A(E) bereits beschrieben.
· Klimawandelanpassung in die Breite bringen: Es wird auf Dauer nicht möglich sein, dass alle Jahre wieder öffentliche Steuermittel zur Entschädigung von Ernteausfällen bereitgestellt werden, obwohl den Betrieben bereits davor Förderungen in Höhe von insgesamt 1,8 Mrd. EUR jährlich in der GAP zur Verfügung stehen. Dass manche Betriebe nicht einmal die basalsten Anpassungsmaßnahmen vornehmen, ist irgendwann nicht mehr vermittelbar. Die GLÖZ Vorgaben müssen alle Betriebe, die Agrarförderungen (Flächenzahlungen) erhalten, erfüllen. Dort sollten die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion und übermäßiger Verdunstung, sowie für mehr Strukturen und mehr Diversifizierung festgeschrieben werden.
· Wasser in der Landschaft halten: In Zeiten der Klimakrise müssen wir umdenken und das Wasser verstärkt in unseren Böden halten. Ein wichtiger Faktor dafür ist Humusaufbau und gesunde Böden (auch in Hinsicht auf Bodenstruktur und Bodenleben), sowie vielfältige Landschaftsstrukturen, wie oben angesprochen. Es gibt aber auch viele alte Entwässerungsstrukturen auf unseren landwirtschaftlichen Flächen, dort können wir ansetzen. Es braucht:
o Pilotmaßnahmen zur dynamischen Bewirtschaftung von Drainagen im landwirtschaftlich genutzten Gebiet[4] und
o die Wiedervernässung und Renaturierung von wertvollen Feuchtgebiets- und Moorflächen.
Einige bestehende Maßnahmen im ÖPUL tragen bereits zur Klimawandelanpassung und Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe bei. Das sind etwa Förderungen zur Neuanlage von Mehrnutzenhecken und Agroforststreifen, Mulch- und Direktsaat, oder verschiedene Begrünungsvarianten. Es stellt aber auch die aktuellste Evaluierung des ÖPUL 20232027 hinsichtlich des Beitrags zu Klimawandelanpassung[5] fest, dass es deutliche Unterschiede in der Wirksamkeit gibt – und dass noch zahlreiche Maßnahmen fehlen, wie langjährige Fruchtfolgen, Humusaufbau, oder kontrollierte Steuerung von Drainagen.“
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Oktober 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer die Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Albert Royer, Johannes Schmuckenschlager und Ing. Josef Hechenberger.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, dagegen: F, V, S, N).
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Lisa Aldali, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend die Stärkung der Resilienz der heimischen Landwirtschaft sowie eine vorausschauende Wasserbewirtschaftung eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Die heurige Dürre hat in der österreichischen Landwirtschaft zu Schäden in der Höhe von rund einer Milliarde Euro geführt. Laut GeoSphere Austria war der Sommer 2026 der heißeste der Messgeschichte und einer der fünf trockensten seit 1858. In einzelnen Regionen fiel seit Mitte Juni bis zu 70 Prozent weniger Niederschlag als im Durchschnitt der vorangegangenen zehn Jahre1.
Durch den Klimawandel werden solche Extremwetterereignisse zunehmend begünstigt. Laut der Studie ‚Wasserschatz Österreichs‘ (2021) 2 könnten die verfügbaren Grundwasserressourcen bis 2050 um bis zu 23 Prozent zurückgehen, sich der Bewässerungsbedarf der Landwirtschaft nahezu verdoppeln und jener der öffentlichen Wasserversorgung um 11 bis 15 Prozent steigen. In ungünstigen Szenarien übersteigt der Bedarf in einzelnen Regionen, vor allem im Osten Österreichs, das verfügbare Wasserangebot.
Welche Tragweite das für die Versorgungssicherheit hat, zeigt die im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS des Bundesministeriums für Finanzen durchgeführte Studie ‚Nationale Reserve‘3. Die vorhandenen Lagerbestände reichen aus, um Engpässe im ersten Jahr einer sehr schweren Dürre auszugleichen. In einem zweiten Dürrejahr wäre die Versorgungslage jedoch beeinträchtigt. Eine mehrjährige Dürre ist laut Studie die größte Gefahr für die Versorgungssicherheit in Österreich. Wasser wird zunehmend zu einer kritischen Ressource, auch in Österreich.
Die heimische Landwirtschaft ist nicht nur ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor, sie ist auch zentrales Element für die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung, der regionalen Wertschöpfung und für den Erhalt der Kulturlandschaft. Mit dem DürreHilfspaket im Umfang von 240 Millionen Euro hat die Bundesregierung rasch auf die Ernteausfälle reagiert und die betroffenen Betriebe finanziell entlastet. Damit die Landwirtschaft künftigen Trockenjahren besser gewachsen ist, müssen nun auch im Umgang mit Wasser die richtigen Schritte gesetzt werden.
Ein zentraler Hebel liegt in der Landschaft selbst. Viele Gewässer und Flächen wurden über Jahrzehnte so gestaltet, dass Wasser möglichst rasch abfließt. Unter den heutigen klimatischen Bedingungen fehlt dieses Wasser jedoch in Trockenperioden, weil es oft nicht mehr ausreichend versickern und das Grundwasser anreichern kann. Rund 60 Prozent der österreichischen Fließgewässer verfehlen derzeit den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial. Umso größere Bedeutung kommt Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt in der Landschaft zu. Gewässerökologische Maßnahmen sowie naturebased solutions leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des Wasserkreislaufs, zur Verbesserung der Grundwasserneubildung sowie zur Erhöhung der Klimaresilienz von Regionen. Die Stärkung der Interaktion zwischen Flüssen und ihrem Umland durch die Wiederanbindung von Auen, die Renaturierung von Gewässerräumen sowie die Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche trägt wesentlich dazu bei, Hochwasser- und Trockenrisiken zu reduzieren, die Biodiversität zu stärken und die langfristige Sicherung der Wasserressourcen zu gewährleisten. Mit der Förderung Gewässerökologie wurden bis Ende 2023 mehr als 1.300 Maßnahmen umgesetzt und über 300 Flusskilometer renaturiert; für 2027 und 2028 sind zusätzlich 37 Millionen Euro vorgesehen4. Dieser Weg muss mit klarer Ausrichtung auf Wasserrückhalt und Dürrevorsorge fortgesetzt werden.
Besonders angespannt ist die Lage im Osten Österreichs. Im Memorandum of Understanding vom 2. September 2024 haben sich der Bund sowie die Länder Niederösterreich und Burgenland darauf verständigt, regionale Bewirtschaftungsstrategien zu entwickeln, die Landwirtschaft bei der Umstellung auf wassersparende Produktionsweisen zu unterstützen und überregionale Wasserinfrastruktur aufzubauen.
Ein wesentliches Element für eine nachhaltige Bewirtschaftung und für vorausschauende wasserwirtschaftliche Planungen ist auch ein verlässlicher Überblick über tatsächliche Wasserentnahmen.
Als Landschaftserhalterinnen und Landschaftserhalter spielen Landwirtinnen und Landwirte eine wesentliche Rolle für den Umwelt- und Klimaschutz, vor allem für den Erhalt der Biodiversität. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Resilienz der österreichischen Landwirtschaft gezielt zu stärken. Die Dürrevorsorge beginnt dabei im Boden. Humusreiche, gut strukturierte Böden speichern mehr Wasser und machen Kulturen widerstandsfähiger gegen Trockenperioden. Die biologische Landwirtschaft ebenso wie eine ressourcenschonende konventionelle Landwirtschaft leisten dazu wichtige Beiträge. Damit diese und die oben genannten Maßnahmen zielgerichtet wirken, braucht es praxisnahe Forschung. Das BMLUK hat mit seinem Programm für Forschung und Entwicklung 20262030 Schwerpunkte zu Ernährungs- und Versorgungssicherheit sowie zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasser und Boden gesetzt. Gemeinsam mit dem Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS, dem ältesten Programm seiner Art in Europa, bildet es eine gute Grundlage, um die offenen Fragen zur Ressource Wasser in Krisensituationen rasch zu beantworten. Beide Initiativen stärken zudem die Innovationskraft heimischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen.“
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1047/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2026 10 01
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd Dipl.-Ing. Georg Strasser
Berichterstattung Obmann
[1] https://www.geosphere.at/de/aktuelles/news/heissester-sommer-der-messgeschichte-rekordtemperaturen-an-mehr-als-100-messstationen-der-geosphere-austria
[2] https://www.hagel.at/presseaussendungen/duerreschaeden-2026/
[3] https://raumberg-gumpenstein.at/forschung/forschung-aktuelles/duerre-im-gruenland-2026.html
[4] https://www.springerprofessional.de/content/pdfId/53090056/10.1007/s00506-026-01248-x, https://bioaus-bw/de/,Lde/Startseite/Artikel+_+Interviews/smarte-drainage
[5] https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirtschaft/gemeinsame-agrarpolitik-foerderungen/nationaler-strategieplan/uebersicht-programmbegleitung/evaluierung/evaluierungsstudien-gsp23-27.html
1 https://geosphere.at/de/aktuelles/news/heissester-sommer-der-messgeschichte-rekordtemperaturen-an-mehr-als-100-messstationen-der-geosphere-austria
2 https://www.bmluk.gv.at/themen/wasser/nutzung-wasser/wasserschatz-oesterreichs-studie.html
3 https://www.ifz.at/projekt/nationale-reserve
4 www.bmluk.gv.at/themen/wasser/foerderungen/gewaesseroekologie/ueberblick.html