Entschließung

betreffend die Stärkung der Resilienz der heimischen Landwirtschaft sowie eine vorausschauende Wasserbewirtschaftung

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sowie der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der österreichischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Lebensmittelversorgung gegenüber Dürre und anderen klimawandelbedingten Extremwetterereignissen zu erarbeiten und umzusetzen. Diese Maßnahmen sollen die flächendeckende landwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie die bestmögliche Lebensmittelversorgung in Österreich aufrechterhalten, die Wasserressourcen für Bevölkerung, Landwirtschaft und Wirtschaft langfristig sichern sowie Boden, Wasser und Biodiversität fördern. Zudem sollen insbesondere in der Forschung Schwerpunkte zur Stärkung der Resilienz der Lebensmittelproduktion und der Wasserversorgung sowie zum Nutzen funktionsfähiger Gewässersysteme als wesentliche Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung insbesondere gegenüber klimawandelbedingten Herausforderungen, wie Extremwetterereignissen und anderen Krisenfällen, gesetzt werden.

 

Diese Maßnahmen sollen jedenfalls umfassen:

 

1.     Strategische Forschung zur Krisenresilienz im BMLUK:

         Das BMLUK soll seine Forschung zu Ernährungs- und Versorgungssicherheit, zu klimawandelangepassten Produktionstechniken in der Landwirtschaft sowie zur nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Wasser und Boden weiterhin konsequent fortsetzen, wie im Programm für Forschung und Entwicklung 2026-2030 festgehalten. Fragen der regionalen Wasserverfügbarkeit und des effizienten Wassereinsatzes in der Landwirtschaft sollen dabei besonders berücksichtigt werden.

 

2.     Stärkung resilienter Bewirtschaftungssysteme:

         Gezielte Nutzung von Maßnahmen, die die strategische Versorgungssicherheit stärken und die österreichische Landwirtschaft widerstandsfähiger gegenüber Dürre und anderen Krisen machen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und der Wasserspeicherfähigkeit der Böden, zur Erhaltung funktionierender Ökosysteme, zur Gewässerreinhaltung, zur Stärkung der Biodiversität sowie zur Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Betriebsmitteln und internationalen Lieferketten. Besonders die biologische Landwirtschaft, aber auch die biodiversitätsfördernde konventionelle Landwirtschaft leisten dabei wichtige Beiträge zur Resilienz und Versorgungssicherheit und sollen entsprechend ihrer jeweiligen Stärken weiterentwickelt werden.

 

3.     Stärkung nationaler Forschungsinitiativen:

         Die beim BMF angesiedelte KIRAS-Forschung leistet wesentliche Beiträge zur Entwicklung praxisnaher Lösungen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen in den oben genannten Themenbereichen. Das Forschungsprogramm zur zivilen Sicherheit KIRAS ist das älteste seiner Art in Europa und trägt zur Erhöhung der gesellschaftlichen Sicherheit bei. Beide Initiativen stärken die Innovationskraft heimischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie deren internationale Wettbewerbsfähigkeit. Sie sollen zur Sicherstellung einer resilienten und nachhaltigen Lebensmittelversorgung stärker genutzt werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der KIRAS-Studie „Nationale Reserve“ soll möglichst rasch der Prozess zu einem Forschungsprojekt zur nachhaltigen Nutzung kritischer Ressourcen, insbesondere Wasser, im Zuge des KIRAS-Forschungsprogramm gestartet werden.

 

4.     Resiliente Wasserversorgung und Wasserinfrastruktur für Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion:

         Erhöhung der Resilienz der Wasserversorgung insbesondere in niederschlagsarmen Regionen Österreichs sowie Entwicklung langfristiger Lösungen zur Sicherung der Wasserressourcen für Bevölkerung, Landwirtschaft und Wirtschaft. Dazu sollen Bewirtschaftungsstrategien entwickelt werden, die von einem regionalen Ansatz ausgehen, Einsparungspotenziale und Verbesserungsmöglichkeiten nutzen und die derzeitigen sowie zukünftigen wasserwirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Sicherung der Grundwasserreserven, zur Sanierung und zum Wasserrückhalt in der Fläche, zum Ausbau regionaler und überregionaler Wasserinfrastruktur sowie zur nachhaltigen landwirtschaftlichen Bewässerung. Die Umsetzung der im Memorandum of Understanding zwischen dem Bund, Niederösterreich und dem Burgenland vereinbarten Zielsetzungen zur Sicherung der Wasserressourcen in der Ostregion ist weiterzuverfolgen.

 

5.     Maßnahmen zum Wasserrückhalt und gewässerökologische Lösungen:

         Stärkung des natürlichen Wasserrückhalts in der Landschaft sowie Umsetzung gewässerökologischer Maßnahmen und nature-based solutions zur Erhöhung der Klimaresilienz und Stabilisierung des Wasserkreislaufs. Dazu zählen insbesondere die Wiederherstellung natürlicher Retentionsräume, die Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche, die Renaturierung von Gewässerräumen sowie die Stärkung der Interaktion zwischen Flüssen und ihrem Umland. Diese Maßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Grundwasserneubildung, zur Reduktion von Hochwasser- und Trockenrisiken, zur Stärkung der Biodiversität sowie zur langfristigen Sicherung der Wasserressourcen für Bevölkerung, Landwirtschaft und Wirtschaft. Im 4. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan sollen sie besonders berücksichtigt werden.