65 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Sammelbericht

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Bürgerinitiativen Nr. 1, 2, 4, 7, 19 und 20

 

Einleitung

 

Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet, die folgende Angaben enthält: Betreff, Einbringer:in, Einlangen, Behandlung im Ausschuss, vom Ausschuss angeforderte Stellungnahmen, Art der Erledigung.

 

Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.

 

Seit dem 1. August 2021 haben Bürger:innen, Institutionen und Einrichtungen gemäß § 23b Abs. 2 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Verfahrens zu parlamentarischen Petitionen (PET) und Bürgerinitiativen (BI) Stellungnahmen abzugeben. Zudem können sowohl die jeweilige PET oder BI als auch die einzelnen Stellungnahmen von Bürger:innen mit elektronischen Zustimmungen unterstützt werden. Der Zeitraum für elektronische Zustimmungserklärungen erstreckt sich seither vom Einlangen bis zum Ende des gesamten parlamentarischen Verfahrens, nicht mehr nur auf den Zeitraum der Behandlung im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen.

 

Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Bürgerinitiativen Nr. 1, 2, 4, 7 sowie 19 und 20.

 

Die Bürgerinitiativen Nr. 1, 2, 4 und 7 waren bereits Verhandlungsgegenstände der vorangegangenen, XXVII. Gesetzgebungsperiode, wurden in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt. Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Bürgerinitiativen, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Die gegenständlichen Bürgerinitiativen wurden am 26. Februar 2025 (neuerlich) dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. Die detaillierten Informationen sind in der Folge bei den jeweiligen Bürgerinitiativen ersichtlich. Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat die gegenständlichen Bürgerinitiativen in seiner Sitzung am 3. April 2025 in Verhandlung genommen.

 

In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen meldete sich der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort.

Zur neu verteilten Bürgerinitiative 1/BI (25/BI XXVII. GP) und weiteren Verhandlungsgegenständen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen der XXVII. Gesetzgebungsperiode am 17. März 2021 eine Anhörung gem. § 100b Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Nationalrates unter Beteiligung folgender Auskunftspersonen bzw. Erstunterzeichnerin einer Bürgerinitiative abgehalten:

TOP 1: 37/PET XXVII. GP:

DI Johannes Pressl

TOP 2: 26/BI XXVII. GP:

Dr. Karoline Mitterer

TOP 3: 43/PET XXVII. GP:

Abg. a.D. Petra Wagner

TOP 4: 25/BI XXVII. GP:

Mag. Barbara Trautendorfer

TOP 5: 22/PET XXVII. GP:

Wolfgang Obermüller

 

In der zugehörigen Debatte ergriffen die Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Ing. Reinhold Einwallner, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Ulrike Fischer, Mag. Sibylle Hamann, Andreas Kollross, Mag. Friedrich Ofenauer, Nikolaus Prinz, Bedrana Ribo, MA, Christian Ries, Michael Seemayer, Rudolf Silvan, Hermann Weratschnig, MBA MSc sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard das Wort.

 

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger gewählt.

 

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

Bürgerinitiativen

 

Bürgerinitiative Nr. 19/BI betr.

„Entlassung der Bundesregierung Nehammer – Kogler“ (31.10.2024)

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

DI Oliver Hoffmann (Zuweisung am 26.02.2025)

 

03.04.2025

-

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Diese Bürgerinitiative fordert die Entlassung der Bundesregierung unter Karl Nehammer und Werner Kogler. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Mitglieder der Bundesregierung „uns“ und den Nationalrat mit Desinformationen und Falschinformationen geschädigt hätten und Österreich auch weiterhin schädigen würden. „Diese Bundesregierung hatte nie das Vertrauen der Bevölkerung und hat es auch jetzt nicht“, heißt es in der Initiative. Weil die Regierungsmitglieder einander gegenseitig nicht vertrauen würden – wie etwa der Zwist um das Renaturierungsgesetz zeige - , seien sie unfähig zu einer konstruktiven Zusammenarbeit, auch die Parlamentsparteien würden der Bundesregierung nicht vertrauen. Die Unterzeichner:innen der Bürgerinitiative fordern daher vom Nationalrat, der Bundesregierung das Vertrauen zu entziehen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 3. April 2025 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 19 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.


 

Bürgerinitiative Nr. 20/BI betr.

„Regierungsalternative“ (03.02.2025)

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

DI (FH) Lev Lumesberger

(Zuweisung am 26.02.2025)

 

03.04.2025

-

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Diese Bürgerinitiative tritt für eine Expertenregierung ein. So wird der Nationalrat ersucht, dem Bundespräsidenten zu signalisieren, eine „alterative Regierung“ zu unterstützen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 3. April 2025 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 20 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

II. Zuweisungen

Bürgerinitiativen

 

Bürgerinitiative Nr. 1/BI betr.

„Die Ermöglichung der alternativen Leistungsbeurteilung ohne Noten im Rahmen der Schulautonomie“ (24.10.2024)

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag. Barbara Trautendorfer (als 25/BI XXVII. GP am 5.6.2020)

01.07.2020

07.10.2020

03.12.2020

17.03.2021

BMBWF (01.09.2020)

Institut für LehrerInnenbildung und Schulforschung der Uni Innsbruck (21.08.2020)

Montessori Austria (30.11.2020)

Zentrum für Lehrer_innen. Bildung (06.03.2021)

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

Verhandlungsgegenstand gem. § 21 Abs. 1a GOG in der XXVIII. GP des Nationalrates (Zuweisung am 26.02.2025)

03.04.2025

-

Zuweisung Bildungs-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die Entscheidung über die Art der Leistungsbeurteilung - ob Ziffernnoten oder alternative Leistungsbeurteilung - soll nach Ansicht einer Bürgerinitiative wieder den Volksschulen bzw. den einzelnen Klassen überlassen werden. Ziffernnoten seien nachweislich nicht objektiv und ein Störfaktor insbesondere dort, wo Inklusion gelebt werde und/oder es altersgemischte Lerngruppen gebe, argumentieren die Unterzeichner:innen. Sie richten sich mit dem Appell an die politisch Verantwortlichen, „den bildungswissenschaftlichen Erkenntnissen Folge zu leisten und - ebenso wie bereits in zahlreichen anderen Ländern üblich - von der verpflichtenden Ziffernnotenbeurteilung abzurücken“.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 3. April 2025 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 1 dem Bildungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

Bürgerinitiative Nr. 2/BI betr.

„die Abschaffung der Deutschförderklassen und des MIKA-D Tests“ (24.10.2024)

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag. Dr. Tarik Mete, BA MA MBA MIM (als 33/BI XXVII. GP am 14.12.2020)

17.03.2021

10.06.2021

07.10.2021

10.12.2021

09.03.2022

BMBWF (17.05.2021)

Univ.-Prof. Mag. Dr. S. Schwab Universität Wien, Zentrum für Lehrer*innenbildung (26.05.2021)

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

Verhandlungsgegenstand gem. § 21 Abs. 1a GOG in der XXVIII. GP des Nationalrates (Zuweisung am 26.02.2025)

03.04.2025

-

Zuweisung Bildungs-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Für die Abschaffung der Mitte 2018 beschlossenen Deutschförderklassen und der dazugehörigen Kompetenztests (MIKA-D-Test) setzt sich diese Bürgerinitiative ein, da beide Instrumente die Bildungsschwere weiter vorantreiben würden. Die Aneignung der deutschen Sprache sei für den Bildungserfolg maßgeblich entscheidend, aber der Schlüssel dafür könne nicht in der Schaffung von Parallelstrukturen sowie der Ausgrenzung mehrsprachiger Kinder aus der Regelklasse liegen, argumentieren die Einbringer:innen. Stattdessen sollten gemeinsam mit Bildungsexpert:innen andere pädagogische Maßnahmen der Sprachförderung erarbeitet werden, die allen Kindern in Österreich die gleichen Bildungschancen ermöglichen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 3. April 2025 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 2 dem Bildungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

Bürgerinitiative Nr. 4/BI betr.

„Recht auf Bildung für ALLE Kinder – Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderung“ (24.10.2024)

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Karin Riebenbauer (als 51/BI XXVII. GP am 21.11.2022)

06.12.2022

22.03.2023

BMBWF (06.02.2023)

BMSGPK (24.01.2023)

BMF (03.01.2023)

Integration Wien (07.03.2023)

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (06.02.2023)

Österr. Behindertenrat (24.01.2023)

Verbindungsstelle der Bundesländer (20. & 23.01.2023)

Down-Syndrom Österreich (12.01.2023)

BJV (19.12.2022)

Volksanwaltschaft (12.12.2022)

 

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

Verhandlungsgegenstand gem. § 21 Abs. 1a GOG in der XXVIII. GP des Nationalrates (Zuweisung am 26.02.2025)

03.04.2025

-

Zuweisung Bildungs-ausschuss

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Diese, bei der Einbringung bereits von 35.426 Bürger:innen unterstützte Bürgerinitiative fordert, das Schulunterrichtsgesetz zu reformieren, um Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine bis zu zwei Jahre spätere Einschulung und einen Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr zu ermöglichen. Derzeit dürften Kinder mit Behinderung zehn Schuljahre absolvieren, weitere zwei sind bewilligungspflichtig. Oftmals würden diese nicht genehmigt werden, obwohl sie einen wichtigen Einfluss auf die kognitive Entwicklung und Reife hätten, wird bemängelt. Die Rechtslage Österreichs sei zu starr und entspreche nicht den Bedürfnissen dieser Kinder. Sorge getragen werden soll laut Vorstellungen der Initiator:innen auch dafür, dass der Fachkräftebedarf im Bereich Inklusionspädagogik ausgebaut und sonderpädagogische Angebote in der Sekundarstufe 2 eingerichtet werden.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 3. April 2025 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 4 dem Bildungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

Bürgerinitiative Nr. 7/BI betr.

„die Initiative "Mut zeigen!": Forderung von gesetzl. Änderungen für Personen, die einen Schwangerschaftsverlust unter 500 Gramm (sog. Fehlgeburten) erlitten haben“ (24.10.2024)

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag. Monika

Romaniewicz (als 59/BI XXVII. GP am 1.6.2023)

29.06.2023

05.10.2023

30.11.2023

07.03.2024

BMSGPK (23.08.2023)

BMFFIM (06.09.2023)

Österreichisches Hebammengremium (18.10.2023)

Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (05.09.2023)

Zuweisung Ausschuss für Familie und Jugend

Verhandlungsgegenstand gem. § 21 Abs. 1a GOG in der XXVIII. GP des Nationalrates (Zuweisung am 26.02.2025)

03.04.2025

-

Zuweisung Ausschuss für Familie und Jugend

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Mit dem Titel „Mut zeigen“ macht sich eine Initiative für Frauen stark, die einen Schwangerschaftsverlust unter 500 Gramm Geburtsgewicht – eine Fehlgeburt – erlitten haben. Gefordert wird eine Verbesserung der gesetzlichen Regelungen, sodass dafür künftig die Mutterschutzbestimmungen Anwendung finden. Aus Sicht der Unterstützer:innen sei der Begriff „Fehlgeburt“ nicht zeitgemäß und sollte in Gesetzestexten durch den Begriff „Schwangerschaftsverlust“ abgeändert werden. Es sei wichtig, die physischen und psychologischen Aspekte ernst zu nehmen und den Betroffenen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, meinen sie. Daher sollte es die Möglichkeit der vorübergehenden Freistellung der Eltern, eine Betreuung durch Hebammen und Psycholog:innen, einen Bestattungskostenbeitrag sowie eine Sensibilisierungskampagne geben.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 3. April 2025 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 7 dem Ausschuss für Familie und Jugend des Nationalrates zuzuweisen.


 

III. Ausschussanträge

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Bürgerinitiativen Nr. 1, 2, 4, 7, 19 und 20 zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 04 03

                     Irene Neumann-Hartberger                                                  Michael Bernhard

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann