655 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über den Antrag 1023/A(E) der Abgeordneten Michael Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Verpackungsverordnung aussetzen, verschieben und entschärfen – keine neue Bürokratie- und Straflawine für Österreichs Betriebe
Die Abgeordneten Michael Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2026 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40)[1] ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 unmittelbar anwendbar.
Wir Freiheitliche haben im Europäischen Parlament am 24. April 2024 die gegenständliche EU-Verpackungsverordnung in der geltenden Fassung abgelehnt und das aus gutem Grund:
Österreichs Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer Phase stagnierenden Wachstums und einer anhaltend schwachen Konjunktur. Anstatt die Betriebe spürbar zu entlasten, rollt mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) bereits die nächste massive Belastungswelle auf den heimischen Standort zu. Was von der Politik als Maßnahme zur Abfallvermeidung getarnt wird, entwickelt sich in der betrieblichen Realität zu einem umfassenden Regulierungs-, Kontroll- und Bürokratiemonster.
Die PPWR greift tief in das Herz unserer Wirtschaft ein und bedroht unzählige Branchen: Von der Gastronomie, Hotellerie und dem Tourismus über den Handel, den E-Commerce und die Logistik bis hin zur Lebensmittelproduktion, der Kunststoff-verarbeitung und dem klassischen Gewerbe. In einer Zeit, in der Österreichs Unternehmen ohnehin mit exorbitanten Lohnnebenkosten, steigenden Preisen, Fachkräftemangel und sinkender Kaufkraft kämpfen, ist das Aufbürden neuer Pflichten, Verbote, Leerraumbegrenzungen und unkalkulierbarer Strafrisiken wirtschaftspolitisch absolut verantwortungslos.
Besonders inakzeptabel ist, dass wesentliche praktische Detailfragen, Leitlinien und Auslegungen auf EU-Ebene noch überhaupt nicht geklärt sind.
Dennoch wird von den Betrieben verlangt, bereits jetzt teure Prozesse umzustellen. Wieder einmal sind es die kleinen und mittleren Unternehmen, Kleinstbetriebe und Familienbetriebe, die die Zeche zahlen sollen. Während Großkonzerne diese Flut an Vorschriften mit eigenen Compliance-Abteilungen abfedern können, bedeutet jede zusätzliche Pflicht für den KMU-Bereich unmittelbare Existenzangst. Kreislauf-wirtschaft darf nicht zur reinen Bürokratiewirtschaft mutieren.“
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. Oktober 2026 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Michael Fürtbauer die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, MMag. Markus Hofer, Christoph Stark, Mag. Lukas Hammer und Süleyman Zorba.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten MMag. Markus Hofer, Tanja Graf und Dr. Christoph Matznetter einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend EU Verpackungsverordnung verbessern – Umwelt schützen ohne Unternehmen unnötig zu belasten und die Chancen des europäischen Binnenmarkt nutzen eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) ist in ihrer Zielrichtung zu unterstützen. Es ist besser, eine gemeinsame europäische Regelung zu haben, an die sich Unternehmen halten müssen, als 27 unterschiedliche nationale Lösungen. Gemeinsame Verpackungsregeln erleichtern den grenzüberschreitenden Warenverkehr, vermeiden Handelshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen und stärken damit den Binnenmarkt. Sie verhindern auch Trittbrettfahrerei durch Unternehmen aus Drittstaaten. Allerdings ist in der Umsetzung einiges schiefgelaufen: Es besteht erhebliche Rechtsunsicherheit, und gerade für kleinere Unternehmen sind die aktuellen Vorschriften eine unzumutbare Belastung geworden.
Besonders kritisch ist die Pflicht, dass auch kleinere Unternehmen in jedem Mitgliedstaat einen eigenen Bevollmächtigten benennen müssen. Wir unterstützen deshalb die Aussetzung dieser Pflicht, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Daher setzen wir uns auf europäischer Ebene und insbesondere im Rat der Europäischen Union aktiv für eine Aussetzung der Bevollmächtigten‑Pflicht für kleine und mittelständische Unternehmen ein.
Forderungen:
- Aussetzen der Bevollmächtigtenverpflichtung für kleine und mittelständische Unternehmen
- zumindest für kleinere Unternehmen kein Zwang, sich in jedem EU-Land eine eigene Vertretung zu suchen,
- eine klare Grenze, unter der zumindest kleinere Unternehmen von aufwendigen Melde- und Registrierungspflichten befreit oder deutlich entlastet werden
- eine einzige, zentrale Anmeldung für ganz Europa statt vieler verschiedener nationaler Systeme,
- kein Zwang für kleine Unternehmen, sich in jedem EU-Land eine eigene Vertretung zu suchen,
- Kosten, die sich daran orientieren, wie viel Verpackung tatsächlich verwendet wird – statt hoher Pauschalgebühren,
- eine einzige jährliche Meldung statt mehrerer nationalen Portale und Formulare,
- und eine faire Behandlung von wiederverwendeten Versandkartons, die ja gerade der Umwelt zugutekommt.
Viele Details der PPWR werden erst jetzt konkretisiert, und komplexere Vorgaben greifen erst nach 2027 bzw. teilweise erst ab 2030. Diese zeitliche Streckung zwischen den einzelnen Teilmaßnahmen sorgt aktuell für erhebliche Unsicherheit. Für uns ist klar: Verzögerungen oder Überarbeitungen dürfen nicht zu Lasten der Unternehmen gehen – wenn sich Regeln später ändern, müssen sie dann eben auch erst später gelten. Unser Ziel bleibt eine Kreislaufwirtschaft, die die Umwelt schützt, ohne Unternehmen unnötig zu belasten, und die die Chancen des Binnenmarkts tatsächlich nutzt.“
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter MMag. Markus Hofer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1023/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2026 10 07
MMag. Markus Hofer Tanja Graf
Berichterstattung Obfrau