658 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Salzburg, do. GZ. 6 St 149/26x - 1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG
Die Staatsanwaltschaft Salzburg ersucht mit Schreiben vom 14. Juli 2026, do. GZ. 6 St 149/26x - 1, eingelangt am 20. Juli 2026, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer wegen des Verdachtes der strafbaren Handlungen nach §§ 2, 12 dritter Fall, 283 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 14. Oktober 2026 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: F, V, S, N, dagegen: G) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen den inkriminierten Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer besteht, und einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer nicht zuzustimmen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Christoph Zarits gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Salzburg, do. GZ. 6 St 149/26x - 1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen den inkriminierten Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Schwaighofer wird nicht zugestimmt.
Wien, 2026 10 14
Christoph Zarits Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau